Betreff
Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Emmerich am Rhein vom 13.12.2006,
hier: 6. Nachtragssatzung
Vorlage
70 - 15 0573/2011
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein

1. nimmt die unter A) dargestellte Neukalkulation der Straßenreinigungsgebühren und

    die unter B)  dargestellte Änderungen im Straßenverzeichnis zur Kenntnis zu nehmen

und

2. beschließt die als Anlage 1 gekennzeichnete 6. Nachtragssatzung zur Satzung über die

    Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Emmerich

    am Rhein vom 13.12.2006.




Sachdarstellung :

 

A) Neukalkulation der Straßenreinigungsgebühr für 2012

 

B) Änderung des Straßenverzeichnisse als Anhang zur Satzung

 

 

A) Neukalkulation der Straßenreinigungsgebühr für 2012

Das Kommunale Abgabengesetz (KAG) fordert, dass Überschüsse von kostenrechnenden Einrichtungen innerhalb von drei Jahren im Gebührenhaushalt ausgeglichen werden. In der Vergangenheit wurde in diesem Betriebszweig durch überwiegend milde Winter ein Überschuss erwirtschaftet, so dass die Gebühren auf Grund dieser positiven Abschlüsse ab 2009 nach den Bestimmungen des KAG insgesamt gesenkt werden konnten.

Die strengen Winter 2009, 2010 und 2011 führten jedoch zu erheblichen Mehrkosten für Personal und Material. Die zeitgleich vorgenommene Gebührensenkung hat das Defizit zusätzlich vergrößert.

Bis Ende 2009 war in der Gebührenausgleichsrücklage bereits ein Defizit von 71 T€ aufgelaufen. Vor diesem Hintergrund war unumgänglich eine Gebührenanpassung, insbesondere beim Winterdienst, schon für 2011 vorzunehmen. Die Kalkulation unterstellte jeweils einen durchschnittlichen Winter, so dass die Unterdeckung über einen Zeitraum von drei Jahren wieder ausgeglichen sein sollte.

In 2011 hat sich die Situation durch einen ebenfalls langen und harten Winter weiter verschärft.

Wie in der letzten Sitzung des BA bereits erwähnt belief sich das Gesamtdefizit Ende 2010 bereits auf einen Betrag von -308.588,37 €. Durch die Mehreinnahmen aus der Gebührenerhöhung ab 2011 ist der Erfolgsplan für diesen Betriebszweig für 2011 voraussichtlich ausgeglichen. Wegen des ebenfalls strengen Winters zu Beginn dieses Jahres konnten die aufgelaufenen Defizite jedoch noch nicht abgebaut werden. Daher ist eine weitere Anhebung der Gebührensätze geboten, um eine Quersubventionierung mit den anderen Gebührenhaushalten der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zu verhindern.

 

Der Ausgleich soll analog der Regelung des KAG für den Überschuss über einen Zeitraum von drei Jahren erfolgen. In den Folgejahren können jedoch witterungsbedingte Mehr- oder Minderkosten noch zu einer Veränderung dieses Zeitplanes führen.

Für 2012 wurde für die Kalkulation ebenfalls unterstellt, dass in dieser Saison ein durchschnittlicher Winter stattfinden wird, dass heißt es wurde der Kostendurchschnitt der letzten Jahre incl. Indizierung berücksichtigt.

 

Die Kalkulation der Gebühr gliedert sich in folgende drei Teilbetrachtungen:

 

1.         Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr für den WP 2011

2.         Kalkulierte Prognose für den voraussichtlichen Jahresabschluss für 2011

3.         Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr für 2012


 

Zu 1. Kalkulation der Straßenreinigung für den WP 2011

Bei der fiktiven Kalkulation der Straßenreinigung für das Jahr 2011 wurde von durchschnittlichen  Wintern ausgegangen. Um das Defizit in der Gebührenausgleichsrücklage auszugleichen wurde analog zum KAG  eine Abwicklung über 3 Jahre vorgesehen.

 

Zu 2. Kalkulierte Prognose für den voraussichtlichen Jahresabschluss 2011

Der früh einsetzende Winter 2010/2011 führte jedoch zu erheblichen Mehrkosten, so dass die gewünschte Überdeckung, zum Ausgleich der Vorjahre, nicht eingetreten ist

( + 18 T€).

Die Werte des voraussichtlichen Jahresabschlusses 2011 sind eine Hochrechnung unter Berücksichtigung des Ergebnis der Jahresrechnung 2010 und der bis Oktober 2011 vorgenommenen Zahlungen und erhaltenen Einnahmen.

Zu 3. Kalkulation der Straßenreinigung für 2012

Die Kostenansätze wurden auf der Grundlage der Hochrechnung für 2011 und den für 2012 wahrscheinlichen Ausgabeansätzen festgelegt.

 

1.Erfolgsplan

Erfolgsplan

 

1

2

3

 

Straßenreinigung

Jahresab-

Wirtschafts-

Voraussichtl.

Kalkulation

 

70 40 00

schluss

plan

Jahresab-

schluss

für

 

 

 

2010

2011

2011

2012

 

 

Tsd. €

Tsd. €

Tsd. €

Tsd. €

 

 

 

 

 

 

 

1. Umsatzerlöse

361

536

571

652

E1

2. Lieferung an Betriebszweige

93

57

77

70

 

3. Sonstige betriebl. Erträge

16

0

1

1

 

      Gesamtleistung

470

593

649

723

 

4. Hilfs- und Betriebsstoffe

77

38

58

60

E2

5. Fremdleistungen

136

99

108

110

E3

     Materialaufwand gesamt.

213

137

166

170

 

      Rohergebnis::

257

456

483

553

 

6. Personalaufwand

296

261

227

229

E4

7. Abschreibungen

37

43

38

63

E5

8. sonst. Aufwendungen:

72

71

105

83

E6

      Betriebliches Rohergebnis

-148

81

127

178

 

9. Zinsen

1

1

0

0

 

10. Außerordentliches Ergebnis

-2

0

-2

-2

 

10. Steuern

0

0

0

0

 

11. Umlage Verwaltung

68

65

67

71

E7

      Jahresergebnis

-219

15

44

105

 

 

 

 

 

 

 

       KAG-Abschluss

-237

24

18

99

E8

Stand Rücklage nach KAG

-309

 

-305

-206

E9

         


 

Erläuterungen zum obigen Erfolgsplan:

 

E 1        Die Erlöse im Bereich der Straßenreinigung setzen sich zusammen aus

den Gebühren im Reinigungsdienst                                                365.669 €

den Gebühren im Winterdienst                                                        274.589 €

Erstattung der Stadt für die Reinigung der Parkplätze,

Schulhöfe, sowie aus Sonderreinigungen bei Stadtfesten             12.000 €

Erstattung der Betriebszweige, hierbei handelt es sich um

Innere Verrechnungen wie z.B. den 10%igen Anteil für den

städtischen Allgemeinanteil vom Bereich Bauhof und Ver-

rechnungen aus den Bereichen Friedhof und Grünflächen              70.000 €

 

E 2      Ausgaben für Schutzkleidung, Werkzeuge, Streusalz  u.ä.             60.000 €

 

E 3      Unter Fremdleistung fallen

die Abfallentsorgungskosten des Straßenkehrichtes                      45.000 €

sonstige Fremdleistungen wie der Dienstleistungsvertrag

mit den Werkstätten der Lebenshilfe                                                 45.000 €

und der Bezug von Betriebszweigen                                                 20.000 €

                                                                                               

E 4      Anteil der Personalkosten der Mitarbeiter der KBE die Aufgaben für den Bereich der Straßenreinigung und den Winterdienst erfüllen.

 

E 5      Abschreibungen für Fahrzeuge, Geräte und Maschinen

 

 

E 6      Hierbei handelt es sich überwiegend um Kosten für Treibstoff, Reparaturen und die Versicherungen für die Fahrzeuge.

 

E 7      Anteil der Straßenreinigung an den allgemeinen Umlagekosten der Gesamtverwaltung der KBE.

 

E 8      Der Jahresabschluss nach KAG weicht vom dem der Finanzbuchhaltung ab,

da nach KAG anstatt Abschreibung und Verzinsung kalkulatorische Kosten anzusetzen sind. Auch die Verwaltungsumlage wird für die Kalkulationen nach KAG mit den entsprechenden Abschreibungen und Verzinsungen nach KAG berechnet und ist daher höher als die im Erfolgsplan.

 

E 9      Stand der Gebührenausgleichsrücklage jeweils zum Ende des Abrechnungszeitraumes.

 


 

2. Gebührenermittlung

Da, wie oben bereits ausgeführt, die Ausgaben gestiegen sind und ein Defizit auszugleichen ist, ist eine Erhöhung der Gebühr für den Winterdienst und auch für die Straßenreinigung notwendig.

Die Verteilung der Kosten auf Kehr- und Streudienst erfolgt entweder durch direkte Zuordnung oder in Anlehnung an das Jahresergebnis 2010.

 

a) Gebühr Winterdienst           

Die im Rahmen des Winterdienstes anfallenden Kosten verteilen sich nach Veranlagung des Steueramtes auf 103.460 laufende Meter Straße (51.730 m einfache Straßenlänge).

 

Zu berücksichtigen sind hier nach KAG:   

 

Aufwand in Höhe von                      208.478 €

berücksichtigtes Defizit                    59.698 €                                

abzüglich sonst. Erlöse                   -   1.680 €

                                                                                    266.496 €    verteilt auf 100.398 Meter

                       

ergibt eine Gebühr in Höhe von        2,65 €/m

Die bisherige Gebühr lag bei            2,18 €/m

 

 

b) Gebühr Straßenreinigung

Die Kosten für die Straßenreinigung verteilen sich nach Veranlagung des Steueramtes auf 192.457 laufende Veranlagungsmeter. Die einfache Straßenlänge der zu reinigenden Straßen beträgt 62.060 Meter. Durch die unterschiedliche Reinigungshäufigkeit und die unterschiedlichen Wertschlüsseln für die einzelnen Straßenklassen ergibt sich der wesentlich höhere Wert der Veranlagungsmeter.

 

Zu berücksichtigen sind hier nach KAG:

Aufwand in Höhe von                      401.860 €

berücksichtigtes Defizit                    43.165 €

abzüglich sonst. Erlöse                   - 80.319 €

                                                                                    364.706 €    verteilt auf 192.457 Meter

                       

ergibt eine Gebühr in Höhe von        1,90 €/m

Die bisherige Gebühr lag bei            1,70 €/m

 


 

3. Auswirkungen

 

 

      

     

Einfacher

 

  Reinigungs-

 

 

Gebührensatz

Bisheriger

 klasse

Straßenarten

 Zuständigkeiten

gem. § 8 der

 Gebühren-

 

 

 

Reinigungssatzung

 satz

 

 

 

Ab 1.1.2012

 

R 0

alle Straßen

Reinigung der Fahrbahn

    0,00 € / m

    0,00 € / m

 

 

durch Anlieger

 

 

R 1

 Anliegerstraßen

Reinigung der Fahrbahn

1,90 € / m

1,70 €/m

 

 

durch Stadt

 

 

 

 

 

 

 

R 2

innerörtliche Straßen

Reinigung der Fahrbahn

1,71 € / m

1,53 €/m

 

 

durch Stadt

 

 

R 3

überörtliche Straßen

Reinigung der Fahrbahn

1,52 € / m

1,36 €/m

 

 

durch Stadt

 

 

R 4

 Fußgängerzonen

Reinigung der Fahrbahn

3,67 € / m

3,28 €/m

 

 

durch Stadt

 

 

 

 

 

 

 

W 0

alle Straßen

Winterwartung

0,00 € / m

0,00 € / m

 

 

durch Anlieger

 

 

W 1

alle Straßen

Winterwartung der

2,65 € / m

2,18 €/m

 

 

Fahrbahn durch Stadt

 

 

 


 

B)  Änderung des Straßenverzeichnisses als Anhang zur o.g. Satzung 

 

Bisherige Einträge:

Kennzahl

Straßenbezeichnung

Reinigungs-  klassen

Reinigungs-häufigkeit

Winter-dienst

 

 

Erl.

00436

Fichtenweg

R 1

1 x

W 0

a)

00695

Hoher Weg

R 0

- -

W 1

b)

 

 

a) Die Verlängerung der Straße „Fichtenweg“ durch die Erschließung des Neubaugebie-

     tes macht eine Unterteilung der Straße notwendig. Der hintere neu gebaute Teil wird

     nicht gereinigt.

 

b) Der Hohe Weg wird im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht auf Grund des

     Baumbestandes häufiger gereinigt, obwohl bisher hierfür keine Gebühren zu

     zahlen waren. Besonders im Spätsommer und Herbst muss hier regelmäßig gekehrt

     werden. Mit Blick auf die dadurch entstehenden Kosten, ist es sinnvoll den Hohen

     Weg einmal wöchentlich zu reinigen. Zumal auch benachbarte Straßen gereinigt

     werden, lässt sich hier eine wirtschaftliche Einbindung in den bestehenden Kehrplan

     vornehmen.

 

Das Straßenverzeichnis erhält somit folgende Fassung:

Kennzahl

Straßenbezeichnung

Reinigungs-  klassen

Reinigungs-häufigkeit

Winter-dienst

00436

Fichtenweg

 

 

 

 

   Am Busch bis einschließlich Hausnummer 12

R 1

1 x

W 0

 

   hinter Hausnummer 12 bis Ende

R 0

--

W 0

00695

Hoher Weg

R 1

1 x

W 1

 

 

Die Betriebsleitung bittet die die oben beschriebenen Änderungen zu A) und B) zur Kenntnis zu nehmen und die als Anlage 1 gekennzeichnete 6. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein vom 13. Dezember 2006 nebst Straßenverzeichnis zu beschließen.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Wirtschaftsplan  vorgesehen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister