Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des Rumpfwirtschaftsplanes 2011 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Kultur - Künste - Kontakte Stadt Emmerich am Rhein vom 01.08.2011 bis 31.12.2011
Vorlage
41 - 15 0447/2011
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt:

Der Rumpfwirtschaftsplan 2011der eigenbetriebsähnlichen  Einrichtung „Kultur Künste Kontakte Emmerich am Rhein“ vom 01.08.2011 bis 31.12.2011 wird beschlossen.

 

Sachdarstellung :

Das Wirtschaftsjahr der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Kultur – Künste – Kontakte Stadt Emmerich am Rhein“ wurde im Jahre 1995 auf eine Theatersaison (01.08. – 31.07.) festgelegt.

 

Eine Änderung des Wirtschaftsjahres auf das Kalenderjahr erleichtert die Arbeit, gerade auch im Hinblick auf die vorzunehmenden inneren Verrechnungen zwischen der Stadt Emmerich am Rhein und dem Eigenbetrieb, erheblich. Weiterhin kommt eine klarere Darstellung im Rahmen des NKF zum Ausdruck.

 

Im Rahmen des Haushaltskonsolidierungskonzeptes 2010 wurden für den Bereich des Eigenbetriebes Kultur – Künste – Kontakte Einsparungen in einer Gesamthöhe von

€ 30.000,00 beschlossen.

 

Der Rumpfwirtschaftsplan 2011 vom 01.08.2011 – 31.12.2011 ist ausgeglichen.

 

Dieser Ausgleich kann nur durch den Wegfall einer Ausbildungsstelle im Bereich der Stadtbücherei finanziert werden.  Um einen  Ausgleich ab dem Kalenderjahr 2012 zu gewährleisten, muss auf die Durchführung des traditionellen Neujahrskonzertes verzichtet werden, damit die beschlossenen Einsparungen in einer Höhe von € 30.000,00 greifen können.

 

Es muss dringend darauf hingewiesen werden, dass für unkalkulierbare Risiken im Kulturbereich und weitere Kostensteigerungen jeglicher Art, kein finanzieller Spielraum mehr gegeben ist. Zusätzliche Aufwendungen können nicht mehr getragen werden.

 

Wesentliche Positionen des Rumpfwirtschaftsplanes sind erläutert. Daher bedarf es hier keiner weiteren Anmerkungen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr vorgesehen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 5

 

Der Bürgermeister