Betreff
Tempo 30-Zonen im Ortsteil Vrasselt,
hier: Eingabe Nr. 2/2012 vom SPD-Ortsverein Praest-Vrasselt-Dornick vom 09.01.2012
Vorlage
05 - 15 0655/2012
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt der Stellungnahme der Verwaltung zu.

 

Sachdarstellung :

 

In 1999 wurden im Ortsteil Vrasselt die bestehenden 30 km/h-Zonen bzw. Bereiche ausgeweitet und zu einer 30 km/h-Zone in Ihrer jetzigen Ausdehnung (s. Anlage) zusammengefasst.

In den Einmündungsbereichen Verbindungsstraße, Rheinstraße sowie auf der Hauptstraße in der Nähe der Straße Verbindungsstraße und Jägerweg wurden Drempel eingebaut. An den anderen Zonenanfängen sind diese durch Änderung der Oberflächengestaltung klar erkennbar.

Im gesamten Bereich gilt Rechts-vor-Links.

 

Es handelt sich hierbei um eine verhältnismäßig lange Zone von ca. 1400 m.

Die Hauptstraße weist im Verlauf keinen zonengerechten Ausbau wie z.B. Einbuchtungen, Verschwenkungen oder Aufpflasterungen auf. Hieraus folgend “vergißt“ der Kfz-Führer die Tatsache, dass er sich in einer Zone befindet und erhöht seine Geschwindigkeit.

Um diesem entgegen zu wirken wurde 2011 an den Drittelspunkten der Hauptstraße “30“-Markierungen auf der Fahrbahn aufgebracht. Hierzu sei bemerkt, dass im Ortsteil Vrasselt, nahezu ausschließlich Bewohner / Bewohnerinnen des Ortsteils entlang der Achse Hauptstraße fahren.

 

Der Antrag des SPD Ortsvereins bezieht sich auf zusätzliche “30“-Markierungen im Einmündungsbereich der Verbindungsstraße von der Bundestrasse kommend als auch auf der Hauptstraße von der Pionierstraße kommend.

 

Verbindungsstraße:

Die Verbindungsstraße ist von der Bundesstraße aus, mit einer Zonenbeschilderung versehen und in 50 m Entfernung mit einem Drempel. Im weiteren Verlauf der Straße wurde wechselseitiges Parken angeordnet. 

 

Pionierstraße :

Von der Pionierstraße aus kommend beginnt die 30 km/h-Zone auf der Hauptstraße nach ca. 150 m. Dies mit einer entsprechenden Zonenbeschilderung sowie einem Drempel, hiernach gilt in 50 m Entfernung für den Jägerweg als auch in 150 m Entfernung für die Hubertusstraße die Verkehrsregelung Rechts-vor-Links, also Unterordnung für den Verkehr auf der Hauptstraße.  

 

Unfälle, die auf überhöhte Geschwindigkeiten zurückzuführen sind, sind in den letzten 3 Jahren nicht bekannt.

Nach Rücksprache mit der örtlichen Polizeistation ist eine zusätzliche Markierung nicht notwendig.

 

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, wie Beschilderung, Parkanordnungen und Drempel für den Verkehrsteilnehmer durchaus zu erkennen ist, dass er in eine Zone einfährt und sein Fahrverhalten entsprechend zu ändern hat. Dies zumal es sich nahezu ausschließlich um ortkundige Vrasselter Bürger / Bürgerinnen handelt.

 

Aus vorgenannten Gründen wird die Aufbringung weiterer zusätzlicher Markierungen für nicht notwendig erachtet.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.

 

 

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister