hier: Beratung in den Fachausschüssen - Maßnahmen des Fachbereiches 5 - Stadtentwicklung -
Beschlussvorschlag
Der Rat fasst den Budgetbeschluss und legt den Zuschussbedarf für das
Budget 500 „Fachbereich 5 – Stadtentwicklung“ im Ergebnishaushalt für das
Haushaltsjahr 2012 auf 2.321.741 Euro und im Finanzhaushalt auf 3.171.459 Euro
fest.
Sachdarstellung :
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 mit Budget –
und Haushaltplan wurde in der Sitzung des Rates am 13.12.2011 eingebracht und
zur weiteren Beratung an die einzelnen Fachausschüsse verwiesen.
Als Anlage ist der Haushaltsplanentwurf des Dezernates II / Budget 500 /
Fachbereich 5 – Stadtentwicklung – beigefügt, der in dem Haushaltsplan der
Stadt Emmerich am Rhein für das Haushaltsjahr 2012 mit der Seite 261 beginnt
und mit der Seite 320 endet.
Anmerkung: Diese Seiten sind im Haushaltsplanentwurf
für das Haushaltsjahr 2012 auf grünem Papier ausgedruckt.
Ab den Seiten 277 und 278 im Haushaltsplanentwurf sind die
Tiefbaumaßnahmen und ab der Seite 283 sind die einzelnen Straßen mit den
jeweiligen Produktnummern aufgeführt.
In Abhängigkeit von der Entscheidung des ASE zu dem TOP 5 (Vorlagen-Nr. 05-15
0570/2011) „Straßenausbau Hubert-Fink-Straße“ ändert sich ggf. der
Zuschussbedarf für das Budget 500 entsprechend der im Top 05-15 0570/2011
angegebenen Summen.
In Abhängigkeit von der Entscheidung des ASE zu dem TOP 9 (Vorlagen-Nr.
05-15 0617/2011)
„Antrag auf förmliche Festsetzung eines Sanierungsgebietes in der
Stenstraße“ ändert sich ggf. der Zuschussbedarf für das Budget 500 entsprechend
der im Top 05-15 0617/2011 angegebenen Summen.
In Abhängigkeit von der Entscheidung des ASE zu dem TOP 10 (Vorlagen-Nr.
05-15 0636/2012)
„Windenergiekonzept“ ändert sich ggf. der Zuschussbedarf für das Budget
500 entsprechend der im Top 05-15 0636/2012 angegebenen Summen.
In Abhängigkeit von der Entscheidung des ASE zu dem TOP 11 (Vorlagen-Nr.
05-15 0637/2012)
„Klimaschutz- und Energiekonzept“ ändert sich ggf. der Zuschussbedarf
für das Budget 500 entsprechend der im Top 05-15 0637/2012 angegebenen Summen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2012 vorgesehen; siehe Produkt-Nrn.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes, Kapitel
6.2.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter