Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung stimmt der Beseitigung der Bäume nach § 6 Abs. 1 Buchst. b und
e der Baumschutzsatzung der Stadt Emmerich am Rhein zu.
Als Ersatzplanung
sind vier Linden im Rheinpark zu pflanzen.
Sachdarstellung :
Die Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung des Bundes - Duisburg-Rhein beabsichtigt im Rheinpark
eine Pkw-Absetzstelle für die Binnenschifffahrt zu errichten und möchte somit
Ihren hoheitlichen Auftrag, der Weiterentwicklung der Wasserstraße Rhein und um
der Schifffahrt einen wirtschaftlichen Betrieb zu ermöglichen, gerecht werden.
Sie hat den als Anlage 1 beigefügten Antrag gestellt. Die Zeichnungen von den
Anlagen 2 bis 4 sind ebenfalls Unterlagen der Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung.
Durch die
Pkw-Absetzstelle ist es Binnenschiffern möglich, die auf Ihrem Schiff
befindlichen Pkw´s unter zu Hilfenahme des bordeigenen Krans, unabhängig vom
Wasserstand, an Land abzusetzen und wieder aufzunehmen. Gleichzeitig entsteht
dort eine schöne Aussichtsplattform am Rhein, die außerhalb eines Be- oder
Entladevorgangs Besuchern des Rheinparks zur Verfügung steht.
Der zwingende
Standort für die Fundamente des Podestes Pkw-Absetzstelle (gelb markiert)
ergibt sich aus der erforderlichen Wasserfläche für die dort anlegenden Binnenschiffe.
Es ist mindestens eine Anlegelänge von 95 m erforderlich, die bei der jetzigen
Position gerade erreicht wird. Eine weitere Verschiebung in Richtung
Sicherheitshafen ist wegen der Länge der Schiffe und der Kurve zum
Sicherheitshafen nicht möglich und auch dort müssten Bäume entnommen werden.
Bei einer Verschiebung der Anlage in die andere Richtung wäre die verkehrliche
Anbindung über das schon vorhandene doppelte Pflasterband nicht mehr möglich,
die Spundwand im Rhein müsste erheblich verlängert werden und es müsste ein
Eingriff in die Hochwasserspund erfolgen. Dies würde erhebliche Mehrkosten bei
der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung verursachen. Die Errichtung der
Pkw-Absetzstelle im Sicherheitshafen ist nicht möglich.
Diese Pkw-Absetzstelle und somit auch das Fundament wurden für
Fahrzeuge bis 2,5 Tonnen statisch berechnet. Weitere Lasten erzeugen die
anlegenden Schiffe. Die erforderliche Größe und die zur Verankerung im
Untergrund erforderlichen zwei
Stahlrohre der Konstruktion und weiterhin der erforderliche Arbeitsraum für die
Arbeiten lassen einen Erhalt der beiden Linden seitlich der beiden Parkstreifen
an der Böschungskante leider nicht zu. Die in den Anlagen 3 und 4
eingezeichneten Stahlrohre haben einen Durchmesser von 400 mm und eine Länge
von ca. 12,50 m. Sie werden an einem Stück senkrecht mit Baggern in den Boden
getrieben und anschließend der Innenraum der Rohre ausbetoniert. Bei noch
stehenden Bäumen würden massive Beschädigungen der Kronen und des
Starkwurzelwerk unvermeidbar sein. Es ist auch nicht möglich an dem
vorgesehenen Standort die Fundamente schonend um die Wurzeln auszusparen.
Dieses Fundament wird mit Stahlstangen und Stahlkörben bewehrt und konstruktiv
mit den senkrechten Rohren unter den Fundamenten verbunden um allen Lastfällen
gerecht zu werden. Nur mit der Beseitigung der Bäume wird die Errichtung der
Pkw-Absetzstelle möglich.
Im Zuge des Ausbaus
des Rheinparks wurden die erforderlichen Kabel für die Beleuchtung der
Absetzstelle mitverlegt. Somit sind für die Aufstellung der erforderlichen
Beleuchtung der Anlage nur noch geringe Tiefbauarbeiten durchzuführen.
Zum Zeitpunkt der
Planung der städtischen Baumaßnahme „Ausbau des Rheinparks“ wurde in
Abstimmung mit der
Wasser- und Schifffahrtsverwaltung die Lage der PKW-Absetzstelle festgelegt und
die weitere Planung darauf abgestellt. Inwieweit Bäume entfernt werden müssen
war zu diesem Zeitpunkt noch nicht konkret absehbar. Erst mit der Erstellung
der Ausführungsplanung für die Absetzstelle stellte sich das Erfordernis der
Baumbeseitigung heraus.
Die Böschung am
Rhein und zum Sicherheitshafen, auf dem die Bäume stehen und auch der Rundweg
des Parks ca. vom Fahnenmast bis zum Steiger der Polizei und Feuerwehr steht im
Eigentum der Bundesrepublik Deutschland und obliegt der Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung.
Die
Bauaufsichtsbehörde der Stadt Emmerich am Rhein ist nicht Genehmigungsbehörde
für diese geplante Pkw-Absetzstelle. Die Genehmigungsbehörde des Bauwerkes ist
die Wasser- und Schifffahrtsdirektion in Münster, die die Genehmigung demnächst
erteilen wird. Der Baubeginn soll im zweiten Quartal 2012 erfolgen. Die
Entnahme der Bäume ist im Februar 2012 vorgesehen.
Rechtliche
Bewertung
Die beantragten
Baumbeseitigungen unterliegen den Vorschriften der Baumschutzsatzung der Stadt
Emmerich am Rhein.
Gem. § 6 dieser
Satzung sind Ausnahmen zu den Verboten des § 4 dieser Satzung zu
genehmigen, wenn u.a. eine nach den baurechtlichen Vorschriften zulässige
Nutzung sonst nicht verwirklicht werden kann (§ 6 Abs. 1 Buchstabe b) oder die
Beseitigung des Baumes aus überwiegenden, auf andere Weise nicht zu
verwirklichendem öffentlichen Interesse dringend erforderlich ist (§ 6 Abs. 1
Buchstabe e).
Wird gemäß § 6 Abs.
1 Buchstabe b der Baumschutzsatzung eine Ausnahme zu den Verboten des § 4
erteilt, so hat nach § 7 Abs. 1 der
Antragsteller für jeden entfernten geschützten Baum als Ersatz einen neuen Baum
auf dem Grundstück auf dem der Baum entfernt wurde oder falls dies aus
rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist, auf einen anderen
Grundstück im Geltungsbereich dieser Satzung zu pflanzen und zu erhalten.
Gemäß § 7 Abs. 3 der
Baumschutzsatzung erfordert das Entfernen dieser Bäume eine Ersatzpflanzung von
vier Bäumen mit einem Stammumfang von mind. 20 cm, gemessen in 1 m Höhe. Die
voraussichtlichen Standorte sind in der Anlage 6 dargestellt. Bei der
Standortwahl müssen die Licht- und Eigentumsverhältnisse und weiter vorhandene
Kabel im Boden berücksichtigt werden.
Die Verwaltung schlägt
vor, dem Antragsteller die Genehmigung zum Fällen der Bäume zu erteilen mit der
Auflage, dass hierfür ein Ausgleich nach § 7 der Baumschutzsatzung geleistet
wird.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes, Kapitel 2.5.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter