Betreff
Rekommunalisierung des Betriebszweiges "Abfallentsorgung",
hier: Grundsatzbeschluss
Vorlage
70 - 15 0471/2011
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Betriebsausschuss beauftragt die Betriebsleitung der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein mit der Durchführung einer europaweiten Ausschreibung zur Abfallentsorgung im Stadtgebiet von Emmerich am Rhein ab dem 01.01.2013.

 

Begründung :

 

Die Stadt Emmerich am Rhein führt die kommunale Abfallentsorgung durch Beauftragung eines privaten Abfallentsorgungsunternehmens im Wege der Drittbeauftragung gemäß § 16 Abs. 1 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-AbfG) durch. Der Vertrag mit dem privaten Entsorgungsunternehmen ist bis zum 31.12.2011 zu kündigen und läuft dann zum 31.12.2012 hin aus. Es ist daher die Frage zu beantworten, wie ab dem 01.01.2013 die Abfallentsorgung im Stadtgebiet sicher gestellt werden soll. Hierzu ergeben sich zwei Möglichkeiten:

 

I.                     Durchführung der Abfallentsorgung mit einem eigenen Fuhrpark und eigenem Personal (Rekommunalisierung) oder

II.                   Durchführung einer Europaweiten Ausschreibung nach der VOL zur weiteren Beauftragung eines privaten Unternehmers

 

Zur Beantwortung dieser Frage hat die Betriebsleitung die Kommunal- und Abwasserberatung NRW unter Federführung des Herrn Dr. Queitsch mit der Erstellung eines Gutachtens zur Eigenerfüllung der Abfallentsorgung durch die Stadt Emmerich am Rhein beauftragt. Dieses Gutachten wurde in der letzten Sitzung des Betriebsausschusses am 04.07.2011 (70-15 0406/2011)  ausführlich vorgestellt und erörtert. Zwischenzeitlich haben weitere Gespräche in Arbeitskreisen und Gremien stattgefunden, so dass nunmehr vor dem Hintergrund einer zeitgerechten Umsetzung der beiden Varianten ein Grundsatzbeschluss durch den Ausschuss gefasst werden soll.

Insgesamt lassen  sich die Vor- und Nachteile der beiden Lösungsansätze wie folgt zusammen fassen:

 

Rekommunalisierung

Die Kommunal- und Abwasserberatung NRW geht davon aus, dass die Eigenerfüllung der Abfallentsorgung im Stadtgebiet unter Berücksichtigung der Kostenansätze für das Jahr 2010 um ca. 275 T€ günstiger durchzuführen ist, als die derzeitig vorgegebene Drittbeauftragung. Weitere Einsparpotentiale können sich durch Kooperation mit anderen Gemeinden ergeben. Das Gutachten  beziffert derartige Einsparungen auf ca. 50 bis 70 T€ aus. Unter Berücksichtigung dieser Angaben ergäbe sich ein Einsparpotential von etwa 20 % gegenüber den jetzigen Verhältnissen.

Hinzu kommen Vorteile bezüglich der organisatorischen Abwicklung der Abfallentsorgung in Eigenleistung, da z.B. Personal und Material ausschließlich für die Abfallentsorgung im Stadtgebiet eingesetzt werden kann.

Auf der anderen Seite bedeutet eine Rekommunalisierung auch den Aufbau neuer Ressourcen für Personal und Material, was zurzeit bei den Kommunalbetrieben Emmerich am Rhein nicht vorhanden ist. Dennoch wäre dies auf dem jetzigen Betriebsgrundstück möglich und nach dem Gutachten der Kommunal- und Abwasserberatung auch wirtschaftlich vertretbar.

 

Europaweite-Ausschreibung

Das Ergebnis einer europaweiten Ausschreibung (unter Beibehaltung der derzeitigen Leistungen) kann naturgemäß nicht verbindlich vorhergesagt werden.  Anhaltspunkte für eine Prognose liefern jedoch  Ausschreibungsergebnisse in ähnlichen Fällen. Hierbei ist jedoch insbesonders zu beachten, dass stets der gleiche Leistungsumfang (ähnlich wie in Emmerich am Rhein) abgefragt wurde und die Siedlungsstruktur vergleichbar ist.

 

Auch das regional unterschiedlich große Interesse bestimmter Bieter am jeweiligen Auftrag ist für die erzielbaren Preise bedeutend. Wegen der Unverbindlichkeit der Abschätzung hat das vorliegende Gutachten diese Frage letztendlich auch ausgeklammert.

In einer älteren Kurzanalyse der Kommunal- und Abwasserberatung NRW aus dem Jahr 2009  wird  das mögliche Einsparpotential bei einer europaweiten Ausschreibung mit ca. 40 % angegeben Doch auch damals wurde auf die Unabwägbarkeiten bei einer Ausschreibung explizit hingewiesen. Es gibt jedoch nachvollziehbare Anhaltspunkte, die für eine europaweite Ausschreibung sprechen. Der zu kündigende Dienstleistungsvertrag hatte eine Laufzeit von mehr als 25 Jahren. Erfahrungen von Gemeinden, die in einer ähnlichen Situation waren ergaben, dass bei einer Neuausschreibung das Ergebnis erheblich günstiger lag als vorher. Bei Verträgen mit kürzerer Laufzeit wichen die Ausschreibungsergebnisse nur geringfügig vom vormaligen Preis ab. Außerdem haben Ausschreibungen in jüngster Vergangenheit bei benachbarten Gemeinden ein deutlich besseres Ergebnis erbracht als die derzeitigen Preise für die Abfallentsorgung in der Stadt Emmerich am Rhein.

 

Fazit

Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass offenbar sowohl die Rekommunalisierung als auch die Durchführung einer europaweiten Ausschreibung zu einem wirtschaftlich besseren Ergebnis führen als die derzeitige Vertragssituation. Zwar kann über das Ergebnis bei einer Ausschreibung lediglich spekuliert werden, doch es besteht die begründete Vermutung (Laufzeit des alten Vertrages: 25 Jahre), dass bei einer europaweiten Ausschreibung der Abfallentsorgung für die Stadt Emmerich am Rhein ein günstigeres Ergebnis erzielt werden kann, als bei einer Rekommunalisierung.

 

Unter Abwägung der hier genannten Faktoren schlägt die Betriebsleitung daher vor, für die Abfallentsorgung im Stadtgebiet von Emmerich am Rhein ab 01.01.2013 eine europaweite Ausschreibung durchzuführen. Mit der juristischen Betreuung wird die Kommunal- und Abwasserberatung NRW beauftragt. Die Einzelheiten der Ausschreibung sowie das Leistungsverzeichnis wird vorab durch den Betriebsausschuss der KBE festgelegt werden.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

Der Bürgermeister