Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, insbesondere in Anbetracht gegebener Zuständigkeiten und bereits
kontinuierlicher Befassung in Ausschüssen und Rat, vor allem aber im Sinne der
Verhältnismäßigkeit (Schwerpunktsetzung auf laufende und unmittelbar anstehende
Projekte und Verfahren), auf die Abfassung eines zusätzlichen Umweltberichtes
zu verzichten.
Sachdarstellung :
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat in
seiner Sitzung vom 18.10. 2011 den Antrag der FDP-Fraktion auf Erstellung eines
Umweltberichtes an den Ausschuss für Stadtentwicklung verwiesen.
In Ihrem Antrag verweist die FDP-Fraktion
auf einen Umweltbericht der Stadt Ludwigshafen (164.000 Einwohner), der
umfangreiche Aussagen zu den einzelnen Umweltbereichen und
Schutzgütern trifft.
Die Sachlage in Emmerich stellt sich hier
anders dar, weil die Stadt z.B. als kreisangehörige Kommune in verschiedenen
Bereichen wie Trinkwasserversorgung, Grund- und Hochwasser, Gewässerschutz und
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen keine eigene Zuständigkeit entfaltet,
bzw. Arbeitsbereiche wie die Abwasserbehandlung und die Abfallwirtschaft von
der TWE bzw. der KBE wahrgenommen werden.
Im Bereich ‚Naturschutz und Landespflege’
ist die Stadt insoweit engagiert, als es
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen der Bauordnung und Bauplanung
betrifft.
Die Pflege und das Umsetzen bzw. Monitoring
von Biotopmanagement-Maßnahmen in den zahlreichen FFH-, Natur- und
Vogelschutzgebieten wird durch die Nabu-Naturschutzstation Niederrhein sowie
durch das Naturschutzzentrum im Kreis Kleve gewährleistet. Sämtliche Maßnahmen
im Forst werden durch die Revierförsterin Frau Dohmen initiiert bzw.
mitbegleitet.
Im Bereich Luftreinhaltung setzt sich die
Stadt Emmerich am Rhein augenblicklich sehr intensiv für die Einrichtung eines
Luftreinhalteplanes ein, der dann eine sog. LKW-Lieferzone im Ortsteil Elten
vorsehen soll und der mittelfristig eine Minderung der Feinstaub- und
Kohlendioxidkonzentrationen bewirken soll.
Im Bereich Klimaschutz und Energieeinsparung
hat die Stadt Emmerich am Rhein am 13.Oktober 2011 den European Energy Award
zum zweiten Mal nach 2008 entgegennehmen dürfen. Dieses Zertifizierungsverfahren
verpflichtet die Kommunen zu überdurchschnittlichem Engagement im lokalen
Klimaschutz bzw. in innovative, energieeffiziente Maßnahmen jeweils dort, wo
eine Stadt ihren Einfluss geltend machen kann. Nachdem in der Vergangenheit die stadteigenen Liegenschaften vor-
nehmlich Gegenstand von energetischen
Modernisierungsmaßnahmen waren, hat sich die Verwaltung für die kommende
Periode vorgenommen, ein breit angelegtes Klimaschutzkonzept zu entwickeln,
eine vertiefende CO2-Bilanz aufzustellen und näher auf die örtliche
Industrie und das Gewerbe zuzugehen.
Im Bereich Lärmschutz tritt die Stadt
Emmerich am Rhein derzeit in die zweite Phase der Umgebungslärmkartierung ein,
aus der heraus eine sog. ’Lärmaktionsplanung’ entwickelt werden muss, die in
2014 vorgelegt werden soll. Dabei gibt es Überschneidungen mit der konkreten
Lärmbeeinträchtigung, die zukünftig von den Güterverkehren der Betuwelinie zu
erwarten sind.
Im Bereich ÖPNV und SPNV liegt ein
besonderer Schwerpunkt der Jahre 2012 – 2014, da nicht nur eine Überarbeitung
des örtlichen Buskonzeptes aktuell in Arbeit ist, sondern auch die
Planfeststellungsverfahren für die drei Bauabschnitte der Ausbaustrecke ABS 46/
2 (Betuwe-Linie) auf Emmericher Stadtgebiet unmittelbar bevorstehen.
Im Bereich Altlasten und Bodenschutz hat die
Verwaltung inzwischen alle ehemaligen städtischen Altanlagen (Müllkippen) sowie
alle maßgeblichen Altstandorte (ehemaliger Industrie- und Gewerbebetriebe
untersucht), so dass sich ihr Engagement inzwischen auf die Fälle beschränkt,
die im Rahmen der neueren Bauleitplanung als ehem. Industriestandorte nun einer
Nachnutzung als Wohnbauflächen zugeführt werden sollen.
Fazit:
Die vorgenannten Bereiche unterliegen einer
regelmäßigen Berichterstattung bzw. Beratung und Beschlussfassung in den
Ausschüssen und dem Rat der Stadt Emmerich am Rhein. Von daher hält die
Verwaltung, in Anbetracht der Fülle der anstehenden Aufgaben im Umweltbereich
(u.a. ‚Betuwe’- Planverfahren) und der knappen Personalressourcen, die
Abfassung eines zusätzlichen Umweltberichtes für entbehrlich.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter