hier: Eingabe Nr. 25/2011 vom Traditionsverband der ehem. Emmericher Pioniere e. V.
Beschlussvorschlag
Der Rat stimmt der
verwaltungsseitig vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.
Begründung
Seit dem Einzug der
Pioniertruppenteile der Bundeswehr im Jahre 1969 bildeten die Soldaten und ihre
Familien einen festen Bestandteil der Emmericher Bevölkerung. Die Übernahme der
Patenschaft des schweren Pionierbataillons 140 durch die Stadt Emmerich am
Rhein im Jahre 1989 symbolisieren die gegenseitige Wertschätzung und Verflechtung von Bundeswehr
und ziviler Bevölkerung.
Zahlreiche zivile
Unterstützungseinsätze in Not- und Katastrophenfällen, exemplarisch sei in
diesem Zusammenhang an die Einsätze im Rahmen der Bekämpfung des Hochwassers in
den Jahren 1970 und 1995 erinnert, haben die Verbundenheit zwischen Bürgerinnen
und Bürgern und Pionieren nachhaltig geprägt. Auch die Sanierung des
Eugen-Reintjes-Stadions ist im Wesentlichen auf die Unterstützung der
Bundeswehr zurückzuführen. Über 39 Jahre lang bildete Emmerich am Rhein die
Heimat der Pioniere. Leider wurde die Kaserne auf Grund der Strukturreform im
Jahre 2008 geschlossen.
Dennoch besteht mit der
Truppenreduzierung und mit dem Freiwerden der Kaserne die Verbundenheit fort.
Fast 40 Jahre Bundeswehr in Emmerich am Rhein gehören zum festen Bestandteil
der Emmericher Geschichte gehören und müssen in Erinnerung bleiben.
Die Anregung zur
Einrichtung eines Bundeswehr-Traditionsraumes durch den Traditionsverband der
ehemaligen Emmericher Pioniere e.V. wird aus den vorgenannten Gründen daher
grundsätzlich positiv bewertet, allerdings stehen kommunale Räumlichkeiten
hierfür nicht zur Verfügung.
Vorstellbar wäre eine
Realisierung der Anregung gegebenenfalls auf dem Gelände der ehemaligen
Moritz-von-Nassau Kaserne.
Daher wird
verwaltungsseitig vorgeschlagen, den Gedanken der Einrichtung eines solchen
Raumes mit in die Überlegungen zur künftigen zivilen Nutzung des
Kasernengeländes einzubeziehen und die Beratungen zum gegebenen Zeitpunkt
fortzsetzen.
Sachverhalt :
Sh. Anlage
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Johannes Diks
Bürgermeister