Betreff
Beratung des Wirtschaftsplanes der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein für das Wirtschaftsjahr 2012
Vorlage
70 - 15 0578/2011
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt
1. den anliegenden Wirtschaftsplan der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein für das Jahr
    2012 und

2. die Vorabführung eines Betrages in Höhe von 981.732,00 € an die Stadt Emmerich am
    Rhein im Rahmen der Eigenkapitalverzinsung gemäß § 26 Abs. 2 EigVO .


 

 

Sachdarstellung :

 

Gemäß § 14 Abs. 1 der EigVO hat die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein“ (KBE) jeweils zu Beginn eines Jahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Der als Anlage zu dieser Vorlage beigefügte Entwurf des Wirtschaftsplans für das Jahr 2012 ist nach handelsrechtlichen Grundsätzen erstellt worden und spiegelt gleichzeitig die erwartete Entwicklung des laufenden Wirtschaftsjahres 2011 wieder.

Aus diesem Grund sind auch die nach derzeitigem Kenntnisstand sich abzeichnenden voraussichtlichen Ergebnisse für das Jahr 2011 neben den eigentlichen Planzahlen für das kommende Wirtschaftsjahr aufgeführt. Sie bilden insoweit eine Aktualisierung des laufenden Wirtschaftsjahres und sind im anliegenden Zahlenwerk als Nachtrag (NT 2011) gekennzeichnet. Darüber hinaus sind aus Vergleichszwecken auch die Ist-Zahlen aus dem Jahresabschluss 2010 aufgeführt.

Trotz einer verbesserten Einnahmesituation ist für den NT 2011 eine erhebliche Abweichung von den Zahlen des Wirtschaftsplans 2011 festzustellen. Ursächlich hierfür ist die Überschreitung der Einlaufwerte der städtischen Kläranlage am 23.03.2011. Für diesen Störfall erhöht sich die zu zahlende Abwasserabgabe für das Jahr 2011 um ca. 1.1 MIO €. Eine entsprechende Rückstellung wurde in den Nachtrag mit eingearbeitet. Angesichts einer derartigen Belastung ist es nicht verwunderlich, dass das erwartete Jahresergebnis weit unter den prognostizierten Werten bleiben wird. Wie mit diesen Verlusten umzugehen sein wird, entscheidet der Betriebsausschuss bzw. der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nach Vorlage des geprüften Jahresergebnisses für das laufende Kalenderjahr.

Zu 1.

Verbunden ist der Entwurf des Wirtschaftsplans 2012 mit mehreren Gebührenanpassungen in den Betriebszweigen Abwasser, Straßenreinigung und Friedhöfe. Die Einzelheiten der Kalkulation werden in den entsprechenden Sitzungen des Betriebsausschusses sowie des Rates vorgestellt werden. Der vorliegende Planungsentwurf setzt voraus, dass die von der Betriebsleitung vorgeschlagenen Gebührenanpassungen mehrheitlich umgesetzt werden.

Die wirtschaftliche Entwicklung eines Eigenbetriebs spiegelt sich in erster Linie in den Erfolgsplänen wieder. Prognostiziert wird für das Jahr 2012 eine Steigerung des Gesamtergebnisses auf 1.497 T€. Zu diesem Ergebnis tragen die einzelnen Betriebszweige in unterschiedlichster Weise mit bei.

Nahezu unverändert im Vergleich zu den Vorjahren ist der Erfolgsplan der Verwaltung. Die hier anfallenden Kosten werden auf alle anderen Betriebszweige anteilig per Umlage aufgeteilt. Die Belastungen für die einzelnen Betriebszweige sind daher gegenüber den Vorjahren nahezu unverändert.


 

Maßgeblichen Einfluss auf das Gesamtergebnis hat traditionell der Betriebszweig Abwasser. Mit der vorgesehenen Gebührenanpassung können die steigenden Mehrkosten für Abschreibung und Verzinsung sowie die Anhebung des Betriebsführungsentgeltes der TWE GmbH weitestgehend kompensiert werden, so dass insgesamt eine Verbesserung des Gesamtergebnisses gegenüber den normalen Planungen für das Jahr 2011 erzielt werden kann. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit einer Gebührenanpassung in erster Linie aus den nach der KAG-Rechnung sich abzeichnenden Verluste in der Gebührenausgleichsrücklage der Vorjahre ergibt.

Aufgrund der starken und lang anhaltenden Winter in den Jahren 2009 bis 2011 ist mit Stand vom 31.12.2010 in der Gebührenausgleichsrücklage des Betriebszweiges Straßenreinigung ein Defizit in Höhe von ca.  300 T€ aufgelaufen. Um eine Quersubventionierung durch andere Gebührenhaushalte auszuschließen, wurde bereits für das Jahr 2011 eine entsprechende Gebührenanpassung beschlossen. Diese hatte das Ziel, analog der KAG-Regelung für Überschüsse, innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren, die aufgelaufenen Verluste wieder auszugleichen. In Folge des wiederum strengen Winters in diesem Jahr wird zwar trotzdem ein leichter Gewinn in diesem Betriebszweig erwartet (+ 44 T€), dieser reicht jedoch nicht aus, die Verluste der Vorjahre auszugleichen. Die Betriebsleitung schlägt daher vor, eine erneute Anpassung der Straßenreinigungsgebühr – insbesondere für die Winterwartung – vorzunehmen. Die witterungsabhängigen Kosten entziehen sich naturgemäß einer konkreten und kontinuierlichen Gebührenkalkulation. Dennoch sollte es mit der vorgesehenen Anpassung gelingen, die Verluste der Vorjahre zeitnah auszugleichen.

In Folge der aufgelaufenen Überschüsse im Betriebszweig Abfallentsorgung ist die Gebühr seit nunmehr 4 Jahren unverändert. Obwohl die Gewinne aus der Gebührenausgleichsrücklage Ende dieses Jahres aufgezehrt sein dürften, ist für 2012 keine Gebührenanpassung vorgesehen. Ursächlich hierfür ist der Sachverhalt, dass Ende 2012 der derzeitige Vertrag mit dem Entsorgungsunternehmen ausläuft. Angesichts der momentanen Marktlage wird davon ausgegangen, dass bei einer im nächsten Jahr durchzuführenden europaweiten Ausschreibung doch ein günstigeres Ergebnis erzielt werden kann. Auf Basis dieses Ausschreibungsergebnisses wird für 2013 eine grundlegende Neukalkulation der Abfallgebühren vorzunehmen sein. Vor diesem Hintergrund wird aus Gründen der Gebührenkontinuität auf eine Anpassung für 2012 verzichtet.

Schwierig ist die Situation im Betriebszweig Friedhöfe. Mitte 2008 wurden neue Bestattungsformen eingeführt. Diese haben zwar den negativen Trend im Bereich der Friedhofskultur mildern können, doch konnte nicht verhindert werden, dass mit Stand vom 31.12.2010 in der Gebührenausgleichsrücklage ein Defizit in Höhe von 77 T€ aufgelaufen ist. Angesichts größerer Einnahmeverluste in diesem Jahr und der Senkung des allgemeinen Zuschusses (Grünpolitischer Wert) um 15 T€ ergibt sich für diesen Betriebszweig bezüglich der Gebührenhöhe Handlungsbedarf. Dennoch kann angesichts der kaum kalkulierbaren Einnahmeseite zurzeit nicht gesagt werden, ob die vorgesehene Erhöhung ausreichen wird, das Gesamtergebnis in diesem Betriebszweig mittel- und langfristig wieder ausgeglichen darzustellen.

In den nicht gebührenrelevanten Betriebszweigen Bauhof und Grünflächenunterhaltung wird in den zugehörigen Erfolgsplänen zusammen ein Defizit von über 300 T€ ausgewiesen. Diese Entwicklung ist nicht verwunderlich, da angesichts der städtischen Haushaltslage seit 2005 das Gesamtbudget jeweils auf einen Betrag von ca. 3 MIO € festgeschrieben worden ist. Eine notwendige Aufstockung dieses Budgets, um die allgemeine Preissteigerungsrate aufzufangen, hat angesichts des Haushaltskonsolidierungskonzeptes nicht stattgefunden.


Allein die Kosten für die Abwasserentsorgung der öffentlichen Straßen und Plätze ist in diesem Zeitraum um 200 T€ gestiegen. Auch eine Personalaufstockung hat in der Vergangenheit nicht stattgefunden. Der Personalkostenansatz  profitierte jedoch davon, dass durch den erweiterten Winterdienst  in den letzten Jahren Personalkosten im Betriebszweig Straßenreinigung verschoben wurden. Bleibt eine witterungsbedingte Entlastung dieser Betriebszweige zukünftig aus, sind diese Personalkosten wieder dem Bauhof bzw. der Grünflächenunterhaltung zuzuschlagen.

Wie bereits mehrfach erwähnt, sind die Möglichkeiten der Betriebsleitung, diese nicht gebührenrelevanten Sparten ausgeglichen zu gestalten, äußerst begrenzt. 2/3 der Kosten sind unveränderbare Fixkosten, wie die Aufwendungen für Personal, der Abwasserentsorgung der öffentlichen Flächen und vertragliche Gegebenheiten. Einsparpotentiale bestehen daher lediglich bei den vorgesehenen Unterhaltungsmaßnahmen – insbesondere bei der Straßenunterhaltung. Vor dem Hintergrund eines rechnerischen Defizits von mehr als 300 T€ stellt sich jedoch die Frage, inwieweit überhaupt noch Unterhaltungsmaßnahmen möglich sein werden.

Die Betriebsleitung beabsichtigt daher, in der nächsten Sitzung des Betriebsausschusses die Höhe des städtischen Zuschusses sowie die damit verbundenen Auswirkungen für die Unterhaltungsmaßnahmen zu thematisieren.

Zu 2.

Das ausgewiesene prognostizierte Gesamtjahresergebnis für 2012 in Höhe von 1.497 T€ macht es wirtschaftlich vertretbar, der Stadt Emmerich am Rhein die ihr zustehende gesetzliche und der Höhe nach gewünschten Eigenkapitalverzinsung für das Jahr 2012 vorab auszuzahlen. Der im Wirtschaftsplan genannte Betrag hierzu in Höhe von  981.732 T€ entspricht einem Zinssatz von 7 % für das von der Stadt Emmerich am Rhein zur Verfügung gestellte Kapital in Höhe von ca. 14 MIO €.

Die Vorabauszahlung der Eigenkapitalverzinsung bedarf gemäß § 26 Abs. 2 der EigVO einer gesonderten Beschlussfassung des Rates der Stadt Emmerich am Rhein und ist nach Vorlage des Jahresabschlusses 2012 vor dem Hintergrund des dann feststehenden Jahresergebnisses nochmals mit Blick auf die wirtschaftliche Vertretbarkeit hin zu bestätigen oder abzuändern.

Der Wirtschaftsplan 2012 soll als Entwurf in der Sitzung des Betriebsausschusses am 01.12.2011 insoweit beraten werden, dass er umgehend als Empfehlung an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein weiter geleitet werden kann. Stimmen die Mitglieder des Ausschusses dem Entwurf mehrheitlich zu, kann die endgültige Beschlussfassung im Rat der Stadt Emmerich am Rhein am 13.12.2011 erfolgen.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Wirtschaftsplan  vorgesehen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister