Betreff
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. EL/8 - Gewerbegebiet Beeker Straße / Kattegat -,
hier: 1) Bericht über die durchgeführte Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
2) Beschluss zur Offenlage
Vorlage
05 - 15 0569/2011
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt den Bericht über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis.

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den vorliegenden Planentwurf mit Begründung als Entwurf der 4. Änderung des  Bebauungsplanes Nr. El/8 -Gewerbegebiet Beeker Straße /Kattegat- und beauftragt die Verwaltung die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Sachdarstellung :

 

Zu 1)

 

Auf der Grundlage des zum Aufstellungsbeschluss vom 29.09.2010 vorgelegten Änderungskonzeptes betreffend Ausschluss der Betriebsarten Bordelle und bordellähnliche Betriebe von den nach § 8 Abs. 2 Nr. Baunutzungsverordnung in den im Bebauungsplan festgesetzten Gewerbegebieten (GE) allgemein zulässigen Gewerbebetrieben fand die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung des Änderungsvorentwurfes vom 12. September 2011 bis zum 12. Oktober 2011 statt.

 

Auf die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde verzichtet, da die beabsichtigte Nutzungseinschränkung innerhalb des bereits realisierten Bebauungsplangebietes den Aufgabenbereich eines nur beschränkten Kreises an Behörden und Trägern öffentlicher Belange berührt und hinsichtlich der Umweltprüfung keine zusätzlichen Angaben als notwendig zu erachten waren.

 

Im Rahmen der benannten Öffentlichkeitsbeteiligung wurden seitens der betroffenen Eigentümer keine Stellungnahmen zur Planung abgegeben, über deren Behandlung oder Berücksichtigung im weiteren Planverfahren ein Beschluss durch den Ausschuss für Stadtentwicklung herbeigeführt werden muss.

 

 

 

Zu 2)

 

Der beiliegende Änderungsentwurf beinhaltet im Prinzip lediglich die Ergänzung des Bebauungsplanes um eine textliche Festsetzung mit der Nutzungseinschränkung für die in den GE-Bereichen zulässigen Betriebsarten. Umweltauswirkungen infolge der dieser Änderung des Planungsrechtes sind gegenüber den bisher erfolgten und weiterhin zulässigen Umweltauswirkungen in Umsetzung des Bebauungsplanes nicht erwarten.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes, Kapitel 2.1.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter