Betreff
Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Emmerich am Rhein vom 23.04.2008,
hier: 1. Nachtragssatzung
Vorlage
70 - 15 0574/2011
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Stadt Emmerich am Rhein,

1. nimmt die Begründung zu den Änderungen der Friedhofssatzung zur Kenntnis und   

2. beschließt die als Anlage 1 gekennzeichnete 1. Nachtragssatzung zur

    Friedhofssatzung der Stadt Emmerich am Rhein vom 23.04.2011.


 

Sachdarstellung :

 

Redaktionelle Änderungen zur Friedhofssatzung

                       

Der § 16 Absatz 13 der Friedhofssatzung legt fest, dass das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstellen erst nach Ablauf der letzten Ruhezeit zurückgegeben werden kann und nur die Rückgabe der gesamten Grabstätte möglich ist. Zukünftig soll aber auch eine Reduzierung von Mehrfach- auf Einzelgruften möglich sein. Hiermit soll den Bedürfnissen und Wünschen der Friedhofsnutzer entgegengekommen werden.

Der § 25 Absatz 6 legt die Art und Größe der zulässigen Grabmale in der Gemeinschaftsgrabanlage fest. Die Praxis hat gezeigt, dass für die Urnengrabstellen eine einheitliche Größe der Grabmale sinnvoll ist. Daher wird zukünftig das Maß auf 0,30 m x 0,30 m x 0,30 m festgelegt. Bisher war dies die maximale Größe.

In § 31 Absatz 1 wird versehentlich der Friedhof Hüthum mit aufgeführt. Da es sich nicht um einen städtischen Friedhof handelt, muss dieser entfernt werden.

 

Die Betriebsleitung empfiehlt den Ausführungen in der Begründung zu folgen und die als Anlage 1 gekennzeichnete 1.Nachtragssatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Emmerich am Rhein vom 23.04.2008 dem Rat der Stadt Emmerich zum Beschluss vorzulegen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Wirtschaftsplan  vorgesehen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister