hier: Beschluss zur Bürgerinformation
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt dem Plankonzept zum Radwegebau
entlang des Straßenzuges Nierenberger
Straße / Duisburger Straße zu und beauftragt die Verwaltung, eine
Bürgerinformation durchzuführen.
Sachdarstellung :
Bereits
in 1998 wurde durch die Kottowski Ingenieurgesellschaft mbH für die Stadt
Emmerich ein Einplanungsantrag auf Förderung des Radwegebaus entlang des
Straßenzuges Nierenberger Straße / Duisburger Straße gestellt. Dieser wurde
1999 bewilligt, die Mittel jedoch in Absprache mit dem Fördergeber für die
ebenfalls beantragte, jedoch bisher noch nicht berücksichtigte, Maßnahme
’Ausbau Speelberger Straße’ verwendet.
In
2004 erhielt die Stadt Emmerich am Rhein erneut eine Einplanungsmitteilung, die
eine Berücksichtigung der Baumaßnahme im Förderprogramm GVFG/FöRi-Sta vorsieht.
Die
Maßnahme wurde in den Investitionshaushalt der Stadt Emmerich am Rhein
aufgenommen und mit Genehmigung des Haushaltes am 22.02.2011 für das Jahr 2014
vorgesehen.
Der Straßenzug Nierenberger Straße / Duisburger Straße ist
ca. 1.700 m lang und bituminös befestigt. Er befindet sich zwischen der
Wassenbergstraße (ehem. L90) und der Weseler Straße (ehem.K16, jetzt L90) und
ist zweispurig ausgebaut. Die Nierenberger Straße hat einen beidseitigen
Gehweg, die Duisburger Straße verfügt in großen Teilen nur über einen
einseitigen, teilweise unbefestigten Gehweg.
Sowohl die Wassenbergstraße als auch die Weseler Straße
verfügen über Radwege. Um nunmehr den Netzschluss zwischen diesen beiden Straßen
zu vollenden, ist geplant auch den Straßenzug Nierenberger Straße / Duisburger
Straße mit Radwegen zu versehen.
Aufgrund der vorhandenen Flurstückbreiten ist im Bereich der
Nierenberger Straße ein beidseitiger getrennter Geh-, Radweg möglich; im Bereich
der Duisburger Straße ist die Anlegung eines baulichen Geh-, Radweges nur auf
der südlichen Seite möglich, auf der Nordseite wird ein Radfahrstreifen durch
Markierung angelegt.
Diese Maßnahmen sind mit dem Fördergeber abgestimmt.
Die Maßnahme ist in der Prioritätenliste für den
Straßenausbau mit Ausbauziel 2014 vorgesehen.
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung wird
nunmehr das Planungskonzept zum Ausbau des Straßenzuges vorgestellt, um mit
diesem Konzept in die Bürgerunterrichtung zu gehen.
Nach Durchführung der Bürgerinformation wird das Konzept,
ggfls. mit aus der Informationsveranstaltung ergebenen Änderungen, erneut im
Ausschuss für Stadtentwicklung beraten werden um anschließend den Förderantrag
auf Mittel nach dem Entflechtungsgesetz zu stellen.
Im
Zuge der Planung teilten die TWE mit, dass sie ebenfalls mittelfristig
Tiefbauarbeiten im genannten Straßenzug planen. Um den Aufwand für diese
Maßnahme genauer einzugrenzen wurde in Abstimmung mit der Verwaltung ein
Bodengutachten erstellt. Diese beinhaltet Rammkernsondierungen bis zu 5 m Tiefe
sowie die Beurteilung auf Schadstoffe.
Aus
Sicht der Stadt Emmerich am Rhein war eine derartige Untersuchung bisher nicht
notwendig, da in der Planung lediglich die Aufbringung einer neuen Deckschicht
erforderlich war und ein Eingriff in den Unterbau als nicht notwendig erschien.
Als
Ergebnis des Bodengutachtens konnte festgehalten werden, dass der bestehende
Unterbau nicht regelkonform ist. Es wurden Auffüllungen erbohrt, die auch zum
Teil organische Beimengungen / Ziegelbruch enthalten. In Teilbereichen konnte
auch Teerhaltigkeit des Oberbaus festgestellt werden.
Das
beauftragte Bodengutachterbüro empfiehlt einen neuen regelgerechten
Straßenaufbau.
Der
ursprüngliche Planungsansatz einer Abfräsung und Neuaufbringung der Deckschicht
ist somit hinfällig. In die weitere Planung muss zusätzlich der Fahrbahnneubau,
analog der ’s-Heerenberger Straße oder Speelberger Straße, aufgenommen werden.
Dies
entspricht nunmehr Gesamtkosten einschließlich Straßenbau, Planung, Begrünung
und teilw. Beleuchtung in Höhe von ca. 2.300.000 €.
Die Kosten des Ausbaus werden nach dem Kommunalen
Abgabengesetz umgelegt.
Die Straße ist als Haupterschließungsstraße eingestuft,
entsprechend werden die Kosten der einzelnen Straßenanlagen (i.M. bei ca. 55 %)
umgelegt. Diese werden voraussichtlich bei ca. 1.265.000 € liegen.
Als städt. Anteil verbleibt nach bisheriger Schätzung ein
Betrag von 414.000 €.
Es werden somit nun Mittel nach dem Entflechtungsgesetz
(früher GVFG) in Höhe von 621.000 € erwartet. Die Stadt Emmerich am Rhein wird
sich um einen möglichst frühen Förderzeitpunkt bemühen. Der Ausbau erfolgt erst
nach positiver Förderzusage.
Die Verwaltung hat das Ingenieurbüro Kottowski, Bedburg-Hau,
mit der Planung sowie Erstellung des Förderantrages beauftragt. Diese Planung
wird in der Sitzung vorgestellt. Als Anlage 2 ist ein Kurzbericht beigefügt aus
dem alle Einzelheiten hierzu hervorgehen.
Im Investitionshaushalt sind somit für das Jahr 2014
2.225.000 unter der Projekt-Nr. 7.000061.700 bereitzustellen.
2011 2014 2015
Einnahmen KAG 0 € 950.000 € 315.000 €
EntflechtG 0 € 465.000 € 156.000
€
Ausgaben 75.000 €
2.225.000 €
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Im Investitionshaushalt sind für das Jahr 2014 2.225.000,00
€ unter der Projekt-Nr. 7.000061.700 bereitzustellen.
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes, Kapitel
1.1 und 1.3.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter