Betreff
Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2011
Vorlage
02 - 15 0650/2012
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Rat nimmt die Ermächtigungsübertragungen des Haushaltsjahres 2011 zur Kenntnis.

Sachdarstellung :

 

Gemäß § 22 Abs. 4 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) ist dem Rat eine Übersicht der Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnis- und Finanzplan des Folgejahres vorzulegen, wenn Ermächtigungen übertragen werden.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Ermächtigungsübertragungen der Aufwendungen in Höhe von 564.910,06 Euro verbessern das Rechnungsergebnis des Haushaltsjahres 2011 (Zuführung an die Ausgleichsrücklage). Im Haushaltsjahr 2012 können diese  Mittel zur Deckung der durch die Ermächtigungsübertragungen entstanden Mehraufwendungen herangezogen werden..

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister