Beschlussvorschlag
Der
Betriebsausschuss nimmt die in der Begründung aufgeführten Jahresabschlüsse
der kostenrechnenden Einrichtung der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein nach
dem KAG zur Kenntnis. |
Sachdarstellung :
Die Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein (KBE) verwalten mehrere
„kostenrechnenden Einrichtungen“, die dem Regelwerk des Kommunalen
Abgabengesetzes (KAG NRW) unterliegen. Nachdem nunmehr der kaufmännische
Jahresabschluss für das Jahr 2010 vorliegt, können auf Basis dieses
Zahlenwerkes auch die entsprechenden KAG-Abschlüsse dargestellt werden. Das KAG
verpflichtet den Träger der kostenrechnenden Einrichtungen, eine
Nachkalkulation durchzuführen, da binnen einer Frist von 3 Jahren erzielte
Überschüsse auszugleichen sind bzw. Defizite ausgeglichen werden können. Auf
diese Weise ist sicher gestellt, dass überplanmäßige erzielte Gewinne
ausschließlich gebührenmindernd eingesetzt werden. Eine Quersubventionierung
ist somit ausgeschlossen.
Der kaufmännische Abschluss unterscheidet sich vom Abschluss nach dem
KAG in erster Linie durch die kalkulatorischen Kosten für Abschreibung und
Verzinsung. Hier sind andere vom KAG vorgegebene Berechnungsformen anzuwenden;
z.B. Abschreibung nach dem Wiederbeschaffungszeitwert. Maßgebend für die
Kalkulation der Gebühr ist jedoch stets der KAG-Abschluss.
Die einzelnen Abschlussergebnisse sind in der Anlage zu dieser Vorlage
zusammengefasst. Gleichzeitig ist der jeweilige Stand der
Gebührenausgleichsrücklage zum 31.12.2010 wieder gegeben. Hierdurch sind
weitere Rückschlüsse auf die künftige Gebührenentwicklung möglich.
Die unterschiedliche Betrachtungsweise des Jahresabschlusses führt insbesondere im Betriebszweig Abwasser zu äußerst unterschiedlichen
Ergebnissen. Die in der KAG-Rechnung
ausgewiesenen Defizite in den Betriebszweigen Klärwerk und Kanal
stehen hier den Gewinnausweisungen nach der bilanziellen Betrachtung völlig
entgegen. Ursächlich hierfür sind ausschließlich die unterschiedlichen
Abschreibungs- und Verzinsungsmethoden für die Ermittlung der kalkulatorischen
Kosten. Da gerade beim Kanal die „Abwicklung der Investitionen“ der größte
Kostenfaktor ist, klaffen hier die Ergebnisse des bilanziellen Abschlusses mit
dem Abschluss nach KAG am weitesten auseinander.
Die Entwicklung der Gebührenhaushalte in den 3 Abwassersparten verlief
jedoch recht unterschiedlich. Während im Bereich des Klärwerks ein nahezu neutrales Ergebnis erzielt werden konnte,
schließt der Bereich Kanal – wie
erwartet – mit einer erheblichen Unterdeckung ab. Im Betriebszweig Fäkalienabfuhr konnte sogar ein
Überschuss erwirtschaftet werden, so dass die Defizite aus den Vorjahren
teilweise abgebaut werden konnten.
Dennoch ist die Gebührenausgleichsrücklage in allen 3 Sparten nach wie
vor negativ. Insbesondere im Bereich Kanal
ist die Entwicklung kritisch. Da sich diese Entwicklung mit den stetig
steigenden Fertigstellungen der Investitionen auch in diesem Jahr fortsetzen
wird, sollte eine Anpassung der Kanalbenutzungsgebühr für 2012 in Erwägung
gezogen werden, zumal die TWE GmbH bereits angekündigt hat, ihr für 2010 um 2,3
% reduziertes und für 2011 unverändert gelassenes Betriebsführungsentgelt
um 5,8 % für das Jahr 2012 anzuheben.
Im Bereich der Klärwerksgebühr ist der Handlungsbedarf geringer, zumal
für die nächsten Jahre mit zusätzlichen Einnahmen von den Sulfateinleitern
zu rechnen sein wird.
Besonders kritisch ist die Entwicklung der Gebührenausgleichsrücklage
im Betriebszweig Straßenreinigung.
Trotz eines Überschusses zum 31.12.2008 in Höhe von ca. 77 T€ sind bis zum
31.12.2010 Verluste in Höhe von insgesamt 308 T€ aufgelaufen. Verantwortlich
hierfür sind einzig und allein die Mehraufwendungen für die Winterdienste in
den beiden letzten Jahren.
Da sich diese Entwicklung bereits zum Ende des letzten Jahres
abzeichnete, sind insbesondere die Winterwartungsgebühren bei der
Straßenreinigung für das Jahr 2011 erheblich angehoben worden. Eine
Quersubventionierung aus den anderen Gebührenhaushalten ist rechtlich
unzulässig, so dass ein Ausgleich der aufgelaufenen Verluste unabdingbar wurde.
Ziel der seinerzeitigen Kalkulation war es, analog der Regelung des KAG, die aufgelaufenen Verluste über einen
Zeitraum von 3 Jahren abzutragen. Dabei wurde unterstellt, dass für 2011 lediglich
ein durchschnittlicher Winter stattfinden wird. Das bedeutet, es wurde der
Kostendurchschnitt der letzten Jahre inklusive Indizierung zugrunde gelegt.
Es zeigt sich jedoch bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt, dass diese
Annahme für 2011 nicht zutreffen wird. Es ist zurzeit nicht zu erwarten, dass
nennenswerte Überschüsse erwirtschaftet werden können, so dass die Verluste aus
den Vorjahren auch nicht reduziert werden. In diesem Betriebszweig wird eine
weitere Gebührenanpassung für das Jahr 2012 unumgänglich werden.
Erfreulicher ist die Situation im Betriebszweig Abfallentsorgung. Hier waren die durch die Gebührensenkung ab 2008
bedingten Verluste geringer als prognostiziert, so dass die
Gebührenausgleichsrücklage mit Stand zum 31.12.2010 immer noch ein Plus von
34 T€ ausweist. Es kann jedoch nach derzeitigem Kenntnisstand unterstellt
werden, dass diese Rücklage bis zum Ende des laufenden Jahres aufgezehrt sein
wird.
Vor dem Hintergrund, dass für das Jahr 2013 eine grundlegende
Neuausschreibung der Abfallentsorgungsleistung stattfinden wird und demzufolge
auch eine völlige Neukalkulation der Abfallgebühr erfolgen wird, ergibt sich
für diesen Betriebszweig gebührentechnisch kein unmittelbarer Handlungsbedarf
für das Jahr 2012. Diese Aussage gilt jedoch unter dem Vorbehalt, dass nicht
unerwartete Kostensteigerungen im Bereich der Abfallentsorgung stattfinden
werden.
Obwohl das bilanzielle Ergebnis im Betriebszweig Friedhöfe in den letzten 3 Jahren stets positiv war, sind nach der
KAG-Betrachtung in der Gebührenausgleichsrücklage für diese Sparte Verluste in
Höhe von insgesamt 78 T€ aufgelaufen. Auch für das laufende Kalenderjahr wird
mit einer Fortsetzung dieser Entwicklung gerechnet, wie die Ausweisungen im
Wirtschaftsplan 2012 belegen. Eine Gebührenanpassung in diesem Bereich kann für
das Jahr 2012 somit nicht ausgeschlossen werden.
Gruyters, Betriebsleiter