hier: 1. Nachtragssatzung
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt:
- die als
Anlage 1 beigefügte 1. Nachtragssatzung der Betriebssatzung der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Kultur – Künste – Kontakte Emmerich am
Rhein“.
- für den
Zeitraum vom 01.08.2011 – 31.12.2011 ein Rumpfwirtschaftsjahr zu bilden.
- für den
Zeitraum vom 01.08.2011 – 31.12.2011 ist ein Rumpfwirtschaftsplan
aufzustellen.
Sachdarstellung :
Das Wirtschaftsjahr der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Kultur –
Künste – Kontakte der Stadt Emmerich am Rhein“ wurde auf eine Theatersaison
(01.08. – 31.07.) festgelegt.
Eine Änderung des Wirtschaftsjahres auf das Kalenderjahr erleichtert die
Arbeit, gerade auch im Hinblick auf die vorzunehmenden inneren Verrechnungen
zwischen der Stadt Emmerich am Rhein und dem Eigenbetrieb, erheblich. Weiterhin
kommt eine klarere Darstellung im Rahmen des NKF zum Ausdruck.
Die Änderung des Wirtschaftsjahres bedingt auch eine Satzungsänderung;
es gilt § 12 entsprechend anzupassen.
Als Anlage 1 dieser Vorlage ist die 1. Nachtragssatzung der
Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Kultur – Künste –
Kontakte der Stadt Emmerich am Rhein“ beigefügt, die zum 01.01.2012 in Kraft
treten soll.
Mit Änderung des Wirtschaftsjahres auf das Kalenderjahr ist die Bildung
eines Rumpfwirtschaftsjahres vom 01.08.2011 – 31.12.2011 erforderlich.
Gleichzeitig ist ein Rumpfwirtschaftsplan auszustellen.
Anmerkung:
Das Rumpfwirtschaftsjahr ist ein steuerrechtlicher Begriff, falls der
zur Besteuerung zugrunde liegende Zeitraum zwölf Monate (übliches
Wirtschaftsjahr) unterschreitet. Bei Umstellung von einem abweichenden
Wirtschaftsjahr auf das Kalenderjahr gilt das Rumpfwirtschaftsjahr als
Gewinnermittlungszeitraum. Ein Rumpfwirtschaftsjahr darf stets gebildet werden,
wenn dadurch in Zukunft der Bilanzstichtag auf das Ende des Kalenderjahrs
fällt, ansonsten bedarf es der Zustimmung der Finanzbehörde.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 5
Der Bürgermeister