Aufstellen der Skulptur "Promenierdame" von Carla Kemkes im Bereich des neugestalteten Rheinparks
Beschlussvorschlag
Der
Kulturausschuss stimmt dem Aufstellen der Skulptur „Promenierdame“ im Bereich
des neugestalteten Rheinparks unter den in der Vorlage genannten
Voraussetzungen zu.
Sachdarstellung :
Auf Anregung der Bürgeraktion PRO KULTUR wurde in der
Kulturausschusssitzung am 11.06.2008 das Projekt „Promenierdame“ der Emmericher
Künstlerin Carla Kemkes vorgestellt. Die Skulptur wird aus einem Bronzeguss
gefertigt und ist ca. 2 m hoch.
Der Entwurf stieß bei den Mitgliedern des Kulturausschusses auf positive
Resonanz.
Im Hinblick auf die zu erwartende Umgestaltung des Rheinparks wurde
jedoch keine Entscheidung getroffen.
Mit der Frage nach Kunst im öffentlichen Raum sollte sich eine
Arbeitsgruppe befassen.
Die in der Sitzung des Kulturausschusses
am 01.12.2010 benannten Mitglieder des Arbeitskreises Kunst im
öffentlichen Raum trafen sich erstmals am 16.03.2011.
Hier wurde u.a. eingehend über die Frage nach Kunst im Rheinpark und auf
der Promenade diskutiert. Einhelliger Tenor war, dass Kunst im Rheinpark
ausdrücklich erwünscht ist, wobei hingegen die auf der Promenade aufgestellten
Kunstwerke als ausreichend erscheinen.
Der Arbeitskreis Kunst im öffentlichen Raum befürwortet das Aufstellen
der „Promenierdame“. Sie kann als Bindeglied zwischen Rheinpromenade und Park
dienen und dort ihren Standort finden (siehe Anlage). Die Standortfrage wurde
mit der unteren Denkmalbehörde und Rheinischen Amt für Denkmalpflege
abgestimmt.
Es muss jedoch sichergestellt werden, dass der Stadt Emmerich am Rhein,
bzw. dem Eigenbetrieb Kultur – Künste – Kontakte, keine Kosten für die Fertigung des Kunstwerkes entstehen.
Weiterhin soll die Skulptur aus versicherungsrechtlichen Gründen in das Eigentum
der Stadt Emmerich am Rhein übergehen.
Der Arbeitskreis empfiehlt dem Kulturausschuss unter den o.a.
Voraussetzungen, die Genehmigung zur Aufstellung der Promenierdame im Rheinpark
Emmerich am Rhein.
Die Verwaltung schließt sich dieser Empfehlung an.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 5.
Der Bürgermeister