(siehe auch Fragen des Ratsmitgliedes Nellissen)
Beschlussvorschlag
Der Sozialausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Die Fallzahlen im SGB II haben sich nur unwesentlich verändert. 1.029
Bedarfsgemeinschaften (BG) erhielten im Oktober 2011 Leistungen. Am Anfang des
Jahres waren es noch 1.059.
Die 1.029 BG setzen sich folgendermaßen zusammen:
Kinder bis fünf Jahre - 298
Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre - 507
Erwachsene - 1. 684
Erwerbstätig sind 556 Personen. Hiervon gehen 177 einer
sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nach. 379 einer geringfügigen
Beschäftigung.
Die Bilanz bei den Vermittlungen in eine Erwerbstätigkeit sieht
folgendermaßen aus:
Eine Vollzeitbeschäftigung nahmen 210 Kunden auf. Hiervon wurden zehn
mittels eines Lohnkostenzuschusses gefördert. In Teilzeitbeschäftigungen wurden
47 Personen vermittelt. Eine geringfügige Beschäftigung nahmen 138 Personen
auf.
Deutliche Kürzungen sind bei den Mitteln für Eingliederung und
Verwaltung zu erwarten. Im Jahr 2010 betrug das Integrationsbudget noch
2.760.000 €. Für dieses Jahr steht lediglich ein Betrag von 2.470.000 € zur
Verfügung.
Das Sparpaket der Bundesregierung sieht für 2012 weitere Kürzungen des
Integrationsbudgets vor. Es ist davon auszugehen, dass es eine weitere Kürzung
von rund 11% geben wird. Die Beratungen über den Bundeshaushalt sollen im
Haushaltsausschuss des Bundestags am 10.11.2011 abgeschlossen werden, die
Verabschiedung ist für den 25.11.2011 geplant.
Für Emmerich am Rhein heißt dies, dass sich das Integrationsbudget auf
etwa 2.200.000 € belaufen wird. Eine weitere
rund 16%ige Kürzung für die Folgejahre wird es ebenso geben.
Im kommenden Jahr stehen somit 2.200.000 € zur Verfügung. Hiervon sind
für Personal- und Sachkosten etwa 1.100.000 € in Abzug zu bringen. Des Weiteren
sind schon ca. 490.000 € gebunden durch Lohnkostenzuschüsse (2.700 €),
Reha-Maßnahmen (9.400 €), Aus- und Fortbildungen (320.000 €) sowie Förderung von Kunden mit multiplen
Vermittlungshemmnissen (§ 16 e SGB II) in Höhe von ca. 160.000 €.
An Fix-Kosten fallen weiter für die Betreuung von 325 Kunden durch das
TBH sowie das SOS-Kinderdorf jährlich etwa 200.000 € an.
Für neue Maßnahmen stehen somit für das Jahr 2012 noch etwa 410.000 €
bereit. Dies zwingt zu einem harten Sparkurs, so dass nur noch punktuell
gefördert werden kann.
Schwerpunkte werden die Integration von Heranwachsenden und
Alleinerziehenden sein. Im Fokus werden auch die geringfügig Beschäftigten
stehen, deren Tätigkeiten in sozialversicherungspflichtige
Beschäftigungsverhältnisse ausgeweitet werden sollen.
Zum Fragenkatalog des Ratsmitglieds Nellissen
01.)
Siehe hierzu die vorgenannten Ausführungen.
02.)
Die bereits initiierten Maßnahmen werden zu Ende
geführt. Weitere Maßnahmen werden nach sorgfältiger Abwägung und unter
Beachtung des gekürzten Budgets durchgeführt.
03.)
Die Förderung von Langzeitarbeitslosen wird
sicherlich nicht zu kurz kommen. Hierzu muss auch weiter ausgeführt werden,
dass es in Emmerich am Rhein ohnehin schon einen stabilen Sockel an
Langzeitarbeitslosen gibt.
Um diesen herauszufiltern, wird es in den
kommenden Monaten aufwändige Recherchen geben, um eine Bezifferung vornehmen zu
können.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des
Leitbildes, Kapitel 4.3.
Johannes Diks
Bürgermeister