hier: Eingabe Nr. 19/2011 von Frau Sybille Schmelzinger-Ufert
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung stimmt der Beseitigung der Bäume nach § 6 Abs. 1 Buchst. b)
der Baumschutzsatzung der Stadt Emmerich am Rhein nicht zu.
Sachdarstellung :
Frau Schmelziger
hatte bereits mit Ihrem Schreiben vom 23.08.2011 die Fällung der drei Buchen
auf dem Grundstück des Eugen Reintjes Station beantragt. Die beantragte
Entfernung der Bäume wurde in dem Schreiben mit der Gefahr bei Sturm, den
Ablagerungen von Laub und Grün auf dem Dach, mit der reduzierten
Sonneneinstrahlung und einer projektierten Installation von Solarkollektoren
auf dem Dach begründet.
Dieser Antrag wurde
mit dem Schreiben vom 26.09.2011 mit den folgenden Begründungen abgelehnt.
- Von den Bäumen geht keine besondere
Gefahr, z. B. bei Sturm aus.
- Die Ablagerung von Laub und Grünabfall
ist kein Grund, einen durch die Baumschutzsatzung geschützten Baum zu entfernen und ist zu
dulden.
- Die beantragten Bäume stehen westlich
Ihres Hauses und werden erst ab mittags / nachmittags durch die Bäume
beschattet.
- Eine geplante Installation von
Solarkollektoren auf dem Dach erlaubt nicht, einen durch die
Baumschutzsatzung geschützten Baum
zu entfernen.
Es wurde Ihr aber
zugesagt, dass einer neben Ihren beantragten Bäumen (der Linke, mit
efeuberankte Baum (Hainbuche)) demnächst entfernt wird.
Dieser Baum hat
durch den rechts vom Ihm stehenden Baum keine gute Wachstumsprognose und ist
auch schon teilweise abgestorben.
Mit dem Schreiben
vom 13.10.2011 an den Rat der Stadt Emmerich hat Frau Schmelzinger erneut die
Fällung der drei Bäume beantragt und dies mit der nun von der Bundesregierung
gewünschten verstärkten Nutzung regenerativer Sonnenenergie begründet.
Die beantragten
Bäume stehen auf der Fläche der Stadt Emmerich am Rhein, im Eugen Reintjes
Station, und sind durch Ihre Baumart und Ihren Stammumfang durch die
Baumschutzsatzung geschützt.
Dem Vorteil einer
Kohlendioxideinsparung durch Solarkollektoren steht der Nutzen der Bäume als
temporärer Kohlendioxidspeicher bis zu einer Verrottung oder thermischen
Verwertung des Holzes entgegen.
Weiterhin prägen
Großbäume das Stadtbild, verbessern das Stadtklima durch Sauerstoffproduktion,
Staubbindung, Feuchtigkeitsspeicherung und Regulierung der Luftfeuchtigkeit und
Temperaturregulierung. In diesem Prozess absorbieren die Blätter auch andere
Umweltgifte, wie Ozon, Kohlenmonoxyd, Schwefeldioxid – und geben sie wiederum
als Sauerstoff ab.
Die Bäume bietet
Vögeln und anderen Wildtieren Lebensraum und Nahrung.
Die Verwaltung
schlägt aufgrund vorgenannter Abwägung vor, den Antrag auf Baumbeseitigung
zurück zu weisen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes, Kapitel 3.1.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter