Betreff
Stiftung St. Willibrordus-Spital Emmerich am Rhein, hier: Benennung eines Kuratoriumsmitgliedes
Vorlage
01 - 15 0596/2011
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein benennt

Herrn Johannes Diks

zum Mitglied des Kuratoriums der Stiftung des St. Willibrordus- Spitals Emmerich am Rhein

 

 

Sachdarstellung :

 

Die Zusammensetzung und die Bildung des Kuratoriums regelt § 6 der Satzung der Stiftung des St. Willibrodus-Spitals Emmerich am Rhein. Das Kuratorium besteht aus insgesamt 5 Mitgliedern, und zwar aus

(Auszug aus § 6 1. der Satzung)

 

„ a)

Dem für den Stadtbezirk Emmerich am Rhein zuständigen Pfarrer und einem katholischen Bürger der Stadt, die beide vom Diözesanbischof ernannt werden.

(…)

b)        

einem katholischen Bürger der Stadt Emmerich am Rhein, der von den Mitgliedern zu a) gewählt wird;

c)

einem katholischen Bürger, der vom Rat der Stadt Emmerich am Rhein benannt wird,

d)

einem von der Maria-Johanna-Hospital Stiftung in Rees benannten katholischen Mitglied.

 

 

Die Amtszeit der gewählten Mitglieder beträgt sechs Jahre.“

 

In seiner Sitzung am 08.11.2005 hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein Herrn Bürgermeister Johannes Diks zum Mitglied des Kuratoriums benannt. Der Ablauf der Amtszeit bedingt nunmehr die Neubestellung.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Leitbild :

 

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

 

 

In Vertretung

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter