Betreff
Haushaltssatzung 2012,
hier: Beschlussfassung
Vorlage
02 - 15 0594/2011/1
Art
Verwaltungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt

 

1.      die nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Emmerich am Rhein für das Haushaltsjahr 2012 mit Haushaltsplan und Anlagen:

 

Haushaltssatzung

der Stadt Emmerich am Rhein

für das Haushaltsjahr 2012

 

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 685), hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein mit Beschluss vom xx.xx.2012 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012, der die für die Erfül­lung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächti­gungen enthält, wird

 

im Ergebnisplan mit

     Gesamtbetrag der Erträge auf                                                                       53.568.061 EUR

     Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                                           53.428.624 EUR

 

im Finanzplan mit

     Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf     49.101.905 EUR

     Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf    48.636.070 EUR

 

     Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit  und der

     Finanzierungstätigkeit auf                                                                                 4.440.798 EUR

     Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

     Finanzierungstätigkeit auf                                                                                 5.713.820 EUR

 

festgesetzt.    

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 239.000 EUR festgesetzt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 3.938.705 EUR festgesetzt.

§ 4

           

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf 0 EUR

festgesetzt.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 12.000.000 EUR festgesetzt.

 

§ 6

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2012 wie folgt festgesetzt:

 

1.         Grundsteuer

1.1       für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

            (Grundsteuer A) auf                                                                                        220 v.H

1.2       für die Grundstücke

            (Grundsteuer B) auf                                                                                        415 v.H

 

2.         Gewerbesteuer auf                                                                                         425 v.H.

 

 

§ 7

 

entfällt

 

§ 8

 

Der Kämmerer entscheidet über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 50.000 EUR im Einzelfall bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt nach § 83 GO NRW. Kalkulatorische Kosten, Zuführungen zu Rückstellungen, Innere Verrechnungen sowie außer- und überplanmäßige Tilgungen und Kreditumschuldungen bleiben hiervon unberührt.

 

Die Grenze erheblicher Abweichungen i.S. v. § 81 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR der Aufwendungen des Haushaltsjahres festgesetzt.

 

Die Geringfügigkeit von Investitionen i.S. v. § 81 Abs. 3 Ziffer 1 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR der Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten festgesetzt.

 

Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen ab 50.000 EUR gelten gem. § 85 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 83 Abs. 2 GO NRW als erheblich und bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates.

 

Die Grenze der wesentlichen Investitionen gem. § 14 Abs. 1 GemHVO NRW wird auf 30.000 EUR festgesetzt.

 

 

 

§ 9

 

Die im Stellenplan enthaltenen Vermerke "künftig umzuwandeln" (ku) und "künftig wegfallend" (kw) werden bei Ausscheiden der bisherigen Stelleninhaber/innen aus diesen

Stellen wirksam.

 

2.      den Stellenplan 2012

 

Sachdarstellung :

 

Beratungsfolge, Abstimmungs-/Beratungsergebnisse:

 

 

 

Dafür

Dagegen

Enthaltung

12.01.2012

Schulausschuss

10

0

4

 

 

 

 

 

17.01.2012

Jugendhilfeausschuss

14

0

0

 

 

 

 

 

18.01.2012

Sozialausschuss

16

0

0

 

 

 

 

 

24.01.2012

Ausschuss für Stadtentwicklung

14

2

5

 

 

 

 

 

31.01.2012

Haupt- und Finanzausschuss

13

3

3

 

 

 

 

 

14.02.2012

Rat

 

 

 

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2012 mit Budgetplan/Haushaltsplan und Anlagen wurde in der Sitzung des Rates am 13.12.2011 eingebracht und zur weiteren Beratung an die einzelnen Fachausschüsse verwiesen. Die Beratungsergebnisse der Fachausschüsse sind im Folgenden dargestellt.

 

 

1.

Schulausschuss am 12.01.2012

 

 

Der Schulausschuss berät über den vorgelegten Budgetentwurf 2012 und beschließt mit 4 Enthaltungen den vorgelegten Budgetbeschluss und den Zuschussbedarf für das Budget 403-404 „Schule allgemein“ und „Schulen“ im Ergebnishaushalt mit 2.129.363 Euro und im Finanzhaushalt mit 2.126.583 Euro.

 

 

 

2.

Jugendhilfeausschuss am 17.01.2012

 

 

Der Ausschuss beschließt die Fortsetzung des Projektes „pro Kids Emmerich – Netzwerk Kinderförderung“ für die Jahre 2012-2015. In 2012 ergeben sich Erträge von 5.800 Euro und Aufwendungen von 2.500 Euro.

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und legt den Zuschussbedarf für das Budget 401 „Jugend allgemein“ und 402 „Jugendcafé“ im Ergebnishaushalt mit 7.161.857 Euro und im Finanzhaushalt mit 7.161.857 Euro zuzüglich der o.g. Änderungen fest.

 

 

 

 

3.

Sozialausschuss am 18.01.2012

 

 

Der Ausschuss beschließt den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 700 im Ergebnishaushalt auf 2.089.322 Euro und im Finanzhaushalt auf 2.087.823 Euro fest.

 

 

 

 

4.

Ausschuss für Stadtentwicklung am 24.01.2012

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, für folgende Maßnahmen zusätzliche Mittel bereitzustellen:

  • Instandsetzung der Autobahnüberführung Lenneweg-Hetterstraße i. H. v. 55.000 Euro.
  • Städtebaulichen Analyse zwecks Prüfung eines Sanierungsgebietes Steinstraße i. H. v. 40.000 Euro
  • Gutachterliche Begleitung der Wiederaufnahme der Windenergieanlagenplanung i.H.v. 30.000 Euro
  • Erstellung eines integrierten Klimaschutz- und Energiekonzept i. H. v. 60.000 Euro; diese Maßnahme wird vom Bund mit Mitteln i.H.v. 39.000 Euro gefördert.

Zudem wird die Verwaltung beauftragt, den Straßenausbau Hubert-Fink-Straße / Merowingerstraße zu erweitern. Dadurch erhöhen sich die investiven Auszahlungen um 55.000 Euro, die Anliegerbeiträge um 50.000 Euro, davon 16.000 Euro in 2012.

 

Der Ausschuss beschließt mit 5 Enthaltungen und 2 Gegenstimmen den vorgelegten Budgetbeschluss und legt den Zuschussbedarf für das Budget 500 „Stadtentwicklung“ im Ergebnishaushalt mit 2.321.741 Euro und im Finanzhaushalt mit 3.171.459 zzgl. der o.g. Ansatzerhöhung fest.

 

 

 

5.

Haupt- und Finanzausschuss am 31.01.2012

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss berät zunächst über die in der Vorlage als Anlagen 3 – 10 aufgeführten Anträge und beschließt wie folgt:

 

  • Antrag des Integrationsrates der Stadt Emmerich am Rhein vom 04.01.2012 auf Bereitstellung von 3.000 Euro für das Fest der Kulturen 2012. Dieser Antrag wird mehrheitlich so beschlossen.

 

  • Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 09.01.2012 auf Aussetzung der Erhebung der Turnhallennutzungegebühren. Dieser Antrag wird abgelehnt.

 

  • Antrag der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN vom 09.01.2012 auf Sonderbezuschussung der Sportvereine. Dieser Antrag wird abgelehnt.

 

  • Eingabe 3/2012 des SPD Ortsvereins Praest-Vrasselt-Dornick vom 09.01.2012 auf Mittelbereitstellung zur Fortführung des Fußweges Dreikönige Vrasselt. Dieser Antrag wird einstimmig so beschlossen.

 

  • Antrag I / 2012 der SPD-Fraktion vom 14.01.2012 auf Bereitstellung von Hauhaltsmitteln für Sitzungsgelder für die Seniorenvertretung. Dieser Antrag wird mehrheitlich so beschlossen.

 

  • Antrag II / 2012 der SPD-Fraktion vom 14.01.2012 auf Bereitstellung von   2.000,-- € für die Umgestaltung der Steinstoßanlage im Eugen-Reintjes-Stadion. Dieser Antrag wird mehrheitlich so beschlossen.

 

  • Antrag III / 2012 der SPD-Fraktion vom 14.01.2012 auf Ermittlung der öffentlichen Grünfläche auf dem Friedhof und entsprechender Anpassung der Haushaltsansätze. Dieser Antrag wird einstimmig so beschlossen; unmittelbare Auswirkungen auf den Haushalt ergeben sich jedoch nicht.

 

 

 

 

  • Eingabe 4/2012 des CDU Ortsverbandes Elten vom 19.01.2012: Beseitigung der frei gewordenen Pavillons der Luitgardisschule und Herrichtung des Geländes noch in 2012. Dieser Antrag wird einstimmig so beschlossen.

 

Sodann berät der Haupt- und Finanzausschuss die verbliebenen Budgets der anderen Fachbereiche, die Haushaltsansätze der Verteilmasse, der Vorabdotierungen sowie die Vorlage mit der Veränderungsliste. Der HFA schließt sich den Empfehlungen der Fach-ausschüsse sowie den aktuellen Veränderungen an und empfiehlt mehrheitlich dem Rat unter Einbeziehung der genannten und zuvor beschlossenen Änderungen die geänderte Haushaltssatzung 2012 und die Änderungen des Stellenplans 2012 (Anlage 2).

 

 

 

6.   Zusammenfassung

 

In der beiliegenden Übersicht (Anlage 1) sind die zwischenzeitlich eingetretenen Ansatzänderungen (Stand 01.02.2012) und die Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse aufgeführt. Diese Veränderungen sind im Beschlussvorschlag eingearbeitet.

 

Hiernach ergaben sich insgesamt nachfolgende Änderungen in den Budgets und der Verteilmasse:

 

in den Budgets:

 

im Ergebnisplan          Erhöhung der Erträge um                                           174.800 EUR

Erhöhung der Aufwendungen um                               379.006 EUR

 

Im Finanzplan             Erhöhung der Einzahlungen um                                 202.800 EUR

Erhöhung der Auszahlungen um                                459.506 EUR

 

in den Vorabdotierungen:

 

im Ergebnisplan          Erhöhung der Erträge um                                                      0 EUR

Erhöhung der Aufwendungen um                                 68.000 EUR

 

Im Finanzplan             Erhöhung der Einzahlungen um                                           0 EUR

Erhöhung der Auszahlungen um                                  68.000 EUR

 

in der Verteilmasse:

 

im Ergebnisplan          Erhöhung der Erträge um                                           260.000 EUR

Verminderung der Aufwendungen um                          23.900 EUR

 

Im Finanzplan             Erhöhung der Einzahlungen um                                 312.000 EUR

                                    Erhöhung der Auszahlungen um                                       273 EUR

 

 

 

Auswirkungen auf die Haushaltssatzung

 

Der Gesamtergebnisplan weist für 2012 nun eine Überdeckung von 139.437 Euro aus.

 

Der Gesamtfinanzplan weist eine Unterdeckung von 807.187 Euro aus.                      

 
Kredite

Die Kreditaufnahmen werden um 75.000 Euro auf  239.000 Euro erhöht.

 

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht verändert.

 

Stellenplan

Der zu beschließende Stellenplan weist die in Anlage 2 aufgeführten Änderungen (Seiten 360-363 und 366) zu der Entwurfsfassung vom 13.12.2011 auf.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2012  vorgesehen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister