Betreff
Kinderspielplatz im Rheinpark, hier: Eingabe eines/r Emmericher Bürger/in
Vorlage
05 - 15 0452/2011
Art
Eingabe

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, der Eingabe nicht zu folgen.

 

Begründung:

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat in seiner Sitzung am 22.06.2010 der Ausführungsplanung zur Umgestaltung des Rheinparks zugestimmt, diese als Grundlage für die sich daran anschließenden Ausschreibungen beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die Baumaßnahme durchzuführen.

Dieser Beschluss wurde dahingehend umgesetzt, dass sich die Umgestaltung des Rheinparks seit November 2010 in der Umsetzungsphase befindet und der Abschluss der wesentlichen Arbeiten bis Ende August 2011 geplant ist.

 

Im Rahmen der Ausführungsplanung wurden Planungsdetails zu folgenden Schwerpunkten erarbeitet und waren Gegenstand der Beschlussfassung des Rates vom 22.06.2010:

Vegetation

Platz- und Wegebeläge

Beleuchtung

Möblierung

Brunnenanlage

Spielbereiche

 

Insbesondere zu den Spielbereichen für unterschiedliche Altersklassen, welche als Ergebnis der durchgeführten Ideenwerkstatt in den Entwurf zur Umgestaltung des Rheinparks eingeflossen sind, wurden im Vorfeld der Erstellung der Ausführungsplanung umfangreiche Recherchen durchgeführt.

Mit einer Gruppe von am Planungsprozess Beteiligten sowie Vertretern aus Politik und Verwaltung wurde im April 2010 eine Spielplatzbereisung organisiert, um bereits realisierte Spielplätze in verschiedenen Städten in Augenschein zu nehmen und damit eine Grundlage für die Detailplanung der im Rheinpark vorgesehenen Spielflächen zu erhalten. Auch Beispiele aus den Niederlanden, insbesondere in Hinblick auf die Ausführung des Zockerplatzes, wurden begutachtet.

Ein wesentliches Entwurfselement ist das ca. 20 m breite Parkband, welches als wassergebundene Wegedecke den Park in Nord-Süd-Richtung erschließt. In diesem Band liegen die verschiedenen geplanten Spielbereiche für jüngere und ältere Kinder. Das Thema „Spielschiff“ ist mit Bezug zum Rhein für beide Spielplatzflächen vorgesehen. Eine Seilbahn sowie ein Zocker-Platz – eine Bolzfläche mit Einfassung für verschiedene Sportarten – komplettieren das Angebot an Spielmöglichkeiten im Park für alle Altersklassen. Das Element Wasser wurde in der Planung in Form eines Brunnens berücksichtigt.

 

Die Entwurfsidee beruht auf einer Konzentration der Spielmöglichkeiten im Parkband und einer freien Zugänglichkeit der verschiedenen Spielbereiche. Die Einzäunung dieser sich durch ein hohes Maß an gestalterischer Qualität auszeichnenden Bereiche widerspricht der vom Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschlossenen städtebaulichen Konzeption zur Umgestaltung des Rheinparks.

 

Darüber hinaus besteht gemäß § 3 der „Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen im Gebiete der Stadt Emmerich am Rhein vom 04.11.1999“ Anleinpflicht für Hunde. In § 3 Abs. 2 der Verordnung ist weiterhin ausgeführt, dass die durch Tiere verursachten Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu beseitigen sind.

Sachverhalt :

 

Sh. Anlage

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

Der Bürgermeister