Beschlussvorschlag
Der Rat genehmigt gem. § 83 GO NRW eine außerplanmäßige Auszahlung von
8.000,-- EUR im Haushaltsjahr 2011 und gem. § 85 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 8 der Haushaltssatzung eine außerplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung von 112.000,-- EUR bei dem neuen Investitionsprodukt
7.002001.710.
Sachdarstellung :
Die Stadt Emmerich am Rhein betreibt im fiskalischen Hafen eine
Steigeranlage, die überwiegend von privaten Sportbooten benutzt wird. Die
bestehende Steigeranlage für Sportboote im Sicherheitshafen ist stark
renovierungsbedürftig und eine Reparatur dieser Altanlage wäre
unwirtschaftlich. Aus touristischer Sicht sollte auf diese Anlegestelle nicht
verzichtet werden, die insbesondere auch wegen ihrer zentrumsnahen Lage als
einer der schönsten Wasserwanderrastplätze am Niederrhein gilt.
Die Kosten für den Erwerb eines neuen Sportbootsteigers belaufen sich
auf ca. 112.000 EUR zzgl. rd. 8.000,-- EUR für vorbereitende
Ingenieurleistungen im Rahmen der Ausschreibung. Die Ausschreibung und
Auftragsvergabe soll noch in diesem Jahr erfolgen, damit im Frühjahr die neue
Sportbootsteigeranlage übergeben werden kann.
Haushaltsmittel für dieses Projekt sind bisher nicht veranschlagt. Die
neue Investitionsmaßnahme 7.002001.710 wird in der Vorabdotierung bei dem
Produkt 1.100.15.01.01 „Wirtschaftsförderung und Tourismus“ unter dem Sachkonto
78310000 „Auszahlungen für den Erwerb von Vermögensgegenständen >410 Euro“
abgewickelt. Die Deckung für die im Jahre 2011 noch kassenwirksam werdenden
Ingenieurleistungen von 8.000,-- EUR und für die Verpflichtungsermächtigung von
112.000,-- EUR erfolgt aus dem Investitionsprojekt 7.000040.700 (Radweg
Deichkrone) aus dem Budget 500.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist im
Haushaltsjahr nicht 2011vorgesehen. Deckung sh. Sachdarstellung bzw.
Veranschlagung im Haushalt 2012.
Leitbild :
Die Maßnahme wird von den
Zielen des Leitbildes nicht berührt.
Der Bürgermeister