Betreff
Anerkennung eines weiteren Familienzentrums in Emmerich am Rhein
hier: Verbund Kindertageseinrichtungen (Kita) Hansastraße, Gasthausstraße und
Evangelische Familienbildungsstätte Emmerich
Vorlage
04 - 15 0476/2011
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Verbund der Kindertageseinrichtungen Hansastraße/Gasthausstraße unter Trägerschaft der Evangelischen Kirchengemeinde Emmerich und der Evangelischen Familienbildungsstätte unter Trägerschaft des Diakonischen Werk Wesel, wird als    5. Familienzentrum im Jugendamtsbereich Emmerich am Rhein ausgewählt.

Sachdarstellung :

Die Kindertageseinrichtungen für Kinder in Nordrhein-Westfalen können sich zu Familienzentren weiterentwickeln. Ziel ist es dabei, die kinder- und familienorientierten Leistungen zu bündeln, qualitativ weiterzuentwickeln und den Familien ein ganzheitliches Angebot über die Kindertageseinrichtung „aus einer Hand“ anzubieten.  Die Kriterien für die Einrichtung eines Familienzentrums und dessen Aufgaben sind Bezug nehmend auf die Vorlage der Jugendhilfeausschusssitzung vom 11.03.2010 ausführlich beschrieben.

 

In einem gemeinsamen Gespräch der Kindertageseinrichtungen Hansastraße und Gasthausstraße, dem Verwaltungsamt Wesel, der Fachberatung des Kirchenkreises Wesel, der Pfarrerin Frau Mühlenberg Knebel und der Sachbearbeiterin des Jugendamtes Frau Sluyter, am 09.02.2011, wurden Zukunftsplanungen der evangelischen Kindertageseinrichtungen in Emmerich besprochen.

 

Im Rahmen des Ausbauprogramms U 3 bestehen Planungen, die Kindertageseinrichtung Hansastraße durch Umbaumaßnahmen von einer 2-gruppigen Einrichtung zu einer 4-gruppigen Einrichtung auszuweiten. In einem weiteren Schritt sollte dann die Kindertageseinrichtung Gasthausstraße in das neue Gebäude integriert werden. Der entsprechende Investitionskostenantrag ist beim Landschaftsverband Rheinland gestellt. Derzeit kann nicht abgesehen werden, ob und wann mit einer Bewilligung zu rechnen ist.  

 

Ein weiteres Thema der Planungen war u.a. die Einrichtung eines Familienzentrums in evangelischer Trägerschaft. Aufgrund der Ausbauplanungen U 3 und der unmittelbaren Nähe der Evangelischen Familienbildungsstätte wurde von  Seiten des Jugendamtes Emmerich der Vorschlag gemacht, eine Verbundslösung anzustreben.

Vorteil und Ziel eines solchen Verbundes ist es, vorhandene Kräfte zu konzentrieren und durch ein gemeinsam und arbeitsteilig organisiertes Angebot das Gütesiegel

„Familienzentrum NRW“ zu erlangen. Voraussetzung für die Gruppenzertifizierung ist eine Verbundsvereinbarung, die die Kooperation festlegt sowie die räumliche Nähe der beteiligten Tageseinrichtungen. Die Verbundslösung wurde von allen Beteiligten begrüßt und vom Presbyterium in der Sitzung vom 10.03.2011 beschlossen.

 

Am 25.05.2011 ging die entsprechende Bewerbung für das Evangelische Familienzentrum Kita Gasthausstraße, Kita Hansastraße und Evangelische Familienbildungsstätte beim Jugendamt Emmerich ein. Die Bewerbung ist als Anlage beigefügt.

 

Aus der beiliegenden Bewerbung für die Einrichtung eines evangelischen Familienzentrums geht hervor, dass sich die Verbundspartner neben den grundsätzlichen Aufgaben des Familienzentrums, intensiv auf die Familien- und Erziehungsberatung konzentrieren möchten - hier auch besonders für Familien mit Migrationshintergrund - sowie Ausweitung der gesundheitsfördernden Angebote.

 

Das Jugendamt Emmerich am Rhein begrüßt die Entscheidung zur Verbundslösung, hier wird ein weiteres Angebot für Familien in Emmerich geschaffen. Hierzu ist noch anzumerken, dass auch Familien aus anderen Stadtteilen die Angebote des Familienzentrums nutzen können und sich die Angebote nicht auf Familien mit evangelischem Glauben beschränken. Das Ziel des Jugendamtes Emmerich stadtteilbezogene Familienzentren mit teilweisen unterschiedlichen Schwerpunkten einzurichten, ist damit gelungen. Hier muss auch erwähnt werden, dass die Gespräche zwischen den Leiterinnen der Kindertageseinrichtungen, den Trägern und dem Jugendamt  sehr konstruktiv verlaufen sind und eine gute Zusammenarbeit besteht.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2011 vorgesehen. Produkt: 1.100.06.01.01

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3

 

 

Der Bürgermeister