Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur
Kenntnis.
Sachdarstellung :
Nach mehrjährigen Erörterungen
und vielfacher Änderung der Entwürfe tritt das „Gesetz zur Stärkung eines
aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz –
BkiSchG)“ zum 01.01.2012 in Kraft. Der
Bundestag und Bundesrat haben am 15/16. 12.2011 dem Gesetz nach einem
Kompromiss kurzfristig zugestimmt.
Das neu verabschiedete
Gesetz beinhaltet unterschiedliche Maßnahmen zur Prävention vor Gewalt an
Kindern und Jugendlichen.
Die Vorstellung und
Umsetzungsgedanken werden im Rahmen der Sitzung dargestellt.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die finanz- und haushaltswirtschaftlichen
Auswirkungen können derzeit noch nicht beziffert werden.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3.
Johannes Diks
Bürgermeister