Betreff
Ausführungen zu den mit dem Kreis getroffenen Zielvereinbarungen im SGB II
Vorlage
07 - 15 0633/2012
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Sozialausschuss nimmt die Sachdarstellung der Verwaltung zur Kenntnis.

Sachdarstellung :

 

Durch das Gesetz zur Neuordnung des SGB II werden mit § 48 a Kennzahlenvergleiche zur Feststellung und Förderung der Leistungsfähigkeit der örtlichen Aufgabenwahrnehmung der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende eingeführt.

Darüber hinaus werden Zielvereinbarungen zwischen dem Bundesministerium und der zuständigen Landesbehörde und zwischen der zuständigen Landesbehörde und der Optionskommune eingeführt. Der Kreis Kleve wiederum schließt Zielvereinbarungen mit den herangezogenen Städten und Gemeinden. Bei den Zielvereinbarungen werden im Wesentlichen die rechtlich vorgegebenen Kennzahlen und Ergänzungsgrößen zu Grunde gelegt.

 

Kennzahlen sind

 

-          Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt

-          Integrationsquote

-          Anteil Langzeitbezieher an erwerbsfähigen Leistungsbeziehern

-          Veränderung des Bestands der Langzeitleistungsbezieher

-          Veränderung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften

-          Veränderung der Zahl der erwerbsfähigen Leistungsbezieher

 

 

Damit eine bessere Vergleichbarkeit innerhalb des Kreises gegeben ist, wurden die Kommunen in drei Kategorien eingeteilt. Emmerich am Rhein gehört neben Kleve, Kevelaer, Goch, Geldern und Rees zu der Vergleichsgruppe 1, „größere Städte“.

In diesem Ranking nimmt die Stadt Emmerich am Rhein Platz zwei ein.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3.

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister