Betreff
Kunst im öffentlichen Raum
Aufstellen der Skulptur "Promenierdame" von Carla Kemkes im Bereich des neugestalteten Rheinparks
Vorlage
41 - 15 0443/2011
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Kulturausschuss stimmt dem Aufstellen der Skulptur „Promenierdame“ im Bereich des neugestalteten Rheinparks unter den in der Vorlage genannten Voraussetzungen zu.  

 

Sachdarstellung :

Auf Anregung der Bürgeraktion PRO KULTUR wurde in der Kulturausschusssitzung am 11.06.2008 das Projekt „Promenierdame“ der Emmericher Künstlerin Carla Kemkes vorgestellt. Die Skulptur wird aus einem Bronzeguss gefertigt und ist ca. 2 m hoch.

 

Der Entwurf stieß bei den Mitgliedern des Kulturausschusses auf positive Resonanz.

Im Hinblick auf die zu erwartende Umgestaltung des Rheinparks wurde jedoch keine Entscheidung getroffen.

 

Mit der Frage nach Kunst im öffentlichen Raum sollte sich eine Arbeitsgruppe befassen.

 

Die in der Sitzung des Kulturausschusses  am 01.12.2010 benannten Mitglieder des Arbeitskreises Kunst im öffentlichen Raum trafen sich erstmals am 16.03.2011.

 

Hier wurde u.a. eingehend über die Frage nach Kunst im Rheinpark und auf der Promenade diskutiert. Einhelliger Tenor war, dass Kunst im Rheinpark ausdrücklich erwünscht ist, wobei hingegen die auf der Promenade aufgestellten Kunstwerke als ausreichend erscheinen.

 

Der Arbeitskreis Kunst im öffentlichen Raum befürwortet das Aufstellen der „Promenierdame“. Sie kann als Bindeglied zwischen Rheinpromenade und Park dienen und dort ihren Standort finden (siehe Anlage). Die Standortfrage wurde mit der unteren Denkmalbehörde und Rheinischen Amt für Denkmalpflege abgestimmt.

 

Es muss jedoch sichergestellt werden, dass der Stadt Emmerich am Rhein, bzw. dem Eigenbetrieb Kultur – Künste – Kontakte, keine Kosten für  die Fertigung des Kunstwerkes entstehen. Weiterhin soll die Skulptur aus versicherungsrechtlichen Gründen in das Eigentum der Stadt Emmerich am Rhein übergehen.

 

Der Arbeitskreis empfiehlt dem Kulturausschuss unter den o.a. Voraussetzungen, die Genehmigung zur Aufstellung der Promenierdame im Rheinpark Emmerich am Rhein.

 

Die Verwaltung schließt sich dieser Empfehlung an.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 5.

 

 

Der Bürgermeister