Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung nimmt die Niederschrift der durchgeführten Bürgerunterrichtung
zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die Maßnahme nach positivem
Förderbescheid durchzuführen.
Sachdarstellung :
Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 27.09.2011
Vorlage-Nr.
05-15 0502/2011 TOP 13 das vorgestellte Plankonzept zum Ausbau des
Straßenzuges Nierenberger Straße / Duisburger Straße zur Kenntnis genommen und
die Verwaltung beauftragt, eine Bürgerunterrichtung durchzuführen.
Als Anlage 1 ist das Protokoll der Bürgerunterrichtung, die am
13.10.2011 im PZ des Willibrord-Gymnasiums in Emmerich stattgefunden hat,
beigefügt.
Als Anlage 2 ist die Präsentation zum Straßenausbau/Gestaltung
beigefügt, die durch Frau Surink vorgestellt wurde.
Als Anlage 3 ist die Präsentation der Technischen Werke Emmerich zur
Kanalerneuerung und zur Überprüfung der Hausanschlussleitungen beigefügt, die
durch Herrn Krebbing bzw. Herrn Fontes
vorgestellt wurde.
Als Anlage 4 ist die Präsentation zu den Straßenausbaubeiträgen
beigefügt, die durch Herrn Dormann vorgestellt wurde.
Als Ergebnis der Bürgerinformation sowie den vorherigen und
anschließenden Einzeldiskussionen ist festzuhalten, dass die Anwohnerschaft zum
jetzigen Zeitpunkt mit der Anzahl der dort fahrenden Lkw sowie der
Gesamtgeschwindigkeit nicht zufrieden sind.
Nach Auffassung der Verwaltung werden sich diese Punkte nach Umbau der
Straßen regulieren. Durch die Verringerung der Straßenbreite auf 6,00 m
(Nierenberger Straße) mit der Möglichkeit des wechselseitigen Parkens wird die
Geschwindigkeit durch parkende Pkw aus der Straße herausgenommen.
Die Anzahl der Lkw, die zum jetzigen Zeitpunkt mit 1,9 % des
Gesamtverkehres schon gering ist, wird sich ebenfalls nach Verringerung des
Querschnittes noch weiter reduzieren.
Unbestritten bleibt auch die Anlegung eines beidseitigen Radweges, der
im Zuge der Schulwegsicherung unabdingbar ist. Hier wurde lediglich aus der
Bürgerschaft angefragt, ob ein einseitiger Radweg nicht ausreichen würde. Dies
wurde jedoch durch die Verwaltung verneint, da die jetzt geplanten beidseitigen
Radwege eine Breite von je 1,00 m haben, bei Anlage eines einseitigen Radweges,
der allerdings für den gegenläufigen Radverkehr benutzbar sein muss, ist ein
Maß von 2,50 m zwingend. Insofern würden sich hierbei keine Kostenersparnisse
ergeben.
Die Verwaltung ist der Auffassung das vorgestellte Planungskonzept
auszuarbeiten und einen entsprechenden Förderantrag nach dem
Entflechtungsgesetz (EntflechtG früher GVFG) zu stellen. Mit dem
Bewilligungsbescheid wird frühestens 2014 gerechnet.
Danach soll die Maßnahme 2014/2015 umgesetzt werden.
Im Investitionshaushalt sind somit für das Jahr 2014 2.225.000 unter der
Projekt-Nr. 7.000061.700 bereitzustellen.
2011 2014 2015
Einnahmen KAG 0 € 950.000 € 315.000 €
EntflechtG 0 € 465.000 € 156.000
€
Ausgaben 75.000 €
2.225.000 €
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Die Maßnahme wird im Leitbild, Kapitel 1.1 und 1.3 behandelt.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter