Betreff
Informationen zum Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz- BkiSchG)
Vorlage
04 - 15 0624/2012
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis.

Sachdarstellung :

 

Nach mehrjährigen Erörterungen und vielfacher Änderung der Entwürfe tritt das „Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz – BkiSchG)“  zum 01.01.2012 in Kraft. Der Bundestag und Bundesrat haben am 15/16. 12.2011 dem Gesetz nach einem Kompromiss kurzfristig zugestimmt.

Das neu verabschiedete Gesetz beinhaltet unterschiedliche Maßnahmen zur Prävention vor Gewalt an Kindern und Jugendlichen.

Die Vorstellung und Umsetzungsgedanken werden im Rahmen der Sitzung dargestellt.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen können derzeit noch nicht beziffert werden.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3.

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister