Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am
Rhein beschließt 2. die Vorabführung eines Betrages
in Höhe von 981.732,00 € an die Stadt Emmerich am |
Sachdarstellung :
Gemäß § 14 Abs. 1 der EigVO hat die eigenbetriebsähnliche Einrichtung
„Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein“ (KBE) jeweils zu Beginn eines Jahres einen
Wirtschaftsplan aufzustellen. Der als Anlage zu dieser Vorlage beigefügte
Entwurf des Wirtschaftsplans für das Jahr 2012 ist nach handelsrechtlichen
Grundsätzen erstellt worden und spiegelt gleichzeitig die erwartete Entwicklung
des laufenden Wirtschaftsjahres 2011 wieder.
Aus diesem Grund sind auch die nach derzeitigem Kenntnisstand sich
abzeichnenden voraussichtlichen Ergebnisse für das Jahr 2011 neben den
eigentlichen Planzahlen für das kommende Wirtschaftsjahr aufgeführt. Sie bilden
insoweit eine Aktualisierung des laufenden Wirtschaftsjahres und sind im
anliegenden Zahlenwerk als Nachtrag (NT 2011) gekennzeichnet. Darüber hinaus
sind aus Vergleichszwecken auch die Ist-Zahlen aus dem Jahresabschluss 2010
aufgeführt.
Trotz einer verbesserten Einnahmesituation ist für den NT 2011 eine
erhebliche Abweichung von den Zahlen des Wirtschaftsplans 2011 festzustellen.
Ursächlich hierfür ist die Überschreitung der Einlaufwerte der städtischen
Kläranlage am 23.03.2011. Für diesen Störfall erhöht sich die zu zahlende
Abwasserabgabe für das Jahr 2011 um ca. 1.1 MIO €. Eine entsprechende
Rückstellung wurde in den Nachtrag mit eingearbeitet. Angesichts einer
derartigen Belastung ist es nicht verwunderlich, dass das erwartete
Jahresergebnis weit unter den prognostizierten Werten bleiben wird. Wie mit
diesen Verlusten umzugehen sein wird, entscheidet der Betriebsausschuss bzw.
der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nach Vorlage des geprüften
Jahresergebnisses für das laufende Kalenderjahr.
Zu 1.
Verbunden ist der Entwurf des Wirtschaftsplans 2012 mit mehreren
Gebührenanpassungen in den Betriebszweigen Abwasser, Straßenreinigung und Friedhöfe.
Die Einzelheiten der Kalkulation werden in den entsprechenden Sitzungen des
Betriebsausschusses sowie des Rates vorgestellt werden. Der vorliegende
Planungsentwurf setzt voraus, dass die von der Betriebsleitung vorgeschlagenen
Gebührenanpassungen mehrheitlich umgesetzt werden.
Die wirtschaftliche Entwicklung eines Eigenbetriebs spiegelt sich in
erster Linie in den Erfolgsplänen wieder. Prognostiziert wird für das Jahr 2012
eine Steigerung des Gesamtergebnisses auf 1.497 T€. Zu diesem Ergebnis tragen die
einzelnen Betriebszweige in unterschiedlichster Weise mit bei.
Nahezu unverändert im Vergleich zu den Vorjahren ist der Erfolgsplan
der Verwaltung. Die hier anfallenden
Kosten werden auf alle anderen Betriebszweige anteilig per Umlage aufgeteilt.
Die Belastungen für die einzelnen Betriebszweige sind daher gegenüber den
Vorjahren nahezu unverändert.
Maßgeblichen Einfluss auf das Gesamtergebnis hat traditionell der
Betriebszweig Abwasser. Mit der
vorgesehenen Gebührenanpassung können die steigenden Mehrkosten für
Abschreibung und Verzinsung sowie die Anhebung des Betriebsführungsentgeltes
der TWE GmbH weitestgehend kompensiert werden, so dass insgesamt eine
Verbesserung des Gesamtergebnisses gegenüber den normalen Planungen für das
Jahr 2011 erzielt werden kann. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass
sich die Notwendigkeit einer Gebührenanpassung in erster Linie aus den nach der
KAG-Rechnung sich abzeichnenden Verluste in der Gebührenausgleichsrücklage der
Vorjahre ergibt.
Aufgrund der starken und lang anhaltenden Winter in den Jahren 2009 bis
2011 ist mit Stand vom 31.12.2010 in der Gebührenausgleichsrücklage des
Betriebszweiges Straßenreinigung ein
Defizit in Höhe von ca. 300 T€
aufgelaufen. Um eine Quersubventionierung durch andere Gebührenhaushalte
auszuschließen, wurde bereits für das Jahr 2011 eine entsprechende
Gebührenanpassung beschlossen. Diese hatte das Ziel, analog der KAG-Regelung
für Überschüsse, innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren, die aufgelaufenen
Verluste wieder auszugleichen. In Folge des wiederum strengen Winters in diesem
Jahr wird zwar trotzdem ein leichter Gewinn in diesem Betriebszweig erwartet (+
44 T€), dieser reicht jedoch nicht aus, die Verluste der Vorjahre
auszugleichen. Die Betriebsleitung schlägt daher vor, eine erneute Anpassung
der Straßenreinigungsgebühr – insbesondere für die Winterwartung – vorzunehmen.
Die witterungsabhängigen Kosten entziehen sich naturgemäß einer konkreten und
kontinuierlichen Gebührenkalkulation. Dennoch sollte es mit der vorgesehenen
Anpassung gelingen, die Verluste der Vorjahre zeitnah auszugleichen.
In Folge der aufgelaufenen Überschüsse im Betriebszweig Abfallentsorgung ist die Gebühr seit
nunmehr 4 Jahren unverändert. Obwohl die Gewinne aus der
Gebührenausgleichsrücklage Ende dieses Jahres aufgezehrt sein dürften, ist für
2012 keine Gebührenanpassung vorgesehen. Ursächlich hierfür ist der
Sachverhalt, dass Ende 2012 der derzeitige Vertrag mit dem
Entsorgungsunternehmen ausläuft. Angesichts der momentanen Marktlage wird davon
ausgegangen, dass bei einer im nächsten Jahr durchzuführenden europaweiten
Ausschreibung doch ein günstigeres Ergebnis erzielt werden kann. Auf Basis
dieses Ausschreibungsergebnisses wird für 2013 eine grundlegende Neukalkulation
der Abfallgebühren vorzunehmen sein. Vor diesem Hintergrund wird aus Gründen
der Gebührenkontinuität auf eine Anpassung für 2012 verzichtet.
Schwierig ist die Situation im Betriebszweig Friedhöfe. Mitte 2008 wurden neue Bestattungsformen eingeführt.
Diese haben zwar den negativen Trend im Bereich der Friedhofskultur mildern
können, doch konnte nicht verhindert werden, dass mit Stand vom 31.12.2010 in
der Gebührenausgleichsrücklage ein Defizit in Höhe von 77 T€ aufgelaufen ist.
Angesichts größerer Einnahmeverluste in diesem Jahr und der Senkung des
allgemeinen Zuschusses (Grünpolitischer Wert) um 15 T€ ergibt sich für diesen
Betriebszweig bezüglich der Gebührenhöhe Handlungsbedarf. Dennoch kann
angesichts der kaum kalkulierbaren Einnahmeseite zurzeit nicht gesagt werden,
ob die vorgesehene Erhöhung ausreichen wird, das Gesamtergebnis in diesem
Betriebszweig mittel- und langfristig wieder ausgeglichen darzustellen.
In den nicht gebührenrelevanten Betriebszweigen Bauhof und Grünflächenunterhaltung
wird in den zugehörigen Erfolgsplänen zusammen ein Defizit von über 300 T€
ausgewiesen. Diese Entwicklung ist nicht verwunderlich, da angesichts der
städtischen Haushaltslage seit 2005 das Gesamtbudget jeweils auf einen Betrag
von ca. 3 MIO € festgeschrieben worden ist. Eine notwendige Aufstockung dieses
Budgets, um die allgemeine Preissteigerungsrate aufzufangen, hat angesichts des
Haushaltskonsolidierungskonzeptes nicht stattgefunden.
Allein die Kosten für die Abwasserentsorgung der öffentlichen Straßen
und Plätze ist in diesem Zeitraum um 200 T€ gestiegen. Auch eine
Personalaufstockung hat in der Vergangenheit nicht stattgefunden. Der
Personalkostenansatz profitierte jedoch
davon, dass durch den erweiterten Winterdienst
in den letzten Jahren Personalkosten im Betriebszweig Straßenreinigung
verschoben wurden. Bleibt eine witterungsbedingte Entlastung dieser
Betriebszweige zukünftig aus, sind diese Personalkosten wieder dem Bauhof bzw.
der Grünflächenunterhaltung zuzuschlagen.
Wie bereits mehrfach erwähnt, sind die Möglichkeiten der
Betriebsleitung, diese nicht gebührenrelevanten Sparten ausgeglichen zu
gestalten, äußerst begrenzt. 2/3 der Kosten sind unveränderbare Fixkosten, wie
die Aufwendungen für Personal, der Abwasserentsorgung der öffentlichen Flächen
und vertragliche Gegebenheiten. Einsparpotentiale bestehen daher lediglich bei
den vorgesehenen Unterhaltungsmaßnahmen – insbesondere bei der
Straßenunterhaltung. Vor dem Hintergrund eines rechnerischen Defizits von mehr
als 300 T€ stellt sich jedoch die Frage, inwieweit überhaupt noch
Unterhaltungsmaßnahmen möglich sein werden.
Die Betriebsleitung beabsichtigt daher, in der nächsten Sitzung des
Betriebsausschusses die Höhe des städtischen Zuschusses sowie die damit
verbundenen Auswirkungen für die Unterhaltungsmaßnahmen zu thematisieren.
Zu 2.
Das ausgewiesene prognostizierte Gesamtjahresergebnis für 2012 in Höhe
von 1.497 T€ macht es wirtschaftlich vertretbar, der Stadt Emmerich am Rhein
die ihr zustehende gesetzliche und der Höhe nach gewünschten
Eigenkapitalverzinsung für das Jahr 2012 vorab auszuzahlen. Der im
Wirtschaftsplan genannte Betrag hierzu in Höhe von 981.732 T€ entspricht einem Zinssatz von 7 %
für das von der Stadt Emmerich am Rhein zur Verfügung gestellte Kapital in Höhe
von ca. 14 MIO €.
Die Vorabauszahlung der Eigenkapitalverzinsung bedarf gemäß § 26 Abs. 2
der EigVO einer gesonderten Beschlussfassung des Rates der Stadt Emmerich am
Rhein und ist nach Vorlage des Jahresabschlusses 2012 vor dem Hintergrund des
dann feststehenden Jahresergebnisses nochmals mit Blick auf die wirtschaftliche
Vertretbarkeit hin zu bestätigen oder abzuändern.
Der Wirtschaftsplan 2012 soll als Entwurf in der Sitzung des
Betriebsausschusses am 01.12.2011 insoweit beraten werden, dass er umgehend als
Empfehlung an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein weiter geleitet werden kann.
Stimmen die Mitglieder des Ausschusses dem Entwurf mehrheitlich zu, kann die
endgültige Beschlussfassung im Rat der Stadt Emmerich am Rhein am 13.12.2011
erfolgen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist im Wirtschaftsplan vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Johannes Diks
Bürgermeister