Betreff
Vorlage der Jahresabschlüsse nach dem KAG für das Jahr 2010
Vorlage
70 - 15 0521/2011
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

Der Betriebsausschuss nimmt die in der Begründung aufgeführten Jahresabschlüsse der kostenrechnenden Einrichtung der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein nach dem KAG zur Kenntnis.


 

 

Sachdarstellung :

 

Die Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein (KBE) verwalten mehrere „kostenrechnenden Einrichtungen“, die dem Regelwerk des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG NRW) unterliegen. Nachdem nunmehr der kaufmännische Jahresabschluss für das Jahr 2010 vorliegt, können auf Basis dieses Zahlenwerkes auch die entsprechenden KAG-Abschlüsse dargestellt werden. Das KAG verpflichtet den Träger der kostenrechnenden Einrichtungen, eine Nachkalkulation durchzuführen, da binnen einer Frist von 3 Jahren erzielte Überschüsse auszugleichen sind bzw. Defizite ausgeglichen werden können. Auf diese Weise ist sicher gestellt, dass überplanmäßige erzielte Gewinne ausschließlich gebührenmindernd eingesetzt werden. Eine Quersubventionierung ist somit ausgeschlossen.

Der kaufmännische Abschluss unterscheidet sich vom Abschluss nach dem KAG in erster Linie durch die kalkulatorischen Kosten für Abschreibung und Verzinsung. Hier sind andere vom KAG vorgegebene Berechnungsformen anzuwenden; z.B. Abschreibung nach dem Wiederbeschaffungszeitwert. Maßgebend für die Kalkulation der Gebühr ist jedoch stets der KAG-Abschluss.

Die einzelnen Abschlussergebnisse sind in der Anlage zu dieser Vorlage zusammengefasst. Gleichzeitig ist der jeweilige Stand der Gebührenausgleichsrücklage zum 31.12.2010 wieder gegeben. Hierdurch sind weitere Rückschlüsse auf die künftige Gebührenentwicklung möglich.

Die unterschiedliche Betrachtungsweise des Jahresabschlusses  führt insbesondere im Betriebszweig Abwasser zu äußerst unterschiedlichen Ergebnissen.  Die in der KAG-Rechnung ausgewiesenen Defizite in den Betriebszweigen Klärwerk und Kanal stehen hier den Gewinnausweisungen nach der bilanziellen Betrachtung völlig entgegen. Ursächlich hierfür sind ausschließlich die unterschiedlichen Abschreibungs- und Verzinsungsmethoden für die Ermittlung der kalkulatorischen Kosten. Da gerade beim Kanal die „Abwicklung der Investitionen“ der größte Kostenfaktor ist, klaffen hier die Ergebnisse des bilanziellen Abschlusses mit dem Abschluss nach KAG am weitesten auseinander.

Die Entwicklung der Gebührenhaushalte in den 3 Abwassersparten verlief jedoch recht unterschiedlich. Während im Bereich des Klärwerks ein nahezu neutrales Ergebnis erzielt werden konnte, schließt der Bereich Kanal – wie erwartet – mit einer erheblichen Unterdeckung ab. Im Betriebszweig Fäkalienabfuhr konnte sogar ein Überschuss erwirtschaftet werden, so dass die Defizite aus den Vorjahren teilweise abgebaut werden konnten.

Dennoch ist die Gebührenausgleichsrücklage in allen 3 Sparten nach wie vor negativ. Insbesondere im Bereich Kanal ist die Entwicklung kritisch. Da sich diese Entwicklung mit den stetig steigenden Fertigstellungen der Investitionen auch in diesem Jahr fortsetzen wird, sollte eine Anpassung der Kanalbenutzungsgebühr für 2012 in Erwägung gezogen werden, zumal die TWE GmbH bereits angekündigt hat, ihr für 2010 um 2,3 % reduziertes und für 2011 unverändert gelassenes Betriebsführungsentgelt um  5,8 % für das Jahr 2012 anzuheben.

Im Bereich der Klärwerksgebühr ist der Handlungsbedarf geringer, zumal für die nächsten Jahre mit zusätzlichen Einnahmen von den Sulfateinleitern zu  rechnen sein wird.

Besonders kritisch ist die Entwicklung der Gebührenausgleichsrücklage im Betriebszweig Straßenreinigung. Trotz eines Überschusses zum 31.12.2008 in Höhe von ca. 77 T€ sind bis zum 31.12.2010 Verluste in Höhe von insgesamt 308 T€ aufgelaufen. Verantwortlich hierfür sind einzig und allein die Mehraufwendungen für die Winterdienste in den beiden letzten Jahren.

Da sich diese Entwicklung bereits zum Ende des letzten Jahres abzeichnete, sind insbesondere die Winterwartungsgebühren bei der Straßenreinigung für das Jahr 2011 erheblich angehoben worden. Eine Quersubventionierung aus den anderen Gebührenhaushalten ist rechtlich unzulässig, so dass ein Ausgleich der aufgelaufenen Verluste unabdingbar wurde. Ziel der seinerzeitigen Kalkulation war es, analog der Regelung des KAG,  die aufgelaufenen Verluste über einen Zeitraum von 3 Jahren abzutragen. Dabei wurde unterstellt, dass für 2011 lediglich ein durchschnittlicher Winter stattfinden wird. Das bedeutet, es wurde der Kostendurchschnitt der letzten Jahre inklusive Indizierung zugrunde gelegt.

Es zeigt sich jedoch bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt, dass diese Annahme für 2011 nicht zutreffen wird. Es ist zurzeit nicht zu erwarten, dass nennenswerte Überschüsse erwirtschaftet werden können, so dass die Verluste aus den Vorjahren auch nicht reduziert werden. In diesem Betriebszweig wird eine weitere Gebührenanpassung für das Jahr 2012 unumgänglich werden.

Erfreulicher ist die Situation im Betriebszweig Abfallentsorgung. Hier waren die durch die Gebührensenkung ab 2008 bedingten Verluste geringer als prognostiziert, so dass die Gebührenausgleichsrücklage mit Stand zum 31.12.2010 immer noch ein Plus von
34 T€ ausweist. Es kann jedoch nach derzeitigem Kenntnisstand unterstellt werden, dass diese Rücklage bis zum Ende des laufenden Jahres aufgezehrt sein wird.

Vor dem Hintergrund, dass für das Jahr 2013 eine grundlegende Neuausschreibung der Abfallentsorgungsleistung stattfinden wird und demzufolge auch eine völlige Neukalkulation der Abfallgebühr erfolgen wird, ergibt sich für diesen Betriebszweig gebührentechnisch kein unmittelbarer Handlungsbedarf für das Jahr 2012. Diese Aussage gilt jedoch unter dem Vorbehalt, dass nicht unerwartete Kostensteigerungen im Bereich der Abfallentsorgung stattfinden werden.

Obwohl das bilanzielle Ergebnis im Betriebszweig Friedhöfe in den letzten 3 Jahren stets positiv war, sind nach der KAG-Betrachtung in der Gebührenausgleichsrücklage für diese Sparte Verluste in Höhe von insgesamt 78 T€ aufgelaufen. Auch für das laufende Kalenderjahr wird mit einer Fortsetzung dieser Entwicklung gerechnet, wie die Ausweisungen im Wirtschaftsplan 2012 belegen. Eine Gebührenanpassung in diesem Bereich kann für das Jahr 2012 somit nicht ausgeschlossen werden.

 

 

Gruyters, Betriebsleiter