hier: Beschlussfassung
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt
1. die
nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Emmerich am Rhein für das Haushaltsjahr
2012 mit Haushaltsplan und Anlagen:
Haushaltssatzung
der Stadt
Emmerich am Rhein
für das
Haushaltsjahr 2012
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 685), hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein mit
Beschluss vom xx.xx.2012 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012, der die für die Erfüllung
der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden
Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und
notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag der Erträge
auf 53.568.061
EUR
Gesamtbetrag der Aufwendungen
auf 53.428.624
EUR
im Finanzplan mit
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 49.101.905
EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 48.636.070
EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf 4.440.798
EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf 5.713.820
EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen
erforderlich ist, wird auf 239.000 EUR festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen,
der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich
ist, wird auf 3.938.705 EUR
festgesetzt.
§ 4
Die Verringerung
der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf 0 EUR
festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch
genommen werden dürfen, wird auf 12.000.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2012
wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 220
v.H
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 415
v.H
2. Gewerbesteuer auf 425
v.H.
§ 7
entfällt
§ 8
Der Kämmerer
entscheidet über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 50.000
EUR im Einzelfall bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt nach §
83 GO NRW. Kalkulatorische Kosten, Zuführungen zu Rückstellungen, Innere
Verrechnungen sowie außer- und überplanmäßige Tilgungen und Kreditumschuldungen
bleiben hiervon unberührt.
Die Grenze
erheblicher Abweichungen i.S. v. § 81 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 GO NRW wird auf
2.000.000 EUR der Aufwendungen des Haushaltsjahres festgesetzt.
Die
Geringfügigkeit von Investitionen i.S. v. § 81 Abs. 3 Ziffer 1 GO NRW wird auf
2.000.000 EUR der Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten festgesetzt.
Über- und
außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen ab 50.000 EUR gelten gem. § 85
Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 83 Abs. 2 GO NRW als erheblich und bedürfen der
vorherigen Zustimmung des Rates.
Die Grenze der
wesentlichen Investitionen gem. § 14 Abs. 1 GemHVO NRW wird auf 30.000 EUR
festgesetzt.
§ 9
Die im Stellenplan
enthaltenen Vermerke "künftig umzuwandeln" (ku) und "künftig
wegfallend" (kw) werden bei Ausscheiden der bisherigen
Stelleninhaber/innen aus diesen
Stellen wirksam.
2. den
Stellenplan 2012
Sachdarstellung :
Beratungsfolge,
Abstimmungs-/Beratungsergebnisse:
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Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
12.01.2012 |
Schulausschuss |
10 |
0 |
4 |
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17.01.2012 |
Jugendhilfeausschuss |
14 |
0 |
0 |
|
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18.01.2012 |
Sozialausschuss |
16 |
0 |
0 |
|
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24.01.2012 |
Ausschuss für
Stadtentwicklung |
14 |
2 |
5 |
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31.01.2012 |
Haupt- und
Finanzausschuss |
13 |
3 |
3 |
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14.02.2012 |
Rat |
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Der Entwurf der
Haushaltssatzung 2012 mit Budgetplan/Haushaltsplan und Anlagen wurde in der
Sitzung des Rates am 13.12.2011 eingebracht und zur weiteren Beratung an die
einzelnen Fachausschüsse verwiesen. Die Beratungsergebnisse der Fachausschüsse
sind im Folgenden dargestellt.
1. |
Schulausschuss am 12.01.2012
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Der Schulausschuss
berät über den vorgelegten Budgetentwurf 2012 und beschließt mit 4
Enthaltungen den vorgelegten Budgetbeschluss und den Zuschussbedarf für das
Budget 403-404 „Schule allgemein“ und „Schulen“ im Ergebnishaushalt mit 2.129.363
Euro und im Finanzhaushalt mit 2.126.583 Euro. |
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2. |
Jugendhilfeausschuss am 17.01.2012 |
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Der Ausschuss
beschließt die Fortsetzung des Projektes „pro Kids Emmerich – Netzwerk
Kinderförderung“ für die Jahre 2012-2015. In 2012 ergeben sich Erträge von
5.800 Euro und Aufwendungen von 2.500 Euro. Der Ausschuss
beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und legt den
Zuschussbedarf für das Budget 401 „Jugend allgemein“ und 402 „Jugendcafé“ im
Ergebnishaushalt mit 7.161.857 Euro und im Finanzhaushalt mit 7.161.857 Euro
zuzüglich der o.g. Änderungen fest. |
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3. |
Sozialausschuss am 18.01.2012
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Der Ausschuss
beschließt den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für
das Budget 700 im Ergebnishaushalt auf 2.089.322 Euro und im Finanzhaushalt
auf 2.087.823 Euro fest. |
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4. |
Ausschuss für Stadtentwicklung am 24.01.2012
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Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, für folgende Maßnahmen zusätzliche Mittel
bereitzustellen:
Zudem wird die
Verwaltung beauftragt, den Straßenausbau Hubert-Fink-Straße /
Merowingerstraße zu erweitern. Dadurch erhöhen sich die investiven
Auszahlungen um 55.000 Euro, die Anliegerbeiträge um 50.000 Euro, davon
16.000 Euro in 2012. Der Ausschuss
beschließt mit 5 Enthaltungen und 2 Gegenstimmen den vorgelegten
Budgetbeschluss und legt den Zuschussbedarf für das Budget 500 „Stadtentwicklung“
im Ergebnishaushalt mit 2.321.741 Euro und im Finanzhaushalt mit 3.171.459 zzgl.
der o.g. Ansatzerhöhung fest. |
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5. |
Haupt- und Finanzausschuss am 31.01.2012 |
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Der Haupt- und
Finanzausschuss berät zunächst über die in der Vorlage als Anlagen 3 – 10 aufgeführten
Anträge und beschließt wie folgt:
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Sodann berät der Haupt-
und Finanzausschuss die verbliebenen Budgets der anderen Fachbereiche, die
Haushaltsansätze der Verteilmasse, der Vorabdotierungen sowie die Vorlage mit
der Veränderungsliste. Der HFA schließt sich den Empfehlungen der Fach-ausschüsse
sowie den aktuellen Veränderungen an und empfiehlt mehrheitlich dem Rat unter
Einbeziehung der genannten und zuvor beschlossenen Änderungen die geänderte
Haushaltssatzung 2012 und die Änderungen des Stellenplans 2012 (Anlage 2). |
6. Zusammenfassung
In der beiliegenden
Übersicht (Anlage 1) sind die
zwischenzeitlich eingetretenen Ansatzänderungen (Stand 01.02.2012) und die
Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse aufgeführt. Diese Veränderungen sind
im Beschlussvorschlag eingearbeitet.
Hiernach ergaben
sich insgesamt nachfolgende Änderungen in den Budgets und der Verteilmasse:
in den Budgets:
im Ergebnisplan Erhöhung der Erträge um 174.800
EUR
Erhöhung der Aufwendungen um 379.006
EUR
Im Finanzplan Erhöhung der Einzahlungen um 202.800 EUR
Erhöhung der Auszahlungen um 459.506 EUR
in den Vorabdotierungen:
im Ergebnisplan Erhöhung der Erträge um 0 EUR
Erhöhung der Aufwendungen um
68.000 EUR
Im Finanzplan Erhöhung der Einzahlungen um 0 EUR
Erhöhung der Auszahlungen um
68.000 EUR
in der Verteilmasse:
im Ergebnisplan Erhöhung der Erträge um 260.000 EUR
Verminderung der Aufwendungen um 23.900 EUR
Im Finanzplan Erhöhung der Einzahlungen um 312.000 EUR
Erhöhung der
Auszahlungen um 273 EUR
Auswirkungen auf die Haushaltssatzung
Der Gesamtergebnisplan weist für 2012 nun eine
Überdeckung von 139.437 Euro aus.
Der Gesamtfinanzplan weist eine Unterdeckung von 807.187
Euro aus.
Kredite
Die Kreditaufnahmen werden um 75.000 Euro
auf 239.000 Euro erhöht.
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen wird nicht verändert.
Stellenplan
Der zu beschließende Stellenplan weist die in Anlage 2 aufgeführten Änderungen
(Seiten 360-363 und 366) zu der Entwurfsfassung vom 13.12.2011 auf.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist im
Haushaltsjahr 2012 vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Johannes Diks
Bürgermeister