hier: Ratseingabe Nr. 13/2011 des Herrn Guido Elbers
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis, und
beauftragt die Verwaltung sich bezüglich der Geschwindigkeitskontrollen mit der
Polizei in Verbindung zu setzen, sowie die beidseitige Zonenbeschilderung und
die Aufstellung der Warnbaken ggfls. mit Findlingen durchzuführen.
Sachverhalt:
Die Ingenkampstraße
befindet sich innerhalb geschlossener Ortschaft. Sie ist gemeinsam mit den
Straßen In der Laar, Laarscher Weg sowie verschiedene Sackgassen als 30
km/h-Zone ausgewiesen. Diese Straßen sind sämtlich als Mischfläche gepflastert
ausgebaut.
Die Fahrbahn verschwenkt
durch seitliche Baumpflanzungen.
Im gesamten Gebiet
herrscht, bedingt durch die bestehende 30 km/h-Zone, die Vorfahrtsregelung
“rechts vor links“.
In dem beiliegend
Antrag vom 24.06.2011, der vom Rat der Stadt Emmerich am Rhein in seiner
Sitzung vom 19.07.2011 an den Ausschuss für Stadtentwicklung verwiesen wurde, bittet
Herr Elbers um verschärfte Kontrollen zur Durchsetzung der maximal zulässigen
Geschwindigkeit von 30 km/h.
Die Stadt Emmerich
ist lediglich zur Überprüfung des ruhenden Verkehres ermächtigt. Der fließende
Verkehr liegt im Zuständigkeitsbereich der Polizei.
Nach Rücksprache
mit der örtlichen Polizeistation wird diese, im Rahmen ihrer Möglichkeiten,
Geschwindigkeitsmessungen durchführen.
Sollten sich
hiernach Auffälligkeiten ergeben, werden weitere ergänzende Maßnahmen
durchgeführt werden, wie Unfallanalysen, dauerhafte Verkehrsmessung u. a., um
gegebenenfalls gemäß der Straßenverkehrsordnung notwendige Maßregeln zu
treffen.
In einem weiteren
Schreiben der Anwohnerschaft des Baugebietes vom 24.08.2011 werden verschiedene
Änderungen baulicher als auch straßenverkehrsrechtlicher Art sowie ein
Ortstermin vorgeschlagen.
Nach Auffassung
der Stadt Emmerich am Rhein sind Teile dieses Änderungskonzeptes sinnvoll und
lassen sich auch unter Berücksichtigung der Haushaltslage kostengünstig
durchführen.
So ist die
zusätzliche linksseitige Beschilderung straßenverkehrsrechtlich durchaus zu
vertreten und umsetzbar; auch der Einbau von Warnbaken erscheint sinnvoll,
allerdings sollte hier auf den Umbau der Einengungen verzichtet werden und
stattdessen ggfls. mit Findlingen gearbeitet werden.
Die Aufbringung
einer weiteren 30-Markierung wird als unnötig erachtet, da in dem angedachten
Bereich die Oberfläche von Bitumen auf Pflaster wechselt, die beidseitige
Bebauung beginnt und der Straße ‚In der Laar’ die Vorfahrt zu gewähren ist,
also für den Verkehrsteilnehmer klar ersichtlich ein
geschwindigkeitsreduzierter Bereich beginnt.
Der Vorschlag
einer Verstärkung der bestehenden Bodenwelle im Einfahrtsbereich vom Hohen Weg
aus wird abgelehnt. Bereits seit einigen Jahren, nach entsprechendem Beschluss
im Fachausschuss, verzichtet die Stadt Emmerich am Rhein auf die Errichtung von
Bodenwellen; dies ist vor allem den Rettungsdiensten geschuldet.
Eine einschränkende
Beschilderung der Ingenkampstraße mit den Verbot der Durchfahrt für Lkw mit dem
Zusatz ‚Anlieger frei’ kann ebenfalls nicht zugestimmt werden.
Nach digitalen
Beispielfahrten mithilfe der üblichen Navigationssoftware konnte festgestellt
werden, dass es nahezu ausgeschlossen ist, dass Lkw von der Autobahn aus durch
die Ingenkampstraße geführt werden; diesem folgend handelt es sich um Fahrer
die ortskundig sind. Hier kann ggfls. eine persönliche Ansprache Abhilfe
schaffen.
Die Ingenkampstraße ist eine öffentlich gewidmete Straße, die von
jedermann mit jedem zugelassenen Fahrzeug befahren werden darf. Dies zu
verbieten bedarf einer gravierenden Gefahrenlage, die
hier durch das reine Befahren mit Lkw nicht gegeben ist.
Die Beschilderung
der Straße mit Verbotszeichen ist, zum
Einen aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht nicht möglich, zum Anderen nicht
kontrollierbar, da bereits z.B. jeder ein Anlieger ist, der einen Besucher
eines Hauses an der Ingenkampstraße abholt und dies selbstverständlich auch mit
Lkw tun darf. Diese Art der Einzelüberprüfungen kann die Polizei im Rahmen
ihrer Möglichkeiten nicht leisten.
Zusammenfassend
schlägt die Verwaltung daher die Umsetzung der vorgenannten Punkte vor.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes, Kapitel 1.3.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter