Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Rat nimmt die Ermächtigungsübertragungen des Haushaltsjahres 2011 zur
Kenntnis.
Sachdarstellung :
Gemäß § 22 Abs. 4
Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) ist dem Rat eine Übersicht der
Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnis- und Finanzplan des
Folgejahres vorzulegen, wenn Ermächtigungen übertragen werden.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Ermächtigungsübertragungen
der Aufwendungen in Höhe von 564.910,06 Euro verbessern das Rechnungsergebnis
des Haushaltsjahres 2011 (Zuführung an die Ausgleichsrücklage). Im
Haushaltsjahr 2012 können diese Mittel
zur Deckung der durch die Ermächtigungsübertragungen entstanden
Mehraufwendungen herangezogen werden..
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Johannes Diks
Bürgermeister