Betreff
Sachstandsbericht zum SGB II: Fallzahlen, Vermittlungen, Integratilonsbudget, Schwerpunkte,
(siehe auch Fragen des Ratsmitgliedes Nellissen)
Vorlage
07 - 15 0565/2011
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Sozialausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Die Fallzahlen im SGB II haben sich nur unwesentlich verändert. 1.029 Bedarfsgemeinschaften (BG) erhielten im Oktober 2011 Leistungen. Am Anfang des Jahres waren es noch 1.059.

 

Die 1.029 BG setzen sich folgendermaßen zusammen:

 

Kinder bis fünf Jahre                                       -           298                             

Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre              -           507

Erwachsene                                                    -     1.   684     

 

Erwerbstätig sind 556 Personen. Hiervon gehen 177 einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nach. 379 einer geringfügigen Beschäftigung.

 

Die Bilanz bei den Vermittlungen in eine Erwerbstätigkeit sieht folgendermaßen aus:

 

Eine Vollzeitbeschäftigung nahmen 210 Kunden auf. Hiervon wurden zehn mittels eines Lohnkostenzuschusses gefördert. In Teilzeitbeschäftigungen wurden 47 Personen vermittelt. Eine geringfügige Beschäftigung nahmen 138 Personen auf.

 

Deutliche Kürzungen sind bei den Mitteln für Eingliederung und Verwaltung zu erwarten. Im Jahr 2010 betrug das Integrationsbudget noch 2.760.000 €. Für dieses Jahr steht lediglich ein Betrag von 2.470.000 € zur Verfügung.

 

Das Sparpaket der Bundesregierung sieht für 2012 weitere Kürzungen des Integrationsbudgets vor. Es ist davon auszugehen, dass es eine weitere Kürzung von rund 11% geben wird. Die Beratungen über den Bundeshaushalt sollen im Haushaltsausschuss des Bundestags am 10.11.2011 abgeschlossen werden, die Verabschiedung ist für den 25.11.2011 geplant.

Für Emmerich am Rhein heißt dies, dass sich das Integrationsbudget auf etwa 2.200.000 € belaufen wird. Eine weitere  rund 16%ige Kürzung für die Folgejahre wird es ebenso geben.

 

Im kommenden Jahr stehen somit 2.200.000 € zur Verfügung. Hiervon sind für Personal- und Sachkosten etwa 1.100.000 € in Abzug zu bringen. Des Weiteren sind schon ca. 490.000 € gebunden durch Lohnkostenzuschüsse (2.700 €), Reha-Maßnahmen (9.400 €), Aus- und Fortbildungen (320.000 €) sowie  Förderung von Kunden mit multiplen Vermittlungshemmnissen (§ 16 e SGB II) in Höhe von ca. 160.000 €.

An Fix-Kosten fallen weiter für die Betreuung von 325 Kunden durch das TBH sowie das SOS-Kinderdorf jährlich etwa 200.000 € an.

Für neue Maßnahmen stehen somit für das Jahr 2012 noch etwa 410.000 € bereit. Dies zwingt zu einem harten Sparkurs, so dass nur noch punktuell gefördert werden kann.

Schwerpunkte werden die Integration von Heranwachsenden und Alleinerziehenden sein. Im Fokus werden auch die geringfügig Beschäftigten stehen, deren Tätigkeiten in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse ausgeweitet werden sollen.

 

 

 

 

Zum Fragenkatalog des Ratsmitglieds Nellissen

 

01.)     Siehe hierzu die vorgenannten Ausführungen.

02.)     Die bereits initiierten Maßnahmen werden zu Ende geführt. Weitere Maßnahmen werden nach sorgfältiger Abwägung und unter Beachtung des gekürzten Budgets durchgeführt.

03.)     Die Förderung von Langzeitarbeitslosen wird sicherlich nicht zu kurz kommen. Hierzu muss auch weiter ausgeführt werden, dass es in Emmerich am Rhein ohnehin schon einen stabilen Sockel an Langzeitarbeitslosen gibt.

Um diesen herauszufiltern, wird es in den kommenden Monaten aufwändige Recherchen geben, um eine Bezifferung vornehmen zu können.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes, Kapitel 4.3.

 

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister