Betreff
Richtlinien über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen (VOL) der Stadt Emmerich am Rhein, hier: Verlängerung der Gültigkeit der am 02.07.2009 in Kraft getretenen Richtlinien bis zum 30.06.2012
Vorlage
01 - 15 0597/2011
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt, die Gültigkeit der am 02.07.2009 in Kraft getretenen Richtlinien für die Vergabe von Bauleistungen sowie Lieferungen und Leistungen der Stadt Emmerich am Rhein bis zum 30.06.2012 zu verlängern.

Sachdarstellung :

Vor dem Hintergrund des Konjunkturpaketes II hat der Bund den Ländern zur Beschleunigung des Vergabeverfahrens eine auf zwei Jahre befristete Veränderung des Vergaberechts empfohlen. Mit dem bis zum 31.12.2010 befristeten Runderlass von 03.02.2009 zur „Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachung im Vergaberecht“ hat das Land NRW diese Empfehlung aufgegriffen und die Erleichterungen übernommen.

Es bedurfte einer Entscheidung, ob und inwieweit die Regelungen des Erlasses auf die Vergaben der Stadt Emmerich am Rhein angewendet werden.

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hatte in seiner Sitzung am 01.07.2009 beschlossen, den o.g. Erlass zugeschnitten auf die Gegebenheiten vor Ort zu übernehmen. Daraus resultierte eine Neufassung der Richtlinien über die Vergabe von Bauleistungen (VOB) sowie über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen (VOL), die die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Richtlinien vom 07.11.2006 ersetzten und am 02.07.2009 in Kraft traten, befristet bis zum 31.12.2010.

Nachdem sich Ende 2010 abzeichnete, dass der sog. Beschleunigungserlass um mindestens ein Jahr verlängert würde, beschloss der Rat der Stadt Emmerich am Rhein am 14.12.2010 eine Verlängerung der Gültigkeit der am 02.07.2009 in Kraft getretenen Richtlinien bis zum 31.12.2011.

 

Am 16.12.2010 wurde schließlich der Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales Innenministers „Vereinfachungen im Vergaberecht für Gemeinden (GV)“ veröffentlicht, mit dem die Wertgrenzenregelung des Beschleunigungserlasses befristet bis 31.12.2011 übernommen wurde.

 

Die Vergabegrenzen der Richtlinien vom 07.11.2006 und der novellierten Richtlinien vom 02.07.2009 im Vergleich:

 

 

 

Vergabegrenzen bis 10.07.2009

Vergabegrenzen seit 02.07.2009

Beschränkte

Ausschreibung

 

 

Tiefbau

300.000 €

600.000 €

Hochbau

150.000 €

300.000 €

Sonst. Bauleistungen

75.000 €

150.000 €

Lieferungen und Leistungen

75.000 €

100.000 €

Freihändige Vergabe

 

 

Bauleistungen

30.000 €

30.000 €

Lieferungen und Leistungen

30.000 €

30.000 €

Direktvergabe

 

 

Bauleistungen

2.500 €

2.500 €

Lieferungen und Leistungen

2.500 €

2.500 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Am 01.12.2011 hat das Ministerium für Inneres und Kommunales dem Nordrhein-Westfälischen Gemeindebund (NWStGB) mitgeteilt, dass der Runderlass „Vereinfachungen im Vergaberecht für Gemeinden (GV)“ bis zum 30.06.2012 ohne Änderungen verlängert werde.

 

Weiterhin wies das Ministerium darauf hin, dass dieser Erlass mit Inkrafttreten des derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) durch einen neuen und dann an dieses Gesetz abgestimmten kommunalen Vergabeerlass ersetzt werde.

 

Der Entwurf des TVgG NRW wurde am 12.07.2011 von der Landesregierung eingebracht und wird derzeit in den Ausschüssen beraten. Neben vergaberechtlichen Vorgaben für die öffentlichen Auftraggeber in NRW, wie z.B. die verpflichtende Berücksichtigung von Aspekten des Umweltschutzes und der Energieeffizienz, von Aspekten der Frauenförderung sowie von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sieht der Gesetzentwurf vor, öffentliche Aufträge nur an Unternehmen zu vergeben, die sich bei der Angebotsabgabe durch Tariftreueerklärung gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber schriftlich verpflichtet haben, ihren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung ein Mindeststundenentgelt von 8,62 Euro zu zahlen. Eine Beschlussfassung des Gesetzes wird im Frühjahr 2012 erwartet.

 

Vor diesem Hintergrund spricht sich die Verwaltung dafür aus, die Gültigkeit der am 02.07.2009 in Kraft getretenen Richtlinien über die Vergabe von Bauleistungen (VOB) sowie über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen (VOL) bis zum 30.06.2012 zu verlängern.

 

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.

 

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister