hier: Grundsatzbeschluss
Beschlussvorschlag
Der Betriebsausschuss beauftragt die Betriebsleitung der
Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein mit der Durchführung einer europaweiten
Ausschreibung zur Abfallentsorgung im Stadtgebiet von Emmerich am Rhein ab dem
01.01.2013.
Begründung :
Die Stadt Emmerich am Rhein führt die kommunale Abfallentsorgung
durch Beauftragung eines privaten Abfallentsorgungsunternehmens im Wege der
Drittbeauftragung gemäß § 16 Abs. 1 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
(KrW-AbfG) durch. Der Vertrag mit dem privaten Entsorgungsunternehmen ist bis
zum 31.12.2011 zu kündigen und läuft dann zum 31.12.2012 hin aus. Es ist daher
die Frage zu beantworten, wie ab dem 01.01.2013 die Abfallentsorgung im
Stadtgebiet sicher gestellt werden soll. Hierzu ergeben sich zwei
Möglichkeiten:
I.
Durchführung der
Abfallentsorgung mit einem eigenen Fuhrpark und eigenem Personal
(Rekommunalisierung) oder
II.
Durchführung einer
Europaweiten Ausschreibung nach der VOL zur weiteren Beauftragung eines
privaten Unternehmers
Zur Beantwortung dieser Frage hat die Betriebsleitung die
Kommunal- und Abwasserberatung NRW unter Federführung des Herrn Dr. Queitsch
mit der Erstellung eines Gutachtens zur Eigenerfüllung der Abfallentsorgung
durch die Stadt Emmerich am Rhein beauftragt. Dieses Gutachten wurde in der
letzten Sitzung des Betriebsausschusses am 04.07.2011 (70-15 0406/2011) ausführlich vorgestellt und erörtert.
Zwischenzeitlich haben weitere Gespräche in Arbeitskreisen und Gremien
stattgefunden, so dass nunmehr vor dem Hintergrund einer zeitgerechten
Umsetzung der beiden Varianten ein Grundsatzbeschluss durch den Ausschuss
gefasst werden soll.
Insgesamt lassen sich die
Vor- und Nachteile der beiden Lösungsansätze wie folgt zusammen fassen:
Rekommunalisierung
Die Kommunal- und Abwasserberatung NRW geht davon aus, dass die
Eigenerfüllung der Abfallentsorgung im Stadtgebiet unter Berücksichtigung der
Kostenansätze für das Jahr 2010 um ca. 275 T€ günstiger durchzuführen ist, als
die derzeitig vorgegebene Drittbeauftragung. Weitere Einsparpotentiale können
sich durch Kooperation mit anderen Gemeinden ergeben. Das Gutachten beziffert derartige Einsparungen auf ca. 50
bis 70 T€ aus. Unter Berücksichtigung dieser Angaben ergäbe sich ein
Einsparpotential von etwa 20 % gegenüber den jetzigen Verhältnissen.
Hinzu kommen Vorteile bezüglich der organisatorischen Abwicklung
der Abfallentsorgung in Eigenleistung, da z.B. Personal und Material
ausschließlich für die Abfallentsorgung im Stadtgebiet eingesetzt werden kann.
Auf der anderen Seite bedeutet eine Rekommunalisierung auch den
Aufbau neuer Ressourcen für Personal und Material, was zurzeit bei den
Kommunalbetrieben Emmerich am Rhein nicht vorhanden ist. Dennoch wäre dies auf
dem jetzigen Betriebsgrundstück möglich und nach dem Gutachten der Kommunal-
und Abwasserberatung auch wirtschaftlich vertretbar.
Europaweite-Ausschreibung
Das Ergebnis einer europaweiten Ausschreibung (unter Beibehaltung
der derzeitigen Leistungen) kann naturgemäß nicht verbindlich vorhergesagt
werden. Anhaltspunkte für eine Prognose
liefern jedoch Ausschreibungsergebnisse
in ähnlichen Fällen. Hierbei ist jedoch insbesonders zu beachten, dass stets
der gleiche Leistungsumfang (ähnlich wie in Emmerich am Rhein) abgefragt wurde
und die Siedlungsstruktur vergleichbar ist.
Auch das regional unterschiedlich große
Interesse bestimmter Bieter am jeweiligen Auftrag ist für die erzielbaren
Preise bedeutend. Wegen der Unverbindlichkeit der Abschätzung hat das
vorliegende Gutachten diese Frage letztendlich auch ausgeklammert.
In einer älteren Kurzanalyse der Kommunal- und Abwasserberatung
NRW aus dem Jahr 2009 wird das mögliche Einsparpotential bei einer
europaweiten Ausschreibung mit ca. 40 % angegeben Doch auch damals wurde auf
die Unabwägbarkeiten bei einer Ausschreibung explizit hingewiesen. Es gibt
jedoch nachvollziehbare Anhaltspunkte, die für eine europaweite Ausschreibung
sprechen. Der zu kündigende Dienstleistungsvertrag hatte eine Laufzeit von mehr
als 25 Jahren. Erfahrungen von Gemeinden, die in einer ähnlichen Situation
waren ergaben, dass bei einer Neuausschreibung das Ergebnis erheblich günstiger
lag als vorher. Bei Verträgen mit kürzerer Laufzeit wichen die
Ausschreibungsergebnisse nur geringfügig vom vormaligen Preis ab. Außerdem
haben Ausschreibungen in jüngster Vergangenheit bei benachbarten Gemeinden ein
deutlich besseres Ergebnis erbracht als die derzeitigen Preise für die
Abfallentsorgung in der Stadt Emmerich am Rhein.
Fazit
Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass offenbar sowohl die
Rekommunalisierung als auch die Durchführung einer europaweiten Ausschreibung
zu einem wirtschaftlich besseren Ergebnis führen als die derzeitige
Vertragssituation. Zwar kann über das Ergebnis bei einer Ausschreibung
lediglich spekuliert werden, doch es besteht die begründete Vermutung (Laufzeit
des alten Vertrages: 25 Jahre), dass bei einer europaweiten Ausschreibung der
Abfallentsorgung für die Stadt Emmerich am Rhein ein günstigeres Ergebnis
erzielt werden kann, als bei einer Rekommunalisierung.
Unter Abwägung der hier genannten Faktoren schlägt die
Betriebsleitung daher vor, für die Abfallentsorgung im Stadtgebiet von Emmerich
am Rhein ab 01.01.2013 eine europaweite Ausschreibung durchzuführen. Mit der
juristischen Betreuung wird die Kommunal- und Abwasserberatung NRW beauftragt.
Die Einzelheiten der Ausschreibung sowie das Leistungsverzeichnis wird vorab
durch den Betriebsausschuss der KBE festgelegt werden.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme wird von den
Zielen des Leitbildes nicht berührt.
Der Bürgermeister