Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein benennt
Herrn Johannes Diks
zum Mitglied des Kuratoriums der Stiftung des St. Willibrordus- Spitals Emmerich am Rhein
Sachdarstellung :
Die Zusammensetzung und die Bildung des Kuratoriums regelt § 6 der Satzung der Stiftung des St. Willibrodus-Spitals Emmerich am Rhein. Das Kuratorium besteht aus insgesamt 5 Mitgliedern, und zwar aus
(Auszug aus § 6 1. der Satzung)
„ a)
Dem für den Stadtbezirk Emmerich am Rhein zuständigen Pfarrer und einem katholischen Bürger der Stadt, die beide vom Diözesanbischof ernannt werden.
(…)
b)
einem katholischen Bürger der Stadt Emmerich am Rhein, der von den Mitgliedern zu a) gewählt wird;
c)
einem katholischen
Bürger, der vom Rat der Stadt Emmerich am Rhein benannt wird,
d)
einem von der Maria-Johanna-Hospital Stiftung in Rees benannten katholischen Mitglied.
Die Amtszeit der gewählten Mitglieder beträgt sechs Jahre.“
In seiner Sitzung am 08.11.2005 hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein Herrn Bürgermeister Johannes Diks zum Mitglied des Kuratoriums benannt. Der Ablauf der Amtszeit bedingt nunmehr die Neubestellung.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter