Betreff
Fortsetzung des Projektes "pro kids Emmerich - Netzwerk Kinderförderung "
Vorlage
04 - 15 0630/2012
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Ein Beschluss wird in der Sitzung erarbeitet.

Sachdarstellung :

 

Im Zeitraum vom 01.01.2010 bis 31.12.11 erhielt das Jugendamt Emmerich am Rhein im Rahmen einer Pilotförderung durch den Landschaftsverband Rheinland jährlich eine Fördersumme i.H.v. 4.000,- € aus dem Projekt „Kommunale Netzwerke gegen Kinderarmut“. In dieser Zeit wurde das Fördernetzwerk „pro kids Emmerich - Netzwerk Kinderförderung“ gegründet. Der Jugendhilfeausschuss hat sich in seinen Sitzungen vom 03.11.2010 und 14.07.2011 eingehend mit der Fortentwicklung des Projektes beschäftigt und die jeweilige Fortsetzung beschlossen.

 

Der Förderzeitraum ist nun zum Ende 2011 ausgelaufen. Der Gedanke, der hinter „pro kids Emmerich“ steht, behält allerdings seine grundsätzliche Bedeutung: Prävention ist unabdingbar, um spätere Folgekosten zu mindern und die Familien frühestmöglich zu erreichen. Das im Rahmen des Projektes entstandene Netzwerk hat im vergangenen Jahr gut, vertrauensvoll und konstruktiv zusammen gearbeitet.  Die gegründete Lenkungsgruppe, sowie das Netzwerk selbst haben sich regelmäßig getroffen und konnten Einiges auf den Weg bringen. So ist zum Beispiel das Familienfrühstück im städt. Jugendcafe am Brink  inzwischen zu einer festen, gut besuchten Einrichtung geworden und auch für die Teilnahme möglichst vieler Kinder am Promenadenlauf in diesem Jahr starten gerade die ersten Vorbereitungen.

 

Die Netzwerkmitglieder wollen die Aufwachsbedingungen für alle Kinder in Emmerich verbessern. Dazu sollen vorrangig bestehende Angebote so verknüpft, erweitert oder umgestaltet werden, dass sie allen Familien und deren Kindern frei zugänglich sind und noch besser genutzt werden können.

 

Das Fortbestehen des Netzwerkes steht jetzt zur Entscheidung im Jugendhilfeausschuss an, hierzu bestehen derzeit drei Möglichkeiten:

 

1. Variante:

 

Der Landschaftsverband Rheinland hat am 01.08.2011 ein Folgeprojekt gestartet. Der Titel des Programms lautet "Teilhabe ermöglichen - kommunale Netzwerke gegen Kinderarmut". Die Fördersumme über insgesamt drei Jahre beträgt 32.000,- €.
Die Zuwendung wird als Festbetragfinanzierung für den gesamten Förderzeitraum

gewährt, der bis zu drei Jahre umfasst. Förderbeginn ist jeweils der 1. August. Die Zuwendung errechnet sich im ersten Förderjahr aus bis zu 70 Prozent der anerkennungsfähigen Gesamtkosten. Sie reduziert sich im zweiten Förderjahr auf bis zu 50 Prozent und im dritten Förderjahr auf bis zu 40 Prozent. Der seitens der Stadt zu erbringende Eigenanteil steigt damit von 30 Prozent – der als zuwendungsfähig anerkannten Ausgaben im Kosten- und Finanzierungsplan – im ersten Förderjahr auf 50 Prozent im zweiten Förderjahr und 60 Prozent im dritten Förderjahr. Danach soll die gewachsene Netzwerkstruktur mit kommunalen Mitteln weitergeführt werden. Eine Übertragung von Mitteln zwischen den einzelnen Förderjahren ist nicht zulässig. Der seitens der Stadt Emmerich zu erbringende Eigenanteil kann aus Personalkosten und/oder Eigenmitteln und/oder Leistungen Dritter erbracht werden.

 

Das Jugendamt Emmerich am Rhein könnte zu dieser Variante bis zum 28.02.12 eine Interessenbekundung abgeben und bis zum 31.05.12 einen Förderantrag stellen. Fachliche Begleitung durch das Landesjugendamt und ein wissenschaftliches Institut sind gegeben. Der Förderzeitraum würde am 01.08.12 beginnen. Eine Teilnahme ist erst ab diesem Jahr möglich, da es ansonsten zu einer Doppelförderung gekommen wäre.

 

Details können in der Sitzung besprochen werden.

 

 

2. Variante:

 

Das Netzwerk pro kids würde ohne eine Unterstützung durch den LVR weiterlaufen. Teilnahme an den überörtlichen Netzwerktreffen des LVR sind in diesem Fall ebenfalls möglich und damit die Möglichkeit des kollegialen Austausches.

 

 

3. Variante:

 

Das Netzwerk „pro kids Emmerich“ beendet seine Arbeit.

 


Bei den ersten beiden Vorschlägen sind personelle Ressourcen im Jugendamt erforderlich, um Qualität und Kontinuität zu ermöglichen. Als Koordinatorin wird Gabriele Niemeck, stellvertretende Fachbereichleiterin, vorgeschlagen. Frau Niemeck erhält fachliche Unterstützung durch die Fachbereichsleitung sowie weitere Mitarbeiter des Fachbereichs.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme der  finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen sind abhängig vom Beschluss des Jugendhilfeausschusses..

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3.

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister