Betreff
Sachstand zum SGB II
Vorlage
07 - 15 0632/2012
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Sozialausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

Sachdarstellung :

 

Der Wirtschaftsaufschwung hat sich nicht bei den Beziehern von SGB II-Leistungen großartig bemerkbar gemacht. Waren es im Januar 2011 noch 1.059 Bedarfsgemeinschaften, die Leistungen bezogen, waren es am 31.12.2011 noch 1.028.

 

Im Einzelnen setzen sich die Bedarfsgemeinschaften folgendermaßen zusammen:

 

Kinder bis fünf Jahre                                                   -    314

Kinder und Jugendliche von sechs bis 17 Jahre        -    536

Erwachsene                                                                - 1.694 

(hiervon sind 116 älter als 60 Jahre)

 

 

509 Personen sind erwerbstätig. 156 gegen hiervon einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nach. 353 einer geringfügigen.

 

In 2011 nahmen 228 Kunden eine Vollzeitbeschäftigung auf. In Teilzeitbeschäftigungen wurden 55 Personen vermittelt. 160 Personen nahmen eine geringfügige Beschäftigung auf. 

 

 

Wie schon berichtet wird das Integrationsbudget deutlich niedriger sein als im Vorjahr. Eine verbindliche Mitteilung über die Höhe des Integrationsbudgets ist noch nicht möglich. Es handelt sich hierbei um einen Schätzwert.

 

Demnach wird sich das Integrationsbudget auf etwa 2.240.000 € belaufen. In 2011 betrug das Budget noch 2.479.768,19 €.

 

Wie schon im Sozialausschuss am 08.11.2011 geschildert, stehen somit für dieses Jahr etwa 450.000 € für neue Maßnahmen zur Verfügung.

 

Der verbleibende Betrag von 1.790.000 € ist verplant. Zum einen für Personal- und Sachkosten (ca. 1.100.000 €), Maßnahmen, Lohnkostenzuschüsse, Aus- und Fortbildungen,  Förderung von Kunden mit multiplen Vermittlungshemmnissen (ca. 490.000 €) sowie für die Kundenbetreuung durch das TBH sowie das SOS-Kinderdorf etwa 200.000 €.

 

Schwerpunkte werden die Integration von Heranwachsenden und Alleinerziehenden sein. Im Fokus werden aber auch die geringfügig Beschäftigten stehen, deren Tätigkeiten in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse ausgeweitet werden sollen.

 

Gleichwohl wird momentan jede Person, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, daraufhin geprüft, welche Defizite (fehlender Schulabschluss, keine Berufsausbildung, familiäre Situation, gesundheitliche Einschränkungen) vorhanden sind. Nach Abschluss der Untersuchung – etwa im Mai 2012 – wird entschieden, wie in den einzelnen Fällen weiter vorgegangen wird.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3.

 

 

 

 

 

Johannes Diks

Vorsitzender