Betreff
Informationen über das Bildungs- und Teilhabepaket,
(siehe auch Fragen des Ratsmitgliedes Nellissen)
Vorlage
07 - 15 0563/2011
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Sozialausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Mit den Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) sollen Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringen Einkommen gefördert und unterstützt werden. Sie sollen nicht von Kultur, Sport und Freizeit, Mittagessen, Ausflügen und Klassenfahrten und Lernförderung ausgeschlossen sein. Gegebenenfalls können auch die Kosten für die Fahrten zur Schule übernommen werden.

 

Anspruchsberechtigt sind Empfänger von Leistungen nach dem SGB II und XII, Wohngeldbezieher und Empfänger von Kinderzuschlag.

 

Das Leistungspaket umfasst

 

-          Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten

-          das Schulbedarfspaket (1. August 70 €, 1. Februar 30 €)

-          Schülerbeförderungskosten

-          Lernförderung

-          Zuschuss zum Mittagessen

-          Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

 

Nachdem die Zuständigkeiten für die Wohngeldbezieher und Empfänger von Kinderzuschlag – hier wurde ebenfalls das Jobcenter herangezogen – geregelt wurden, lief die Antragsstellung schleppend an.

 

Mittlerweile liegen  1.381 Anträge vor. Hiervon wurden 1.115 bewilligt (Stand: 15.10.2011).

 

Diese verteilen sich folgendermaßen:

 

Leistungsempfänger SGB II

 

Schulbedarf                 -           948

Klassenfahrten            -             53

Schülerbeförderung    -               5

Lernförderung             -               9

Mittagessen                 -           114

Teilhabeleistungen      -           132

 

Leistungsempfänger SGB XII

 

Mittagessen                 -                1

 

 

 

Wohngeldbezieher und Empfänger von Kinderzuschuss

 

Schulbedarf                 -              48

Klassenfahrten            -              17

Lernförderung             -                3

Mittagessen                 -              35

Teilhabeleistungen      -              16

 

 

 

Zum Fragenkatalog des Ratsmitglieds Nellissen

 

01.)     Ist nur vage zu ermitteln, da die Zahl der Wohngeld- und Kinderzuschussbezieher nicht bekannt ist. Es ist davon auszugehen, dass in Emmerich am Rhein etwa 1.050 bis 1.100 Kinder Anspruch auf Leistungen aus dem BuT haben.

02.)     Eindeutig gab es die meisten  Bewilligungen im Schulbedarf. Dies ergibt sich aber zwangsläufig, da die Bewilligungen im SGB II-Bereich automatisch (am 1. August und 1. Februar) erfolgen. Hier ist eine Antragsstellung nicht erforderlich.

03.)     Etwa zwei bis sechs Wochen.

04.)     Die Antragsstellung ist relativ unkompliziert. Ein Formular ist auszufüllen sowie eine Bescheinigung des Lehrers, in der dieser die Notwendigkeit bestätigt.  Die Verfahrensweise ist per Gesetz geregelt.

05.)     Momentan wird im Fachbereich 7 eine Stellenbemessung durchgeführt. Bislang ist es so, dass versucht wird, die Mehrarbeit durch die Mitarbeiter aufzufangen.

06.)     Überhaupt nicht. Das Antragsverfahren ist einfach nachzuvollziehen. Es ist lediglich ein Antrag auszufüllen, dem ein Nachweis (Vereinsmitgliedschaft, Klassenfahrt u.ä.) beizufügen ist.

07.)      Sicherlich blieb das Antragsaufkommen bislang hinter den Erwartungen zurück. Ob es an mangelndem Interesse oder daran liegt, dass die Leistungen nicht an die Kunden sondern – mit Ausnahme des Schulbedarfs – direkt an den Leistungserbringer fließen, kann von hier nicht beurteilt werden.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes, Kapitel 4.3.

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister