Beschlussvorschlag
Der
Rat beschließt, dass die Rechtsverordnung über die Bildung von Einzugsbereichen
für die Hauptschulen der Stadt Emmerich am Rhein vom 27.04.1988 mit sofortiger
Wirkung außer Kraft tritt.
Sachdarstellung :
Die o. g. Rechtverordnung konnte bereits seit Jahren nicht mehr
angewendet werden, da eine entsprechende Rechtsgrundlage im Schulgesetz fehlte.
Zudem ist eine Ordnung der Zuweisung von Hauptschülern seit der Schließung der
Luitgardisschule – Gemeinschaftshauptschule der Stadt Emmerich am Rhein –
hinfällig.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 2.1.
Johannes Diks
Bürgermeister