hier: Vorstellung der Fördermaßnahme
Kenntnisnahme
(kein Beschluss)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Mit Runderlass des
Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom
15.08.2008 wurden die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur
Förderung der Breitbandversorgung im ländlichen Raum veröffentlicht.
Dieses Förderprogramm
sieht die Schaffung einer zuverlässigen, erschwinglichen und hochwertigen
Breitbandversorgung in unterversorgten Bereichen vor, um dort die sogenannte
Wirtschaftlichkeitslücke zwischen den Investitionskosten der Netzbetreiber und
der Wirtschaftlichkeit abzudecken.
Als unterversorgt
gelten Bereiche in denen ein großer Teil (ca. 50 %) der vorhandenen
Telefonanschlüsse lediglich über eine Downloadgeschwindigkeit von unter 2 MBit/s
verfügt.
Aus der Anlage 1
ist ersichtlich, dass dies in jedem Fall die Ortsteile Borghees und Hüthum sind
(grün dargestellt). Die Bereiche Klein Netterden sowie Praest (rot dargestellt)
erreichen die geforderten Unterversorgungsgrenzen nicht, hier bedarf es noch
einer eingehenden Diskussion mit dem Fördergeber.
Die in der Anlage
weiter aufgeführten Bereiche verfügen zur Zeit bereits schon über eine
ausreichende Breitbandversorgung, so dass sie nicht Teil der Fördermaßnahme
werden können.
Die Stadt Emmerich
am Rhein hat das Ingenieurbüro Westbrock, Soest, mit der Durchführung des
Förderverfahrens beauftragt. Herr Westbrock wird in der Sitzung die einzelnen
Punkte des Förderverfahrens erläutern und den Zeitplan vorstellen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2011
vorgesehen.
Produktnummer : 1.100.09.01.01
Sachkonto 53170000
Die Maßnahme wird im Leitbild nicht behandelt.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter