(siehe auch Fragen des Ratsmitgliedes Nellissen)
Beschlussvorschlag
Der Sozialausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Mit den Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) sollen
Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringen Einkommen gefördert und
unterstützt werden. Sie sollen nicht von Kultur, Sport und Freizeit,
Mittagessen, Ausflügen und Klassenfahrten und Lernförderung ausgeschlossen
sein. Gegebenenfalls können auch die Kosten für die Fahrten zur Schule
übernommen werden.
Anspruchsberechtigt sind Empfänger von Leistungen nach dem SGB II und
XII, Wohngeldbezieher und Empfänger von Kinderzuschlag.
Das Leistungspaket umfasst
-
Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
-
das Schulbedarfspaket (1. August 70 €, 1. Februar
30 €)
-
Schülerbeförderungskosten
-
Lernförderung
-
Zuschuss zum Mittagessen
-
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Nachdem die Zuständigkeiten für die Wohngeldbezieher und Empfänger von
Kinderzuschlag – hier wurde ebenfalls das Jobcenter herangezogen – geregelt
wurden, lief die Antragsstellung schleppend an.
Mittlerweile liegen 1.381 Anträge
vor. Hiervon wurden 1.115 bewilligt (Stand: 15.10.2011).
Diese verteilen sich folgendermaßen:
Leistungsempfänger SGB II
Schulbedarf - 948
Klassenfahrten -
53
Schülerbeförderung -
5
Lernförderung -
9
Mittagessen - 114
Teilhabeleistungen - 132
Leistungsempfänger SGB XII
Mittagessen -
1
Wohngeldbezieher und Empfänger von Kinderzuschuss
Schulbedarf -
48
Klassenfahrten -
17
Lernförderung - 3
Mittagessen -
35
Teilhabeleistungen -
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Zum Fragenkatalog des Ratsmitglieds Nellissen
01.)
Ist nur vage zu ermitteln, da die Zahl der
Wohngeld- und Kinderzuschussbezieher nicht bekannt ist. Es ist davon
auszugehen, dass in Emmerich am Rhein etwa 1.050 bis 1.100 Kinder Anspruch auf
Leistungen aus dem BuT haben.
02.)
Eindeutig gab es die meisten Bewilligungen im Schulbedarf. Dies ergibt
sich aber zwangsläufig, da die Bewilligungen im SGB II-Bereich automatisch (am
1. August und 1. Februar) erfolgen. Hier ist eine Antragsstellung nicht
erforderlich.
03.)
Etwa zwei bis sechs Wochen.
04.)
Die Antragsstellung ist relativ unkompliziert. Ein
Formular ist auszufüllen sowie eine Bescheinigung des Lehrers, in der dieser
die Notwendigkeit bestätigt. Die
Verfahrensweise ist per Gesetz geregelt.
05.)
Momentan wird im Fachbereich 7 eine
Stellenbemessung durchgeführt. Bislang ist es so, dass versucht wird, die
Mehrarbeit durch die Mitarbeiter aufzufangen.
06.)
Überhaupt nicht. Das Antragsverfahren ist einfach
nachzuvollziehen. Es ist lediglich ein Antrag auszufüllen, dem ein Nachweis
(Vereinsmitgliedschaft, Klassenfahrt u.ä.) beizufügen ist.
07.)
Sicherlich
blieb das Antragsaufkommen bislang hinter den Erwartungen zurück. Ob es an
mangelndem Interesse oder daran liegt, dass die Leistungen nicht an die Kunden
sondern – mit Ausnahme des Schulbedarfs – direkt an den Leistungserbringer
fließen, kann von hier nicht beurteilt werden.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes, Kapitel 4.3.
Johannes Diks
Bürgermeister