hier: Antrag von Herrn Nellissen, Ratsmitglied
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Der Rat hat in seiner Sitzung am 18.10. 2011 die vorliegende Anfrage des
Ratsmitgliedes
Bernd
Nellissen in den Ausschuss für Stadtentwicklung verwiesen.
Zur Richtigstellung der Eingangsstatements in der Anfrage ist folgendes
zu bemerken:
Die Deutsche Bahn hat, entgegen früherer Äußerungen,
angekündigt, dass sie das Planfeststellungsverfahren zur Blockverdichtung
nahezu zeitgleich mit dem Planfeststellungsverfahren zur Anlage des 3. Gleises
durchführen will und dass der bauliche Lärmschutz – abgesehen von einigen
ausgewählten Abschnitten - erst im Zuge der Bauarbeiten zum 3. Gleis
eingerichtet werden soll. Sie begründet die Reihenfolge der Maßnahmen damit,
dass der Bau von Lärmschutzwänden zu
einem früheren Zeitpunkt die Bauarbeiten zur Anlage des 3. Gleises behindern
würde. Nur an ‚ausgewählten Abschnitten’ wo dies nicht zuträfe (wenn z.B. nur
einseitig auf der dem 3. Gleis gegenüberliegenden Seite aktiver Lärmschutz
eingerichtet werden soll) werde man die Lärmschutzwände schon früher errichten
können.
Der Ausbau der Strecke 46/ 2 soll nach
Aussagen der Bahn so schnell wie möglich nach der Planfeststellung realisiert
werden. Die Abschnitte die ins Verfahren gehen sollen, sind: einer in
Oberhausen, einer in Rees-Haldern und der Emmericher Abschnitt 3.3 zwischen
Praest und dem Schwarzen Weg. Der Abschnitt auf Reeser Stadtgebiet geht lt.
Stadt Rees und Bezirksregierung Anfang Januar 2012 in die Offenlage, so dass
wenig später auch mit der Verfahrenseröffnung auf Emmericher Stadtgebiet zu
rechnen ist.
Nach Aussage des Eisenbahnbundesamtes (Eba)
basiert das Planfeststellungsverfahren im Bereich der Stadt Emmerich auf
folgenden Zugzahlen (Prognosehorizont 2025, nach Anlage des 3. Gleises):
Im Abschnitt Wesel bis Emmerich ist danach
mit 289 Zügen zu rechnen, im Abschnitt Emmerich bis Landesgrenze mit 230 Zügen.
Die durchschnittliche Kapazität der Strecke Oberhausen bis Landesgrenze wird
nach dem dreigleisigen Ausbau lt. Bundesverkehrswegeplan (Bvwp 2003)
durchschnittlich bei 346 Zügen liegen, während die maximale Kapazität der
Strecke mit 388 Zügen pro Tag angegeben wird.
Wie bei der letzten Zusammenkunft der
Arbeitsgemeinschaft der Kommunen berichtet wurde, ist die Zahl von 600
Zugbewegungen pro Tag völlig unzutreffend, hat sich aber ggfs. in die
Diskussion eingeschlichen als ein niederländischer Hafenbetreiber kürzlich von
600.000 Containern im Endausbau sprach, die auf der Betuwelinie befördert
werden sollen. Geht man von den derzeit
üblichen 44 Containern pro Zugeinheit aus, bedeutete dies im Mittel 37 – 38
Züge pro 24-Stunden.
Nun zur Beantwortung der im Antrag
gestellten Fragen:
1. zum Ergebnis der Lärmschutzmessungen
An der Strecke Oberhausen – Landesgrenze
wurden 2 Meßstationen errichtet, eine in Hamminkeln und eine in Voerde. Geplant
war eine fortlaufende Videoaufzeichnung der Einzelereignisse zur
Identifizierung der jeweiligen Zugart, -geschwindigkeit und Zuglänge, sowie die
Messung der Lärmemmission. Auftraggeber für die nördliche Messstation war die
Stadt Hamminkeln, den Auftragsumfang formulierte man deckungsgleich mit der
Beauftragung in Voerde, um ein deutlich günstigeres Angebot zu erzielen. In der
Beauftragung enthalten war nur die Erfassung der Rohdaten sowie die
Zusammenfassung der täglichen Datenfülle auf einen Tages- und einen
Nachtmittelwert, der in der Folge von der Stadt Hamminkeln den angeschlossenen
Kommunen (Rees und Emmerich) zur Veröffentlichung auf ihrer Homepage (vgl. auch
dort) weitergeleitet wurde. Nach Auswertung der bisher vorliegenden Ergebnisse
liegt der gemittelte Wert über die vergangenen Meßperiode von 10 Monaten am
Tage bei 67 db(A) und in der Nacht bei 65 db(A). Abgesehen von den Monaten Juli
und August 2011 liegen alle Monatswerte bei Tag zwischen 65 und 70 db(A), in
der Nacht zwischen 64 und 68 db(A). Die Tagesmittelwerte differieren von 56 bis
71 db(A), sieht man einmal von einer einwöchigen Periode (30.07.- 04.08) ab in
der die Werte um die 100 db(A) lagen; die Nachtmittelwerte differieren zwischen
50 und 70 db(A). Die Messungen werden noch bis Ende des Jahres fortgesetzt. Es
sollte allerdings nicht unerwähnt bleiben, dass der Emissionspegel einer
Strecke nach Schall – 03 auf der Grundlage von Jahresmittelwerten bestimmt
wird, der also erst nach Ablauf eines Jahres ermittelt werden kann.
2. Konsequenz aus den ermittelten Werten
Die Verwaltung wird in den anstehenden
Planfeststellungsverfahren die ermittelten Werte zum Anlass nehmen, um die von
der DB-AG im Verfahren eingestellten Schallpegelberechnungen der IST-Situation
auf ihre Plausibilität hin zu prüfen.
3. Forderungen der Stadt Emmerich zum sofortigen
effektiven Lärmschutz
Die Stadt Emmerich am Rhein hält Forderungen zum sofortigen, effektiven
Lärmschutz, wie z.B. nach einem Nachtfahrverbot, aufgrund fehlender normativer Grundlagen für
nicht durchsetzbar.
4. Information der Bürger
Die Stadtverwaltung Emmerich wird in
bewährter Weise auch weiterhin ihre Bürger informieren. Die Stadtverwaltung
kann keine juristische Einzelberatung ihrer Bürger vornehmen. Genauso wenig
wird die Verwaltung ihren Unmut über Protestaktionen formulieren. Stattdessen
wird die Stadt Emmerich am Rhein jeden noch so geringen Dissens im Rahmen ihrer
Stellungnahme in den anstehenden Planfeststellungsverfahren vorbringen. Die
Öffentlichkeit wird vor Beginn des Verfahrens in einer größer angelegten
Veranstaltung von der DB AG informiert werden. Im Anschluss daran wird während
der Offenlage im Rathaus für jeden Bürger die Möglichkeit geben, Karten, Pläne
und Gutachten einzusehen. Im Bedarfsfall kann man sie sich von Mitarbeitern der
Verwaltung erläutern zu lassen, bzw. eine Stellungnahme dort zu Protokoll
geben. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Emmerich
am Rhein nicht Herrin des Verfahrens ist.
5. Bewertung der Reihenfolge: erst
Blockverdichtung, dann Lärmschutz
Grundsätzlich wird die Realisierung der
vorgezogenen Blockverdichtung vor der Errichtung von Lärmschutzeinrichtungen
auf kommunaler Ebene abgelehnt, da sie den Regelungen widersprechen, die in der
Finanzierungsvereinbahrung vom 06. Juni 2002 getroffen wurden. Technischen
Widrigkeiten, wie sie bereits eingangs der Vorlage dargestellt wurden, ist
natürlich Rechnung zu tragen.
Ob die Blockverdichtung jedoch unmittelbar
zu einer sprunghaften Steigerung der Zugverkehre führen wird, bleibt
abzuwarten, da die DB AG im Verfahren die Einhaltung bestimmter Lärmwerte
gewährleisten muss und erst die Lärmschutz-einrichtungen eine entsprechende
Auslastung der Strecke möglich machen.
Zu diesem Sachverhalt wird die Stadt im
Rahmen des Planfeststellungsverfahrens Stellung beziehen.
6. Wie schützt die Stadt ihre Bürger vor den
gesundheitsschädigenden
Auswirkungen des Bahnlärms ?
Die Stadt wird im Rahmen wird im Rahmen der
anstehenden Planfeststellungsverfahren die normativ gesetzten Möglichkeiten
auschöpfen, um ihre Bürger vor einer drohenden Verlärmung zu schützen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes, Kapitel 1.3
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter