hier: Verbund Kindertageseinrichtungen (Kita) Hansastraße, Gasthausstraße und
Evangelische Familienbildungsstätte Emmerich
Beschlussvorschlag
Der Verbund der Kindertageseinrichtungen
Hansastraße/Gasthausstraße unter Trägerschaft der Evangelischen Kirchengemeinde
Emmerich und der Evangelischen Familienbildungsstätte unter Trägerschaft des
Diakonischen Werk Wesel, wird als 5.
Familienzentrum im Jugendamtsbereich Emmerich am Rhein ausgewählt.
Sachdarstellung :
Die Kindertageseinrichtungen für Kinder
in Nordrhein-Westfalen können sich zu Familienzentren weiterentwickeln. Ziel
ist es dabei, die kinder- und familienorientierten Leistungen zu bündeln,
qualitativ weiterzuentwickeln und den Familien ein ganzheitliches Angebot über
die Kindertageseinrichtung „aus einer Hand“ anzubieten. Die Kriterien für die Einrichtung eines
Familienzentrums und dessen Aufgaben sind Bezug nehmend auf die Vorlage der
Jugendhilfeausschusssitzung vom 11.03.2010 ausführlich beschrieben.
In einem gemeinsamen Gespräch der
Kindertageseinrichtungen Hansastraße und Gasthausstraße, dem Verwaltungsamt
Wesel, der Fachberatung des Kirchenkreises Wesel, der Pfarrerin Frau Mühlenberg
Knebel und der Sachbearbeiterin des Jugendamtes Frau Sluyter, am 09.02.2011,
wurden Zukunftsplanungen der evangelischen Kindertageseinrichtungen in Emmerich
besprochen.
Im Rahmen des Ausbauprogramms U 3
bestehen Planungen, die Kindertageseinrichtung Hansastraße durch Umbaumaßnahmen
von einer 2-gruppigen Einrichtung zu einer 4-gruppigen Einrichtung auszuweiten.
In einem weiteren Schritt sollte dann die Kindertageseinrichtung Gasthausstraße
in das neue Gebäude integriert werden. Der entsprechende
Investitionskostenantrag ist beim Landschaftsverband Rheinland gestellt.
Derzeit kann nicht abgesehen werden, ob und wann mit einer Bewilligung zu
rechnen ist.
Ein weiteres Thema der Planungen war
u.a. die Einrichtung eines Familienzentrums in evangelischer Trägerschaft.
Aufgrund der Ausbauplanungen U 3 und der unmittelbaren Nähe der Evangelischen
Familienbildungsstätte wurde von Seiten
des Jugendamtes Emmerich der Vorschlag gemacht, eine Verbundslösung
anzustreben.
Vorteil und Ziel eines solchen Verbundes
ist es, vorhandene Kräfte zu konzentrieren und durch ein gemeinsam und
arbeitsteilig organisiertes Angebot das Gütesiegel
„Familienzentrum NRW“ zu erlangen.
Voraussetzung für die Gruppenzertifizierung ist eine Verbundsvereinbarung, die
die Kooperation festlegt sowie die räumliche Nähe der beteiligten
Tageseinrichtungen. Die Verbundslösung wurde von allen Beteiligten begrüßt und
vom Presbyterium in der Sitzung vom 10.03.2011 beschlossen.
Am 25.05.2011 ging die entsprechende
Bewerbung für das Evangelische Familienzentrum Kita Gasthausstraße, Kita
Hansastraße und Evangelische Familienbildungsstätte beim Jugendamt Emmerich
ein. Die Bewerbung ist als Anlage beigefügt.
Aus der beiliegenden Bewerbung für die
Einrichtung eines evangelischen Familienzentrums geht hervor, dass sich die
Verbundspartner neben den grundsätzlichen Aufgaben des Familienzentrums, intensiv
auf die Familien- und Erziehungsberatung konzentrieren möchten - hier auch
besonders für Familien mit Migrationshintergrund - sowie Ausweitung der
gesundheitsfördernden Angebote.
Das Jugendamt Emmerich am Rhein begrüßt die Entscheidung zur Verbundslösung, hier wird ein weiteres Angebot für Familien in Emmerich geschaffen. Hierzu ist noch anzumerken, dass auch Familien aus anderen Stadtteilen die Angebote des Familienzentrums nutzen können und sich die Angebote nicht auf Familien mit evangelischem Glauben beschränken. Das Ziel des Jugendamtes Emmerich stadtteilbezogene Familienzentren mit teilweisen unterschiedlichen Schwerpunkten einzurichten, ist damit gelungen. Hier muss auch erwähnt werden, dass die Gespräche zwischen den Leiterinnen der Kindertageseinrichtungen, den Trägern und dem Jugendamt sehr konstruktiv verlaufen sind und eine gute Zusammenarbeit besteht.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist im
Haushaltsjahr 2011 vorgesehen. Produkt: 1.100.06.01.01
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3
Der Bürgermeister