Betreff
Antrag auf das Fällen von drei Buchen auf der Fläche des Eugen Reintjes Stadion zur Installation einer Solar- oder Photovoltaikanlage auf dem Dach des Hauses "Am Klosterberg 31",
hier: Eingabe Nr. 19/2011 von Frau Sybille Schmelzinger-Ufert
Vorlage
05 - 15 0608/2011
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt der Beseitigung der Bäume nach § 6 Abs. 1 Buchst. b) der Baumschutzsatzung der Stadt Emmerich am Rhein nicht zu.

 

Sachdarstellung :

 

Frau Schmelziger hatte bereits mit Ihrem Schreiben vom 23.08.2011 die Fällung der drei Buchen auf dem Grundstück des Eugen Reintjes Station beantragt. Die beantragte Entfernung der Bäume wurde in dem Schreiben mit der Gefahr bei Sturm, den Ablagerungen von Laub und Grün auf dem Dach, mit der reduzierten Sonneneinstrahlung und einer projektierten Installation von Solarkollektoren auf dem Dach begründet.

 

Dieser Antrag wurde mit dem Schreiben vom 26.09.2011 mit den folgenden Begründungen abgelehnt.

  • Von den Bäumen geht keine besondere Gefahr, z. B. bei Sturm aus.
  • Die Ablagerung von Laub und Grünabfall ist kein Grund, einen durch die Baumschutzsatzung  geschützten Baum zu entfernen und ist zu dulden.
  • Die beantragten Bäume stehen westlich Ihres Hauses und werden erst ab mittags / nachmittags durch die Bäume beschattet.
  • Eine geplante Installation von Solarkollektoren auf dem Dach erlaubt nicht, einen durch die Baumschutzsatzung  geschützten Baum zu entfernen.

 

Es wurde Ihr aber zugesagt, dass einer neben Ihren beantragten Bäumen (der Linke, mit efeuberankte Baum (Hainbuche)) demnächst entfernt wird.

Dieser Baum hat durch den rechts vom Ihm stehenden Baum keine gute Wachstumsprognose und ist auch schon teilweise abgestorben.

 

Mit dem Schreiben vom 13.10.2011 an den Rat der Stadt Emmerich hat Frau Schmelzinger erneut die Fällung der drei Bäume beantragt und dies mit der nun von der Bundesregierung gewünschten verstärkten Nutzung regenerativer Sonnenenergie begründet.

 

Die beantragten Bäume stehen auf der Fläche der Stadt Emmerich am Rhein, im Eugen Reintjes Station, und sind durch Ihre Baumart und Ihren Stammumfang durch die Baumschutzsatzung geschützt.

 

Dem Vorteil einer Kohlendioxideinsparung durch Solarkollektoren steht der Nutzen der Bäume als temporärer Kohlendioxidspeicher bis zu einer Verrottung oder thermischen Verwertung des Holzes entgegen.

Weiterhin prägen Großbäume das Stadtbild, verbessern das Stadtklima durch Sauerstoffproduktion, Staubbindung, Feuchtigkeitsspeicherung und Regulierung der Luftfeuchtigkeit und Temperaturregulierung. In diesem Prozess absorbieren die Blätter auch andere Umweltgifte, wie Ozon, Kohlenmonoxyd, Schwefeldioxid – und geben sie wiederum als Sauerstoff ab.

Die Bäume bietet Vögeln und anderen Wildtieren Lebensraum und Nahrung.

 

Die Verwaltung schlägt aufgrund vorgenannter Abwägung vor, den Antrag auf Baumbeseitigung zurück zu weisen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes, Kapitel 3.1.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter