Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Sozialausschuss nimmt die Sachdarstellung der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Durch das Gesetz zur Neuordnung des SGB II werden mit § 48 a
Kennzahlenvergleiche zur Feststellung und Förderung der Leistungsfähigkeit der
örtlichen Aufgabenwahrnehmung der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende
eingeführt.
Darüber hinaus werden Zielvereinbarungen zwischen dem Bundesministerium
und der zuständigen Landesbehörde und zwischen der zuständigen Landesbehörde
und der Optionskommune eingeführt. Der Kreis Kleve wiederum schließt
Zielvereinbarungen mit den herangezogenen Städten und Gemeinden. Bei den
Zielvereinbarungen werden im Wesentlichen die rechtlich vorgegebenen Kennzahlen
und Ergänzungsgrößen zu Grunde gelegt.
Kennzahlen sind
-
Veränderung der Summe der Leistungen zum
Lebensunterhalt
-
Integrationsquote
-
Anteil Langzeitbezieher an erwerbsfähigen
Leistungsbeziehern
-
Veränderung des Bestands der
Langzeitleistungsbezieher
-
Veränderung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften
-
Veränderung der Zahl der erwerbsfähigen
Leistungsbezieher
Damit eine bessere Vergleichbarkeit innerhalb des Kreises gegeben ist,
wurden die Kommunen in drei Kategorien eingeteilt. Emmerich am Rhein gehört
neben Kleve, Kevelaer, Goch, Geldern und Rees zu der Vergleichsgruppe 1,
„größere Städte“.
In diesem Ranking nimmt die Stadt Emmerich am Rhein Platz zwei ein.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3.
Johannes Diks
Bürgermeister