Betreff
Rechtsverordnung über die Bildung von Einzugsbereichen für die Hauptschulen der Stadt Emmerich am Rhein vom 27.04.1988
Vorlage
04 - 15 0621/2011
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt, dass die Rechtsverordnung über die Bildung von Einzugsbereichen für die Hauptschulen der Stadt Emmerich am Rhein vom 27.04.1988 mit sofortiger Wirkung außer Kraft tritt.

 

Sachdarstellung :

 

Die o. g. Rechtverordnung konnte bereits seit Jahren nicht mehr angewendet werden, da eine entsprechende Rechtsgrundlage im Schulgesetz fehlte. Zudem ist eine Ordnung der Zuweisung von Hauptschülern seit der Schließung der Luitgardisschule – Gemeinschaftshauptschule der Stadt Emmerich am Rhein – hinfällig.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 2.1.

 

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister