hier: 6. Nachtragssatzung
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein 1. nimmt die unter A) dargestellte Neukalkulation
der Straßenreinigungsgebühren und die
unter B) dargestellte Änderungen im
Straßenverzeichnis zur Kenntnis zu nehmen und 2. beschließt die als Anlage 1 gekennzeichnete 6.
Nachtragssatzung zur Satzung über die
Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der
Stadt Emmerich am
Rhein vom 13.12.2006. |
Sachdarstellung :
A)
Neukalkulation der Straßenreinigungsgebühr für 2012
B) Änderung
des Straßenverzeichnisse als Anhang zur Satzung
A) Neukalkulation der Straßenreinigungsgebühr für 2012
Das Kommunale Abgabengesetz (KAG) fordert, dass
Überschüsse von kostenrechnenden Einrichtungen innerhalb von drei Jahren im
Gebührenhaushalt ausgeglichen werden. In der Vergangenheit wurde in diesem
Betriebszweig durch überwiegend milde Winter ein Überschuss erwirtschaftet, so
dass die Gebühren auf Grund dieser positiven Abschlüsse ab 2009 nach den
Bestimmungen des KAG insgesamt gesenkt werden konnten.
Die strengen Winter 2009, 2010 und 2011 führten
jedoch zu erheblichen Mehrkosten für Personal und Material. Die zeitgleich
vorgenommene Gebührensenkung hat das Defizit zusätzlich vergrößert.
Bis Ende 2009 war in der Gebührenausgleichsrücklage
bereits ein Defizit von 71 T€ aufgelaufen. Vor diesem Hintergrund war
unumgänglich eine Gebührenanpassung, insbesondere beim Winterdienst, schon für
2011 vorzunehmen. Die Kalkulation unterstellte jeweils einen durchschnittlichen
Winter, so dass die Unterdeckung über einen Zeitraum von drei Jahren wieder
ausgeglichen sein sollte.
In 2011 hat sich die Situation durch einen ebenfalls
langen und harten Winter weiter verschärft.
Wie in der letzten Sitzung des BA bereits erwähnt
belief sich das Gesamtdefizit Ende 2010 bereits auf einen Betrag von
-308.588,37 €. Durch die Mehreinnahmen aus der Gebührenerhöhung ab 2011 ist der
Erfolgsplan für diesen Betriebszweig für 2011 voraussichtlich ausgeglichen.
Wegen des ebenfalls strengen Winters zu Beginn dieses Jahres konnten die
aufgelaufenen Defizite jedoch noch nicht abgebaut werden. Daher ist eine
weitere Anhebung der Gebührensätze geboten, um eine Quersubventionierung mit
den anderen Gebührenhaushalten der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zu
verhindern.
Der Ausgleich soll analog der Regelung des KAG für
den Überschuss über einen Zeitraum von drei Jahren erfolgen. In den Folgejahren
können jedoch witterungsbedingte Mehr- oder Minderkosten noch zu einer
Veränderung dieses Zeitplanes führen.
Für 2012 wurde für die Kalkulation ebenfalls
unterstellt, dass in dieser Saison ein durchschnittlicher Winter stattfinden
wird, dass heißt es wurde der Kostendurchschnitt der letzten Jahre incl.
Indizierung berücksichtigt.
Die Kalkulation der Gebühr gliedert sich in folgende
drei Teilbetrachtungen:
1. Kalkulation der
Straßenreinigungsgebühr für den WP 2011
2. Kalkulierte Prognose für den
voraussichtlichen Jahresabschluss für 2011
3. Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr
für 2012
Zu 1. Kalkulation der
Straßenreinigung für den WP 2011
Bei
der fiktiven Kalkulation der Straßenreinigung für das Jahr 2011 wurde von
durchschnittlichen Wintern ausgegangen.
Um das Defizit in der Gebührenausgleichsrücklage auszugleichen wurde analog zum
KAG eine Abwicklung über 3 Jahre
vorgesehen.
Zu 2.
Kalkulierte Prognose für den voraussichtlichen Jahresabschluss 2011
Der
früh einsetzende Winter 2010/2011 führte jedoch zu erheblichen Mehrkosten, so
dass die gewünschte Überdeckung, zum Ausgleich der Vorjahre, nicht eingetreten
ist
(
+ 18 T€).
Die Werte des voraussichtlichen Jahresabschlusses 2011 sind eine
Hochrechnung unter Berücksichtigung des Ergebnis der Jahresrechnung 2010 und
der bis Oktober 2011 vorgenommenen Zahlungen und erhaltenen Einnahmen.
Zu 3. Kalkulation der Straßenreinigung für 2012
Die Kostenansätze wurden auf der Grundlage der Hochrechnung für 2011
und den für 2012 wahrscheinlichen Ausgabeansätzen festgelegt.
1.Erfolgsplan
Erfolgsplan |
|
1 |
2 |
3 |
|
Straßenreinigung |
Jahresab- |
Wirtschafts- |
Voraussichtl. |
Kalkulation |
|
70 40 00 |
schluss |
plan |
Jahresab- schluss |
für |
|
|
2010 |
2011 |
2011 |
2012 |
|
|
Tsd. € |
Tsd. € |
Tsd. € |
Tsd. € |
|
|
|
|
|
|
|
1. Umsatzerlöse |
361 |
536 |
571 |
652 |
E1 |
2. Lieferung an Betriebszweige |
93 |
57 |
77 |
70 |
|
3. Sonstige betriebl. Erträge |
16 |
0 |
1 |
1 |
|
Gesamtleistung |
470 |
593 |
649 |
723 |
|
4. Hilfs- und Betriebsstoffe |
77 |
38 |
58 |
60 |
E2 |
5. Fremdleistungen |
136 |
99 |
108 |
110 |
E3 |
Materialaufwand gesamt. |
213 |
137 |
166 |
170 |
|
Rohergebnis:: |
257 |
456 |
483 |
553 |
|
6.
Personalaufwand |
296 |
261 |
227 |
229 |
E4 |
7.
Abschreibungen |
37 |
43 |
38 |
63 |
E5 |
8.
sonst. Aufwendungen: |
72 |
71 |
105 |
83 |
E6 |
Betriebliches Rohergebnis |
-148 |
81 |
127 |
178 |
|
9.
Zinsen |
1 |
1 |
0 |
0 |
|
10.
Außerordentliches Ergebnis |
-2 |
0 |
-2 |
-2 |
|
10.
Steuern |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
11.
Umlage Verwaltung |
68 |
65 |
67 |
71 |
E7 |
Jahresergebnis |
-219 |
15 |
44 |
105 |
|
|
|
|
|
|
|
KAG-Abschluss |
-237 |
24 |
18 |
99 |
E8 |
Stand Rücklage nach KAG |
-309 |
|
-305 |
-206 |
E9 |
Erläuterungen zum obigen Erfolgsplan:
E 1 Die Erlöse im Bereich der
Straßenreinigung setzen sich zusammen aus
den Gebühren im
Reinigungsdienst 365.669
€
den Gebühren im Winterdienst 274.589
€
Erstattung
der Stadt für die Reinigung der Parkplätze,
Schulhöfe, sowie aus
Sonderreinigungen bei Stadtfesten 12.000 €
Erstattung der Betriebszweige, hierbei handelt es
sich um
Innere Verrechnungen wie z.B. den 10%igen Anteil für
den
städtischen Allgemeinanteil vom Bereich Bauhof und
Ver-
rechnungen aus den Bereichen
Friedhof und Grünflächen 70.000 €
E 2 Ausgaben für Schutzkleidung, Werkzeuge, Streusalz u.ä. 60.000 €
E 3 Unter Fremdleistung fallen
die
Abfallentsorgungskosten des Straßenkehrichtes 45.000 €
sonstige
Fremdleistungen wie der Dienstleistungsvertrag
mit
den Werkstätten der Lebenshilfe 45.000 €
und
der Bezug von Betriebszweigen 20.000 €
E 4 Anteil der Personalkosten der Mitarbeiter der KBE die Aufgaben
für den Bereich der Straßenreinigung und den Winterdienst erfüllen.
E 5 Abschreibungen
für Fahrzeuge, Geräte und Maschinen
E 6 Hierbei handelt es sich überwiegend um
Kosten für Treibstoff, Reparaturen und die Versicherungen für die Fahrzeuge.
E 7 Anteil
der Straßenreinigung an den allgemeinen Umlagekosten der Gesamtverwaltung der
KBE.
E
8 Der Jahresabschluss nach KAG weicht
vom dem der Finanzbuchhaltung ab,
da nach KAG anstatt Abschreibung und Verzinsung
kalkulatorische Kosten anzusetzen sind. Auch die Verwaltungsumlage wird für die
Kalkulationen nach KAG mit den entsprechenden Abschreibungen und Verzinsungen
nach KAG berechnet und ist daher höher als die im Erfolgsplan.
E 9 Stand der Gebührenausgleichsrücklage jeweils zum Ende des
Abrechnungszeitraumes.
2. Gebührenermittlung
Da, wie oben bereits ausgeführt, die Ausgaben
gestiegen sind und ein Defizit auszugleichen ist, ist eine Erhöhung der Gebühr
für den Winterdienst und auch für die Straßenreinigung notwendig.
Die
Verteilung der Kosten auf Kehr- und Streudienst erfolgt entweder durch direkte
Zuordnung oder in Anlehnung an das Jahresergebnis 2010.
a)
Gebühr Winterdienst
Die
im Rahmen des Winterdienstes anfallenden Kosten verteilen sich nach Veranlagung
des Steueramtes auf 103.460 laufende Meter Straße (51.730 m einfache
Straßenlänge).
Zu
berücksichtigen sind hier nach KAG:
Aufwand in Höhe von 208.478 €
berücksichtigtes Defizit 59.698 €
abzüglich sonst. Erlöse -
1.680 €
266.496
€ verteilt auf 100.398 Meter
ergibt eine Gebühr in Höhe
von 2,65 €/m
Die bisherige Gebühr lag bei
2,18 €/m
b)
Gebühr Straßenreinigung
Die
Kosten für die Straßenreinigung verteilen sich nach Veranlagung des Steueramtes
auf 192.457 laufende Veranlagungsmeter. Die einfache Straßenlänge der zu
reinigenden Straßen beträgt 62.060 Meter. Durch die unterschiedliche
Reinigungshäufigkeit und die unterschiedlichen Wertschlüsseln für die einzelnen
Straßenklassen ergibt sich der wesentlich höhere Wert der Veranlagungsmeter.
Zu
berücksichtigen sind hier nach KAG:
Aufwand in Höhe von 401.860 €
berücksichtigtes Defizit 43.165 €
abzüglich sonst. Erlöse - 80.319 €
364.706
€ verteilt auf 192.457 Meter
ergibt eine Gebühr in Höhe
von 1,90 €/m
Die bisherige Gebühr lag bei
1,70 €/m
3. Auswirkungen
|
|
|
Einfacher |
|
Reinigungs- |
|
|
Gebührensatz |
Bisheriger |
klasse |
Straßenarten |
Zuständigkeiten |
gem. § 8 der |
Gebühren- |
|
|
|
Reinigungssatzung |
satz |
|
|
|
Ab 1.1.2012 |
|
R 0 |
alle
Straßen |
Reinigung der Fahrbahn |
0,00 € / m |
0,00 € / m |
|
|
durch Anlieger |
|
|
R 1 |
Anliegerstraßen |
Reinigung der Fahrbahn |
1,90 € / m |
1,70
€/m |
|
|
durch Stadt |
|
|
|
|
|
|
|
R 2 |
innerörtliche
Straßen |
Reinigung der Fahrbahn |
1,71 € / m |
1,53
€/m |
|
|
durch Stadt |
|
|
R 3 |
überörtliche
Straßen |
Reinigung der Fahrbahn |
1,52 € / m |
1,36
€/m |
|
|
durch Stadt |
|
|
R 4 |
Fußgängerzonen |
Reinigung der Fahrbahn |
3,67 € / m |
3,28
€/m |
|
|
durch Stadt |
|
|
|
|
|
|
|
W 0 |
alle
Straßen |
Winterwartung |
0,00 € / m |
0,00
€ / m |
|
|
durch Anlieger |
|
|
W 1 |
alle
Straßen |
Winterwartung der |
2,65 € / m |
2,18
€/m |
|
|
Fahrbahn durch Stadt |
|
|
B) Änderung des
Straßenverzeichnisses als Anhang zur o.g. Satzung
Bisherige
Einträge:
Kennzahl |
Straßenbezeichnung |
Reinigungs- klassen |
Reinigungs-häufigkeit |
Winter-dienst |
Erl. |
00436 |
Fichtenweg |
R 1 |
1 x |
W 0 |
a) |
00695 |
Hoher Weg |
R 0 |
- - |
W 1 |
b) |
a) Die Verlängerung der Straße „Fichtenweg“ durch die
Erschließung des Neubaugebie-
tes macht eine Unterteilung der Straße notwendig. Der hintere
neu gebaute Teil wird
nicht gereinigt.
b) Der Hohe Weg wird im Rahmen
der Verkehrssicherungspflicht auf Grund des
Baumbestandes häufiger gereinigt, obwohl bisher hierfür keine
Gebühren zu
zahlen waren. Besonders im Spätsommer und Herbst muss hier regelmäßig
gekehrt
werden. Mit Blick auf die dadurch entstehenden Kosten, ist es sinnvoll
den Hohen
Weg einmal wöchentlich zu reinigen. Zumal auch benachbarte Straßen
gereinigt
werden, lässt sich hier eine wirtschaftliche Einbindung in den
bestehenden Kehrplan
vornehmen.
Das
Straßenverzeichnis erhält somit folgende Fassung:
Kennzahl |
Straßenbezeichnung |
Reinigungs- klassen |
Reinigungs-häufigkeit |
Winter-dienst |
00436 |
Fichtenweg |
|
|
|
|
Am Busch bis einschließlich
Hausnummer 12 |
R 1 |
1 x |
W 0 |
|
hinter Hausnummer
12 bis Ende |
R 0 |
-- |
W 0 |
00695 |
Hoher Weg |
R 1 |
1 x |
W 1 |
Die Betriebsleitung bittet die
die oben beschriebenen Änderungen zu A) und B) zur Kenntnis zu nehmen und die als Anlage 1 gekennzeichnete 6. Nachtragssatzung zur
Straßenreinigungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein vom 13. Dezember 2006
nebst Straßenverzeichnis zu beschließen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist im Wirtschaftsplan vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Johannes Diks
Bürgermeister