Betreff
Straßenausbau entlang des Straßenzuges Nierenberger Straße / Duisburger Straße
Vorlage
05 - 15 0551/2011
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Niederschrift der durchgeführten Bürgerunterrichtung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die Maßnahme nach positivem Förderbescheid durchzuführen.

 

Sachdarstellung :

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 27.09.2011 Vorlage-Nr.

05-15 0502/2011 TOP 13 das vorgestellte Plankonzept zum Ausbau des Straßenzuges Nierenberger Straße / Duisburger Straße zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, eine Bürgerunterrichtung durchzuführen.

 

Als Anlage 1 ist das Protokoll der Bürgerunterrichtung, die am 13.10.2011 im PZ des Willibrord-Gymnasiums in Emmerich stattgefunden hat, beigefügt.

 

Als Anlage 2 ist die Präsentation zum Straßenausbau/Gestaltung beigefügt, die durch Frau Surink vorgestellt wurde.

 

Als Anlage 3 ist die Präsentation der Technischen Werke Emmerich zur Kanalerneuerung und zur Überprüfung der Hausanschlussleitungen beigefügt, die durch Herrn Krebbing bzw. Herrn Fontes  vorgestellt wurde.

 

Als Anlage 4 ist die Präsentation zu den Straßenausbaubeiträgen beigefügt, die durch Herrn Dormann vorgestellt wurde.

 

Als Ergebnis der Bürgerinformation sowie den vorherigen und anschließenden Einzeldiskussionen ist festzuhalten, dass die Anwohnerschaft zum jetzigen Zeitpunkt mit der Anzahl der dort fahrenden Lkw sowie der Gesamtgeschwindigkeit nicht zufrieden sind.

 

Nach Auffassung der Verwaltung werden sich diese Punkte nach Umbau der Straßen regulieren. Durch die Verringerung der Straßenbreite auf 6,00 m (Nierenberger Straße) mit der Möglichkeit des wechselseitigen Parkens wird die Geschwindigkeit durch parkende Pkw aus der Straße herausgenommen.

Die Anzahl der Lkw, die zum jetzigen Zeitpunkt mit 1,9 % des Gesamtverkehres schon gering ist, wird sich ebenfalls nach Verringerung des Querschnittes noch weiter reduzieren. 

 

Unbestritten bleibt auch die Anlegung eines beidseitigen Radweges, der im Zuge der Schulwegsicherung unabdingbar ist. Hier wurde lediglich aus der Bürgerschaft angefragt, ob ein einseitiger Radweg nicht ausreichen würde. Dies wurde jedoch durch die Verwaltung verneint, da die jetzt geplanten beidseitigen Radwege eine Breite von je 1,00 m haben, bei Anlage eines einseitigen Radweges, der allerdings für den gegenläufigen Radverkehr benutzbar sein muss, ist ein Maß von 2,50 m zwingend. Insofern würden sich hierbei keine Kostenersparnisse ergeben.

 

Die Verwaltung ist der Auffassung das vorgestellte Planungskonzept auszuarbeiten und einen entsprechenden Förderantrag nach dem Entflechtungsgesetz (EntflechtG früher GVFG) zu stellen. Mit dem Bewilligungsbescheid wird frühestens 2014 gerechnet.

Danach soll die Maßnahme 2014/2015 umgesetzt werden.

 

Im Investitionshaushalt sind somit für das Jahr 2014 2.225.000 unter der Projekt-Nr. 7.000061.700 bereitzustellen.

 

      2011                2014                2015

 

Einnahmen      KAG                             0 €       950.000 €        315.000 €

 

EntflechtG                    0 €       465.000 €        156.000 €                   

 

 

Ausgaben                                   75.000 €   2.225.000 €

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Die Maßnahme wird im Leitbild, Kapitel 1.1 und 1.3 behandelt.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter