hier: Nachtragssatzung
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein, 1. nimmt die in der
Begründung aufgeführte Neukalkulation zur Kenntnis und 2. beschließt die
mit Anlage 1 gekennzeichnete 9. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung |
Sachdarstellung :
Die Kalkulation der Gebühren im Abwasserbereich richtet sich im Bezug auf die zu berücksichtigenden Kosten nach den Vorgaben des KAG. Die Berechnung nach dieser Vorschrift unterscheidet sich von der kaufmännischen in erster Linie durch die kalkulatorischen Kosten für Abschreibung und Verzinsung, die hier erheblich höher sind als bei der bilanziellen Darstellung, da zum Beispiel bei der Abschreibung der Wiederbeschaffungszeitwert und nicht der tatsächliche Anschaffungswert zu Grunde gelegt wird.
Die Höhe der Abwassergebühren wird primär bestimmt durch die zwei Kostenfaktoren:
1. Das Betriebsführungsentgeld der TWE GmbH und
2. Die kalkulatorischen Kosten für die Investitionen
Nachdem das Betriebsführungsentgelt für 2010 um 2,3 % gesenkt wurde und für 2011 konstant geblieben ist, hat die TWE GmbH vor dem Hintergrund der allgemeinen Preisentwicklung eine Erhöhung des Betriebsführungsentgeltes um 5,38 % für das Jahr 2012 angekündigt. Ebenso haben sich die Aufwendungen der kalkulatorischen Kosten durch Fertigstellung von Investitionsmaßnahmen weiter erhöht.
Positiv zu verzeichnen ist die Tatsache, dass es im Bereich des Klärwerkes zu etwas höheren Einnahmen durch die Abgabe der Sulfateinleiter kommt.
Im Betriebszweig Kanal ist in der Gebührenausgleichsrücklage in 2011 mit einem Defizit in Höhe von 460 T€ zu rechnen, wodurch sich das Gesamtdefizit zum Ende des Jahres auf 3,2 Mio. € belaufen wird. Angesichts derartiger Ergebnisse ist eine Gebührenanpassung auch für das Jahr 2012 unumgänglich. Eine kostendeckende Gebühr nach dem Regelwerk des KAG – wie sie von der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) vorgeschlagen wird – führe zu einer Erhöhung um insgesamt 11 % bezogen auf den Musterhaushalt.
Eine derartige Erhöhung lässt sich zurzeit jedoch aus wirtschaftlichen und politischen Gründen nicht realisieren. Die Betriebsleitung schlägt daher vor eine Politik der kontinuierlichen Gebührenentwicklung zu betreiben und die Kanalbenutzungsgebühr um 8,8 % anzuheben, was einer Gesamtanpassung von 5,8 % entsprechen würde.
Insgesamt
stellt sich die Kalkulation einer kostenrechnenden Abwassergebühr nach dem KAG
wie folgt da:
A) Klärwerksgebühr
B) Kanalbenutzungsgebühr
C) Abwassergebühr, setzt
sich aus A) und B) zusammen
D) Würdigung der
wirtschaftspolitischen Situation
A) Kalkulation der Klärwerksgebühr
1.)
Berechnungsgrundlage Wassermenge und Schmutzfracht
cbm
kg/CSB
a) Schmutzwasser Haushalte 1.311.171 32,70% 1.100.495 32,11% E
1
b) Schmutzwasser Großeinleiter 748.900 18,68% 1.528.120 44,02% E 2
Schmutzwasser Gesamt 2.060.071 51,38% 2.642.615 76,13
%
Niederschlagswasser: 1.950.000 48,63% 8248.750 23,87 % E 3
Summe: .010.071 100 % 3.471.365 100
%
2.) Ansatzfähige Kosten:
Zu Vergleichszwecken
ist das Jahresergebnis für das Wirtschaftsjahr 2010 mitaufgeführt.
Ist 2010 Kalkulation
2012
2.1 Materialaufwand 3.295.540,95 € 3.457.000,00 € E 4
2.2 Personalaufwand 31.924,33 € 32.000,00 €
2.3 Sonst. betr. Aufwand 96.409,05 € 52.000,00 €
2.4 kalk. Abschreibung 893.499,70 € 1.017.908,67 € E 5
2.5 kalk. Verzinsung 625.321,58 € 706.336,30 € E 6
2.6 Umlage Verwaltung 184.482,29 € 199.638,47 €
Gesamtkosten: 5.127.177,90 € 5.464.883,44 €
abzügl. Benutzungsentg.u.Ant.Abw.abg. 995.073,15
€ 1.080.000,00 €
abzügl. Sulfateinleiter 34.465,55 € 70.000,00 €
Summe ansatzfähige Kosten: 4.097.639,20 € 4.314.883,44 €
Im Vergleich zum Jahresabschluss 2010 erhöhen sich die umlagefähigen Kosten um rd. 217 T€ = 5,30 %.
Erläuterungen:
Zu E 1 Bei der Jahreswassermenge der
Haushalte wurde der Wert aus 2010 in Höhe von 1.311.171 cbm angenommen. Es
wurde wie bisher eine durchschnittliche Konzentration von 0,850
kg/CSB je cbm unterstellt.
Zu E 2 Bei der Wassermenge der Großeinleiter wurde ebenfalls der Wert aus 2010 angenommen. Es wurde die individuell ermittelte Konzentration (kg CSB/cbm) veranschlagt.
Zu E 3 Die bebauten/befestigten Flächen wurden wie im Jahr 2010 veranschlagt. Bei der Ermittlung der von den bebauten/befestigten Flächen abgeleiteten Niederschlagswasser wurde ebenfalls von den Niederschlagsmengen des Vorjahres in Höhe von 902,8 mm/anno ausgegangen.
Die Schmutzfrachtkonzentration für Niederschlagswasser beträgt unverändert 0,425 kg/cbm. Insgesamt beträgt die zugrundezulegende befestigte Fläche 2.571.302 qm.
Zu E 4 Die
Betriebsführung in der Abwasserbeseitigung – Bereiche Klär-
werk, Kanalnetz und Fäkalienabfuhr –
erfolgt seit dem 01.09.2004
durch die TWE GmbH. Das zu zahlende Betriebsführungsentgelt wur-
de in dem zwischen der Stadt Emmerich am Rhein und der TWE
GmbH abgeschlossenen LIMV in einer Summe festgeschrieben. Die Verteilung nach Kostenstellen
erfolgt auf der Grundlage der
Ergebnisse für das Jahres 2010.
Zu E 5 Die
Höhe des jeweiligen Abschreibungsbetrages
ergibt sich aus dem
erfassten Anlagevermögen zum 31.12.2010,
sowie der im Wirtschaftsplan 2011 und 2012 aufgeführten weiteren Investitionen.
Zu E 6 Der
Betrag der Verzinsung für diese Kalkulation ermittelt sich auf der Basis des
Anschaffungswertes abzüglich der linearen Abschreibung und gewähr-
ter Zuschüsse.
3. Zuordnung des
Aufwandes zu den Parametern Wasser und CSB
Die auf Gebühren zu verteilende Summe wird zu 23 % dem Parameter Wasser und zu 77 % dem Parameter CSB zugeordnet. Die Aufteilung erfolgt nach den jeweiligen Investitionsgütern.
Anteil Wasser 23
% 992.423,19 €
Anteil CSB 77 % 3.322.460,25 €
4.314.883,44 €
4. Ermittlung der
kostendeckenden Gebühr
Für Schmutzwasser:
Wassermengenabhängige Gebühr je cbm
zugeord. Kosten 992.423,19
€
Wassermenge 4.010.071 cbm
Gebühr je cbm 0,25 €
Schmutzfrachtabhängige
Gebühr kg/CSB/cbm
zugeord. Kosten 3.322.460,25 €
kg CSB
3.471.365
Gebühr kg/CSB 0,96 €
Für normales häusliches
Abwasser wird nach wie vor eine Schmutzfrachtkonzentration von 0,850 kg/cbm
unterstellt. Dies ergibt eine Gebühr von
0,82 €/cbm
Für Großeinleiter mit individuell ermittelten Schmutzfrachten ergeben sich nach der Berechnungsformel der Satzung davon abweichende Gebührensätze.
Für
Niederschlagswasser:
Ausgehend von obiger Berechnung ergibt sich für die Niederschlagswassergebühr folgende Kalkulation:
Wassermengenabhängig:
1.950.000 cbm x 0,25 €/cbm =
487.500,00 €
Schmutzfrachtabhängig:
828.750 kg CSB x 0,96 €/kg CSB = 795.600,00 €
Summe: 1.283.100,00 €
Bei 2.480.005 qm
bebauter und befestigter Fläche ergibt
sich ein Gebührensatz von
1.283.100,00 € : 2.571.305 qm = 0,50 €/qm
B) Kalkulation
der Kanalbenutzungsgebühr:
1.) Berechnungsgrundlagen
qm cbm % Erl.
a)
Schmutzwasser Haushalte 1.311.171 32,70 E 1
b)
Schmutzwasser Großeinleiter 748.900 18,68 E 2
Schmutzwasser
gesamt 2.060.071 51,38
c) Niederschlagswasser 2.571.305 1.950.000 48,62 E 3
Kalkulationsgrundlage 2.571.305 4.010.071 100,00
2.) Ansatzfähige
Kosten:
Zu Vergleichszwecken ist das Jahresergebnis für das Wirtschaftsjahr 2010 mitaufgeführt.
Ist 2010 Kalkulation 2012
2.1 Materialaufwand 2.014.332,36 € 1.942.000,00 € E 4
2.2 Personalaufwand 31.924,33 € 32.000,00 €
2.3 Sonst. betr. Aufwand 104.317,93 € 94.000,00 €
2.4 kalk. Abschreibung 1.934.797,00 € 2.007.000,00 € E 5
2.5 kalk. Verzinsung 2.243.079,48 € 2.390.000,00 € E 6
2.6 Umlage Verwaltung 184.482,29 € 199.638,47 €
Gesamtkosten: 6.512.933,39 € 6.664.638,47 €
abzügl. sonst Erträge 11.000,00 €
6.512.933,39 € 6.653.638,47 €
Im Vergleich zum Jahresabschluss 2010 erhöhen sich die umlagefähigen Kosten um
rd. 141 T€ = 2,16 %.
Hinsichtlich der Erläuterungen wird auf die Ausführungen unter (A)
Kalkulation Klärwerks-gebühr verwiesen.
3.) Zuordnung der
ansatzfähigen Kosten:
Die oben ausgewiesenen Gesamtkosten sind zunächst um den kalkulatorischen Kostenanteil zu verringern, der ausschließlich durch die Schmutzwasserkanalisation verursacht werden. Es ergibt sich folgende Berechnung:
Aufwand Insgesamt: 6.653.638,47
€ ./. Abschreibung Anteil SW 1.189.384,80
€
./. Verzinsung Anteil SW 1.434.000,00
€
4.030.253,67
€
Die Kosten für die Mischwasserkanalisation sind nach dem unter 1 aufgeführten Verhältnis aufzuteilen. Es ergeben sich folgende Kostenanteile:
Für Niederschlagswasser:
4.030.253,87 €
davon 48,63 % = 1.959.912,36 €
Für Schmutzwasser:
4.030.253,67 € davon 51,38 % = 2.070.744,34
€
zzgl. Kosten für Schmutzwasser: 2.623.384,80
€
Summe: 4.694.129,14
€
Kosten insgesamt: 6.654.041,50 €
4. Ermittlung der
kostendeckenden Gebühr
Für Schmutzwasser: 4.694.129,14 €/ 2.060.071 cbm = 2,28 €/cbm
Für
Niederschlagswasser: 1.959.912,36 €/ 2.571.305 qm = 0,76 €/qm
C) Abwassergebühr
insgesamt:
Klärwerksgebühr:
Bisher ab 1.1.2012
Wassermengenabhängige Gebühr: 0,25 €/cbm 0,25 €/cbm
Schmutzfrachtabhängige Gebühr: 0,89 €/kg CSB/cbm 0,96 €/kg CSB/cbm
d.h. für häusl. Abwasser
Für Schmutzwasser 1,01 €/cbm 1,07 €/cbm
Für Niederschlagswasser 0,40 €/qm 0,50 €/qm
Kanalbenutzungsgebühr:
Für Schmutzwasser 2,07 €/cbm 2,28 €/cbm
Für Niederschlagswasser 0,65 €/qm 0,76 €/qm
Zusammenfassung (Normaleinleiter)
Für Schmutzwasser 3,08 €/cbm 3,35 €/cbm
Für Niederschlagswasser 1,05 €/qm 1,26 €/qm
D) Würdigung der
wirtschaftspolitischen Situation
Das KAG verlangt bei der Kostenrechnung eine gleichförmige Anpassung der
Gebühren zur Deckung der anfallenden Kosten. Bereits bei den
Gebührenkalkulationen für die Jahre 2010
und 2011 hat sich, wie auch in der Kalkulation für 2012 eine notwendige
Gebührenerhöhung für die Abwassergebühren ergeben. Für das Jahr 2011 hat der
Rat der Stadt Emmerich zu Gunsten der Bürger nur eine Erhöhung von 4 %
beschlossen. Mit diesem Beschluss wurde dokumentiert, dass eine Anpassung der
Gebühren der nach KAG berechneten Sätze nicht gewünscht ist und stattdessen
eine geringe aber kontinuierliche Anpassung vorgenommen werden soll.
Da das Defizit im Bereich Klärwerk nach wie vor wesentlich geringer ist,
sollte hier auf eine Erhöhung der Gebühr verzichtet werden und dafür im hochgradig
defizitären Bereich Kanal eine Erhöhung von 8,8 % vorgenommen werden:
Bisher ab 2012
Klärwerksgebühr:
Wassermengenabhängige Gebühr: 0,25 €/cbm unverändert
Schmutzfrachtabhängige Gebühr: 0,89 €/kg CSB/cbm unverändert
d.h. für häusl. Abwasser
Für Schmutzwasser 1,01 €/cbm unverändert
Für Niederschlagswasser 0,40 €/qm unverändert
Kanalbenutzungsgebühr:
Für Schmutzwasser 2,07 €/cbm 2,25 €/cbm
Für Niederschlagswasser 0,65 €/qm 0,71 €/qm
Zusammenfassung
(Normaleinleiter)
Für
Schmutzwasser 3,08
€/cbm 3,26 €/cbm
Für Niederschlagswasser 1,05 €/qm 1,11 €/qm
Vergleichsberechnung
für Musterhaushalt
4-Personenhaushalt – 160 cbm Schmutzwasser – 150 qm befestigte Fläche
Klärwerksgebühr Bisher
ab 2012 Veränderung in %
Für 160 cbm 161,60 € 161,60 € 0,0 0
Für 150 qm 60,00 €
60,00 € 0,0 0
Kanalbenutzungsgebühr:
Für 160 cbm 331,20 € 360,35 € 29,15 €
8,8
Für 150 qm 97,50 €
106,08 € 8,58 € 8,8
Summe: 650,30 € 688,03 € 37,73 € 5,8
Differenz: 37,73 €
Dies entspricht 5,8 %
Die Betriebsleitung empfiehlt die Kalkulation der Gebühren zur Kenntnis zu nehmen und die als Anlage 1 gekennzeichnete 9. Nachtragssatzung der Gebührensatzung vom 12.12.1996 zur Entwässerungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein vom 12.12.1996 zu beschließen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist im Wirtschaftsplan vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Johannes Diks
Bürgermeister