Betreff
Fortführung der Schulentwicklungsplanung
Vorlage
04 - 15 0535/2011/1
Art
Verwaltungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt die Fortführung der Schulentwicklungsplanung für die folgenden fünf Schuljahre bis Schuljahr 2016/2017 gemäß dem vorliegenden Entwurf der Schulentwicklungsplanung der Stadt Emmerich am Rhein – Fortschreibung 2010/11.

 

Sachdarstellung :

 

Die Firma komplan – Arbeitsgemeinschaft Kommunale Planung – aus Bochum hat auf Grundlage ihres Gutachtens zur Schulentwicklungsplanung aus dem Frühjahr die vorliegende Schulentwicklungsplanung erstellt.

Veränderungen gegenüber dem Gutachten liegen nicht vor.

Die Herren Bieber und Steiner der Fa. Komplan werden in der Sitzung für Fragen zum Entwurf zur Verfügung stehen.

Sie werden weiterhin kurz auf die aktuelle Sachlage hinsichtlich der möglichen Schulformen in der Sekundarstufe eingehen, soweit entsprechende Änderungen des Schulgesetzes bis zum Sitzungstermin vorliegen.

 

 

Ergänzung aus der Sitzung der Schulplanungskommission vom 12. Oktober 2011

Die Schulplanungskommission gibt die Vorlage ohne Empfehlung an den Schulausschuss weiter. Die Kommission möchte derzeit keine schulplanerischen Empfehlungen abgeben, da weiterhin Informationsbedarf besteht. Sie möchte die nächsten Anmeldezahlen für die weiterführenden Schulen im Februar 2012 und die Schulreaktionen abwarten.

 

Ergänzung der Verwaltung

Gem. § 80 Abs. 1 Schulgesetz NRW sind die Gemeinden verpflichtet eine Schulentwicklungsplanung zu betreiben und einen Schulentwicklungsplan aufzustellen. Aus dem Entwurf des Schulentwicklungsplanes und den darin enthalten Erläuterungen zu den Schulformen ist erkennbar, dass derzeit keine schulplanerischen Maßnahmen zwingend erforderlich sind.

Ergänzungen zu einem beschlossenen und für mehrere Jahre gültigen Schulentwicklungsplan können jederzeit beschlossen werden. Aus diesem Grund kann der Schulentwicklungsplan in der Beschlussphase weitergeführt werden. Die Schulplanungskommission wird sich im Frühjahr mit folgenden Themen befassen:

  1. Begrenzung der Zügigkeit der drei Grundschulen innerhalb des Stadtgebietes (Rheinschule, Leegmeerschule und Liebfrauenschule)
  2. Prüfung der Möglichkeiten neuer Schulformen im Bereich der Sekundarstufe 1

 

Ergänzung um die Stellungnahmen der Schulleitungen

 

Bei den Schulleitungen der Schulen in Trägerschaft der Emmerich am Rhein wurde eine Stellungnahme zum vorliegenden Entwurf des Schulentwicklungsplanes abgefragt. Gegen eine Verabschiedung des Schulentwicklungsplanes wurden keine Einwände erhoben.

 

Den Nachbarstädten Rees und Kleve wurden ebenfalls die Entwürfe zum Schulentwicklungsplan mit der Bitte, etwaige Einwände vorzutragen, zugesendet. Einwände der Nachbarkommunen liegen bisher nicht vor.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2011 vorgesehen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister