Betreff
Radwegebau entlang des Straßenzuges Nierenberger Straße / Duisburger Straße,
hier: Beschluss zur Bürgerinformation
Vorlage
05 - 15 0502/2011
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt dem Plankonzept zum Radwegebau entlang des  Straßenzuges Nierenberger Straße / Duisburger Straße zu und beauftragt die Verwaltung, eine Bürgerinformation durchzuführen.

 

Sachdarstellung :

 

Bereits in 1998 wurde durch die Kottowski Ingenieurgesellschaft mbH für die Stadt Emmerich ein Einplanungsantrag auf Förderung des Radwegebaus entlang des Straßenzuges Nierenberger Straße / Duisburger Straße gestellt. Dieser wurde 1999 bewilligt, die Mittel jedoch in Absprache mit dem Fördergeber für die ebenfalls beantragte, jedoch bisher noch nicht berücksichtigte, Maßnahme ’Ausbau Speelberger Straße’ verwendet.

 

In 2004 erhielt die Stadt Emmerich am Rhein erneut eine Einplanungsmitteilung, die eine Berücksichtigung der Baumaßnahme im Förderprogramm GVFG/FöRi-Sta vorsieht.

Die Maßnahme wurde in den Investitionshaushalt der Stadt Emmerich am Rhein aufgenommen und mit Genehmigung des Haushaltes am 22.02.2011 für das Jahr 2014 vorgesehen.

 

Der Straßenzug Nierenberger Straße / Duisburger Straße ist ca. 1.700 m lang und bituminös befestigt. Er befindet sich zwischen der Wassenbergstraße (ehem. L90) und der Weseler Straße (ehem.K16, jetzt L90) und ist zweispurig ausgebaut. Die Nierenberger Straße hat einen beidseitigen Gehweg, die Duisburger Straße verfügt in großen Teilen nur über einen einseitigen, teilweise unbefestigten Gehweg.

Sowohl die Wassenbergstraße als auch die Weseler Straße verfügen über Radwege. Um nunmehr den Netzschluss zwischen diesen beiden Straßen zu vollenden, ist geplant auch den Straßenzug Nierenberger Straße / Duisburger Straße mit Radwegen zu versehen.

 

Aufgrund der vorhandenen Flurstückbreiten ist im Bereich der Nierenberger Straße ein beidseitiger getrennter Geh-, Radweg möglich; im Bereich der Duisburger Straße ist die Anlegung eines baulichen Geh-, Radweges nur auf der südlichen Seite möglich, auf der Nordseite wird ein Radfahrstreifen durch Markierung angelegt.

Diese Maßnahmen sind mit dem Fördergeber abgestimmt.

 

Die Maßnahme ist in der Prioritätenliste für den Straßenausbau mit Ausbauziel 2014 vorgesehen.

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung wird nunmehr das Planungskonzept zum Ausbau des Straßenzuges vorgestellt, um mit diesem Konzept in die Bürgerunterrichtung zu gehen.

Nach Durchführung der Bürgerinformation wird das Konzept, ggfls. mit aus der Informationsveranstaltung ergebenen Änderungen, erneut im Ausschuss für Stadtentwicklung beraten werden um anschließend den Förderantrag auf Mittel nach dem Entflechtungsgesetz zu stellen.

 

 

Im Zuge der Planung teilten die TWE mit, dass sie ebenfalls mittelfristig Tiefbauarbeiten im genannten Straßenzug planen. Um den Aufwand für diese Maßnahme genauer einzugrenzen wurde in Abstimmung mit der Verwaltung ein Bodengutachten erstellt. Diese beinhaltet Rammkernsondierungen bis zu 5 m Tiefe sowie die Beurteilung auf Schadstoffe.   

Aus Sicht der Stadt Emmerich am Rhein war eine derartige Untersuchung bisher nicht notwendig, da in der Planung lediglich die Aufbringung einer neuen Deckschicht erforderlich war und ein Eingriff in den Unterbau als nicht notwendig erschien.

 

Als Ergebnis des Bodengutachtens konnte festgehalten werden, dass der bestehende Unterbau nicht regelkonform ist. Es wurden Auffüllungen erbohrt, die auch zum Teil organische Beimengungen / Ziegelbruch enthalten. In Teilbereichen konnte auch Teerhaltigkeit des Oberbaus festgestellt werden.

Das beauftragte Bodengutachterbüro empfiehlt einen neuen regelgerechten Straßenaufbau.

 

Der ursprüngliche Planungsansatz einer Abfräsung und Neuaufbringung der Deckschicht ist somit hinfällig. In die weitere Planung muss zusätzlich der Fahrbahnneubau, analog der ’s-Heerenberger Straße oder Speelberger Straße, aufgenommen werden.

Dies entspricht nunmehr Gesamtkosten einschließlich Straßenbau, Planung, Begrünung und teilw. Beleuchtung in Höhe von ca. 2.300.000 €.

 

Die Kosten des Ausbaus werden nach dem Kommunalen Abgabengesetz umgelegt.

Die Straße ist als Haupterschließungsstraße eingestuft, entsprechend werden die Kosten der einzelnen Straßenanlagen (i.M. bei ca. 55 %) umgelegt. Diese werden voraussichtlich bei ca. 1.265.000 € liegen.

Als städt. Anteil verbleibt nach bisheriger Schätzung ein Betrag von 414.000 €. 

 

Es werden somit nun Mittel nach dem Entflechtungsgesetz (früher GVFG) in Höhe von 621.000 € erwartet. Die Stadt Emmerich am Rhein wird sich um einen möglichst frühen Förderzeitpunkt bemühen. Der Ausbau erfolgt erst nach positiver Förderzusage.

 

Die Verwaltung hat das Ingenieurbüro Kottowski, Bedburg-Hau, mit der Planung sowie Erstellung des Förderantrages beauftragt. Diese Planung wird in der Sitzung vorgestellt. Als Anlage 2 ist ein Kurzbericht beigefügt aus dem alle Einzelheiten hierzu hervorgehen.

 

Im Investitionshaushalt sind somit für das Jahr 2014 2.225.000 unter der Projekt-Nr. 7.000061.700 bereitzustellen.

 

      2011                2014                2015

 

Einnahmen      KAG                             0 €       950.000 €        315.000 €

 

EntflechtG                    0 €       465.000 €        156.000 €                   

 

 

Ausgaben                                   75.000 €   2.225.000 €

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Im Investitionshaushalt sind für das Jahr 2014 2.225.000,00 € unter der Projekt-Nr. 7.000061.700 bereitzustellen.

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes, Kapitel 1.1 und 1.3.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter