Beschlussvorschlag
Ein Beschluss wird in der Sitzung erarbeitet.
Sachdarstellung :
Im Zeitraum vom
01.01.2010 bis 31.12.11 erhielt das Jugendamt Emmerich am Rhein im Rahmen einer
Pilotförderung durch den Landschaftsverband Rheinland jährlich eine Fördersumme
i.H.v. 4.000,- € aus dem Projekt „Kommunale Netzwerke gegen Kinderarmut“. In dieser
Zeit wurde das Fördernetzwerk „pro kids Emmerich - Netzwerk Kinderförderung“
gegründet. Der Jugendhilfeausschuss hat sich in seinen Sitzungen vom 03.11.2010
und 14.07.2011 eingehend mit der Fortentwicklung des Projektes beschäftigt und
die jeweilige Fortsetzung beschlossen.
Der Förderzeitraum
ist nun zum Ende 2011 ausgelaufen. Der Gedanke, der hinter „pro kids Emmerich“
steht, behält allerdings seine grundsätzliche Bedeutung: Prävention ist
unabdingbar, um spätere Folgekosten zu mindern und die Familien frühestmöglich
zu erreichen. Das im Rahmen des Projektes entstandene Netzwerk hat im
vergangenen Jahr gut, vertrauensvoll und konstruktiv zusammen gearbeitet. Die gegründete Lenkungsgruppe, sowie das
Netzwerk selbst haben sich regelmäßig getroffen und konnten Einiges auf den Weg
bringen. So ist zum Beispiel das Familienfrühstück im städt. Jugendcafe am
Brink inzwischen zu einer festen, gut
besuchten Einrichtung geworden und auch für die Teilnahme möglichst vieler Kinder
am Promenadenlauf in diesem Jahr starten gerade die ersten Vorbereitungen.
Die
Netzwerkmitglieder wollen die Aufwachsbedingungen für alle Kinder in Emmerich verbessern. Dazu sollen vorrangig
bestehende Angebote so verknüpft, erweitert oder umgestaltet werden, dass sie
allen Familien und deren Kindern frei zugänglich sind und noch besser genutzt
werden können.
Das Fortbestehen
des Netzwerkes steht jetzt zur Entscheidung im Jugendhilfeausschuss an, hierzu
bestehen derzeit drei Möglichkeiten:
1. Variante:
Der
Landschaftsverband Rheinland hat am 01.08.2011 ein Folgeprojekt gestartet. Der
Titel des Programms lautet "Teilhabe ermöglichen - kommunale Netzwerke
gegen Kinderarmut". Die Fördersumme über insgesamt drei Jahre beträgt
32.000,- €.
Die Zuwendung wird als Festbetragfinanzierung für den gesamten
Förderzeitraum
gewährt, der
bis zu drei Jahre umfasst. Förderbeginn ist jeweils der 1. August. Die
Zuwendung errechnet sich im ersten Förderjahr aus bis zu 70 Prozent der
anerkennungsfähigen Gesamtkosten. Sie reduziert sich im zweiten Förderjahr auf
bis zu 50 Prozent und im dritten Förderjahr auf bis zu 40 Prozent. Der seitens
der Stadt zu erbringende Eigenanteil steigt damit von 30 Prozent – der als
zuwendungsfähig anerkannten Ausgaben im Kosten- und Finanzierungsplan – im
ersten Förderjahr auf 50 Prozent im zweiten Förderjahr und 60 Prozent im
dritten Förderjahr. Danach soll die gewachsene Netzwerkstruktur mit kommunalen
Mitteln weitergeführt werden. Eine Übertragung von Mitteln zwischen den
einzelnen Förderjahren ist nicht zulässig. Der seitens der Stadt Emmerich zu
erbringende Eigenanteil kann aus Personalkosten und/oder Eigenmitteln und/oder
Leistungen Dritter erbracht werden.
Das Jugendamt
Emmerich am Rhein könnte zu dieser Variante bis zum 28.02.12 eine
Interessenbekundung abgeben und bis zum 31.05.12 einen Förderantrag stellen.
Fachliche Begleitung durch das Landesjugendamt und ein wissenschaftliches
Institut sind gegeben. Der Förderzeitraum würde am 01.08.12 beginnen. Eine
Teilnahme ist erst ab diesem Jahr möglich, da es ansonsten zu einer
Doppelförderung gekommen wäre.
Details können in
der Sitzung besprochen werden.
2. Variante:
Das Netzwerk pro
kids würde ohne eine Unterstützung durch den LVR weiterlaufen. Teilnahme an den
überörtlichen Netzwerktreffen des LVR sind in diesem Fall ebenfalls möglich und
damit die Möglichkeit des kollegialen Austausches.
3. Variante:
Das Netzwerk „pro
kids Emmerich“ beendet seine Arbeit.
Bei den ersten beiden Vorschlägen sind personelle Ressourcen im Jugendamt
erforderlich, um Qualität und Kontinuität zu ermöglichen. Als Koordinatorin
wird Gabriele Niemeck, stellvertretende Fachbereichleiterin, vorgeschlagen.
Frau Niemeck erhält fachliche Unterstützung durch die Fachbereichsleitung sowie
weitere Mitarbeiter des Fachbereichs.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme der finanz- und haushaltswirtschaftlichen
Auswirkungen sind abhängig vom Beschluss des Jugendhilfeausschusses..
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3.
Johannes Diks
Bürgermeister