Betreff
Verkehrsberuhigung Ingenkampstraße,
hier: Ratseingabe Nr. 13/2011 des Herrn Guido Elbers
Vorlage
05 - 15 0504/2011
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis, und beauftragt die Verwaltung sich bezüglich der Geschwindigkeitskontrollen mit der Polizei in Verbindung zu setzen, sowie die beidseitige Zonenbeschilderung und die Aufstellung der Warnbaken ggfls. mit Findlingen durchzuführen.

 

Sachverhalt:

 

Die Ingenkampstraße befindet sich innerhalb geschlossener Ortschaft. Sie ist gemeinsam mit den Straßen In der Laar, Laarscher Weg sowie verschiedene Sackgassen als 30 km/h-Zone ausgewiesen. Diese Straßen sind sämtlich als Mischfläche gepflastert ausgebaut.

Die Fahrbahn verschwenkt durch seitliche Baumpflanzungen.

Im gesamten Gebiet herrscht, bedingt durch die bestehende 30 km/h-Zone, die Vorfahrtsregelung “rechts vor links“.

 

In dem beiliegend Antrag vom 24.06.2011, der vom Rat der Stadt Emmerich am Rhein in seiner Sitzung vom 19.07.2011 an den Ausschuss für Stadtentwicklung verwiesen wurde, bittet Herr Elbers um verschärfte Kontrollen zur Durchsetzung der maximal zulässigen Geschwindigkeit von 30 km/h.

Die Stadt Emmerich ist lediglich zur Überprüfung des ruhenden Verkehres ermächtigt. Der fließende Verkehr liegt im Zuständigkeitsbereich der Polizei.

 

Nach Rücksprache mit der örtlichen Polizeistation wird diese, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, Geschwindigkeitsmessungen durchführen.

 

Sollten sich hiernach Auffälligkeiten ergeben, werden weitere ergänzende Maßnahmen durchgeführt werden, wie Unfallanalysen, dauerhafte Verkehrsmessung u. a., um gegebenenfalls gemäß der Straßenverkehrsordnung notwendige Maßregeln zu treffen.

 

In einem weiteren Schreiben der Anwohnerschaft des Baugebietes vom 24.08.2011 werden verschiedene Änderungen baulicher als auch straßenverkehrsrechtlicher Art sowie ein Ortstermin vorgeschlagen.

 

Nach Auffassung der Stadt Emmerich am Rhein sind Teile dieses Änderungskonzeptes sinnvoll und lassen sich auch unter Berücksichtigung der Haushaltslage kostengünstig durchführen.

 

So ist die zusätzliche linksseitige Beschilderung straßenverkehrsrechtlich durchaus zu vertreten und umsetzbar; auch der Einbau von Warnbaken erscheint sinnvoll, allerdings sollte hier auf den Umbau der Einengungen verzichtet werden und stattdessen ggfls. mit Findlingen gearbeitet werden.

 

Die Aufbringung einer weiteren 30-Markierung wird als unnötig erachtet, da in dem angedachten Bereich die Oberfläche von Bitumen auf Pflaster wechselt, die beidseitige Bebauung beginnt und der Straße ‚In der Laar’ die Vorfahrt zu gewähren ist, also für den Verkehrsteilnehmer klar ersichtlich ein geschwindigkeitsreduzierter Bereich beginnt.

 

Der Vorschlag einer Verstärkung der bestehenden Bodenwelle im Einfahrtsbereich vom Hohen Weg aus wird abgelehnt. Bereits seit einigen Jahren, nach entsprechendem Beschluss im Fachausschuss, verzichtet die Stadt Emmerich am Rhein auf die Errichtung von Bodenwellen; dies ist vor allem den Rettungsdiensten geschuldet.

 

Eine einschränkende Beschilderung der Ingenkampstraße mit den Verbot der Durchfahrt für Lkw mit dem Zusatz ‚Anlieger frei’ kann ebenfalls nicht zugestimmt werden.

Nach digitalen Beispielfahrten mithilfe der üblichen Navigationssoftware konnte festgestellt werden, dass es nahezu ausgeschlossen ist, dass Lkw von der Autobahn aus durch die Ingenkampstraße geführt werden; diesem folgend handelt es sich um Fahrer die ortskundig sind. Hier kann ggfls. eine persönliche Ansprache Abhilfe schaffen. 

Die Ingenkampstraße ist eine öffentlich gewidmete Straße, die von jedermann mit jedem zugelassenen Fahrzeug befahren werden darf. Dies zu verbieten bedarf einer gravierenden Gefahrenlage, die hier durch das reine Befahren mit Lkw nicht gegeben ist.

Die Beschilderung der Straße mit Verbotszeichen ist,  zum Einen aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht nicht möglich, zum Anderen nicht kontrollierbar, da bereits z.B. jeder ein Anlieger ist, der einen Besucher eines Hauses an der Ingenkampstraße abholt und dies selbstverständlich auch mit Lkw tun darf. Diese Art der Einzelüberprüfungen kann die Polizei im Rahmen ihrer Möglichkeiten nicht leisten.     

 

Zusammenfassend schlägt die Verwaltung daher die Umsetzung der vorgenannten Punkte vor.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes, Kapitel 1.3.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter