hier: Antrag der BGE-Ratsfraktion
Beschlussvorschlag
1.
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein stellt fest,
dass die seitens der BGE - Fraktion im Zusammenhang mit der Thematik
„Sicherheit - Ordnung - Sauberkeit“ getroffenen Aussagen nicht dem
tatsächlichen Geschehen nach dem 23. Februar 2010 entsprechen.
2.
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein stellt fest,
dass die seitens der BGE - Fraktion vorgetragenen Versäumnisse jedenfalls nicht
auf Seiten der Verwaltung gegeben sind.
3.
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein stellt fest,
dass es einer Ergänzung des § 8 der Geschäftsordnung für den Rat und die
Ausschüsse der Stadt Emmerich am Rhein um die seitens der BGE - Fraktion
beantragte Übersicht der Ratsbeschlüsse, die vor mehr als drei Monaten gefasst
und noch nicht ausgeführt wurden, nicht bedarf.
4.
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beauftragt die
Verwaltung, entsprechend der dargestellten neuausgerichteten Vorgehensweise
unter „V.“ zu handeln.
Sachdarstellung:
Richtig ist, dass der Antrag der Fraktion
der BGE in der Sitzung des Rates vom 23. Februar 2010 an den Haupt- und
Finanzausschuss verwiesen wurde.
Demgegenüber entspricht weder die Aussage „Unterdessen sind 19 Monate vergangen, ohne
das der Beschluss jemals behandelt oder umgesetzt wurde“ noch die daraus
abgeleitete Feststellung „untolerierbarer
verwaltungsseitiger Versäume“ dem tatsächlichen Geschehen nach dem
23.02.2010.
Im Einzelnen:
I.
Beschlussfassung
des Haupt- und Finanzausschusses am 29.06.2010
Entsprechend des Ratsbeschlusses legte die
Verwaltung dem HFA zu seiner Sitzung Ende Juni 2010 eine umfängliche Vorlage zu
dem Thema Sicherheit – Ordnung - Sauberkeit vor (Vgl. 06-15015/2010). Neben der
Darstellung der Zuständigkeiten (Kommune und Landrat als Kreispolizeibehörde),
einer Skizzierung möglicher Handlungsfelder und des Dreischritts „Konzept –
Maßnahmen-Verstetigung“, wurde ein ausführlicher Vorschlag hinsichtlich des
„Wie“ der Umsetzung vorgestellt. Dieser sah vor:
1.
Analyse der kriminellen Realität, von
Ordnungsstörungen, von Verwahrlosungstendenzen und möglichen Indikatoren für
negative Entwicklungen sowie deren objektive Darstellung;
2.
Zielformulierung;
3.
Kritische Betrachtung der im Rahmen der Analyse
ausgemachten Handlungsfelder. Hier wurden insbesondere benannt:
-
die öffentliche Präsenz von Ordnungskräften,
-
die Vernetzung lokaler Akteure unter Federführung
der Kommune,
-
institutionalisierte Kooperationen zwischen Polizei
und Kommune,
-
der Einsatz moderner Sicherheitstechnik sowie
-
die Frage nach der Mitwirkung der
Zivilgesellschaft;
4.
Vernetzung von Prävention und Repression;
Vernetzung aller sicherheitsbezogener Aktivitäten im „Konzern Stadt“.
5.
Umsetzung, Beobachtung und Konzeptanpassung
Die Verwirklichung der aufgezeigten fünf
Schritte sollte (zunächst) einer einzusetzenden „Lenkungsgruppe kommunale
Sicherheit“ obliegen. In Übereinstimmung mit dem Vorgetragenen beschloss der
HFA die Erstellung eines „Konzepts kommunale Sicherheitsvorsorge“ und
beauftragte die Verwaltung mit der Einrichtung eines entsprechenden
Lenkungsgremiums.
II.
Umsetzung des
Beschlusses des Haupt- und Finanzausschusses
In den nachfolgenden Wochen wurden Konzept
und Einrichtung der Lenkungsgruppe im Fachbereich 6 materiell vorbereitet.
Spätestens dabei wurde unübersehbar deutlich, dass für den Bereich der
„Sicherheit“ die Einbindung eines Vertreters der Kreispolizeibehörde unabdingbar
geboten war. Insbesondere strafrechtsrelevante Sachverhalte ließen sich sonst
nur unzureichend analysieren und einordnen.
Entsprechend wurde der Landrat des Kreises
Kleve anlässlich seines Gemeindebesuches (04.11.2010) um das Einverständnis
gebeten, einen Mitarbeiter der Kreispolizeibehörde in die Lenkungsgruppe zu
berufen. Das Ersuchen wurde nach Prüfung, da keine Defizite in Sachen
Sicherheit erkennbar seien, abschlägig beschieden.
III.
Berichterstattung
in der Sitzung des Ältestenrates am 22.11.2010 / Vorschlag und Nichtreaktion
der BGE - Fraktion
Vorgenannter
Sachstand wurde in der Ältestenratsitzung Ende November 2010 verwaltungsseitig
dargestellt. In der Bewertung wurde deutlich unterstrichen, dass jedenfalls das
Thema „Sicherheit“ ohne aktive Unterstützung der Kreispolizeibehörde nicht
sachgerecht zu bearbeiten sei. Fehle schon ein wesentlicher Teil des Inputs,
ließen sich weder im Analyse-, Konzept- noch im Maßnahmeteil zutreffende
Aussagen treffen. Die seitens des HFA beschlossene Vorgehensweise ließe sich so
nicht realisieren.
Allenfalls denkbar
sei eine partielle, aus lediglich ordnungsbehördlicher Sicht erfolgende
Betrachtungsweise. Eine solche könne sich, unter weitgehender Ausklammerung
polizeilich, polizeirechtlich bzw. strafrechtlich bestimmter Sachverhalte nur
auf
-
die Abgrenzung zwischen polizeilichen und
ordnungsbehördlichern Zuständigkeiten;
-
die Bestimmung des in Emmerich gegebenen
ordnungsbehördlichen „Ist“;
-
das, auch unter Betrachtung des Handelns anderer
Kommunen zu bestimmende ordnungsbehördliche (realistische) „Soll“;
-
sowie die daraus ggf. abzuleitenden Maßnahmen
beziehen.
Der Vorsitzende
der BGE - Fraktion schlug dementsprechend vor, die nunmehr gegebene neue
Sachlage innerhalb seiner Fraktion zu besprechen und der Verwaltungsleitung
anschließend zu signalisieren, ob das gravierende „Weniger“ in der möglichen
Betrachtung vor dem Hintergrund des gestellten Antrags noch Sinn mache. Ein
solches sachorientiertes Signal erfolgte bis dato nicht; statt dessen sind
nunmehr die eingangs zitierte Aussage und Feststellung getroffen worden.
IV.
Durchführung von
Beschlüssen; hier : Ergänzung der Geschäftsordnung
Die Gemeindeordnung des Landes NW hat dem
Bürgermeister die Durchführung der durch den Rat und seiner
entscheidungsberechtigten Ausschüsse gefassten Beschlüsse übertragen. Sofern im
Rahmen dieser Durchführung Hemmnisse erkennbar werden, die eine Umsetzung
verzögern, gefährden oder eine Modifizierung des gefassten Beschlusses
erfordern, informiert der Bürgermeister -wie auch vorliegend geschehen- unverzüglich die politischen
Entscheidungsträger über die veränderten Rahmendingungen und den aktuellen
Sachstand.
Der Rat fasst eine Vielzahl von Beschlüssen, deren Verwirklichung sich
aufgrund komplexer Sachzusammenhänge oder einzuhaltender Verfahrensschritte bei
planmäßiger Umsetzung über einen Zeitraum von weit mehr als drei Monaten
erstreckt.
Die seitens der BGE - Fraktion geforderte Verpflichtung der Verwaltung
zur halbjährlichen Erstellung einer Übersicht von Ratsbeschlüssen, die vor mehr
als drei Monaten gefasst und noch nicht umgesetzt wurden, würde einen nicht
geringen Verwaltungsaufwand erzeugen. Ein diesen Aufwand rechtfertigender
Nutzen erschließt sich allerdings nicht.
Einer der dem Antrag der BGE - Fraktion entsprechenden Ergänzung der
Geschäftsordnung bedarf es aber bereits allein aus dem Grunde nicht, da die
Unterrichtungspflicht des Bürgermeisters unmittelbar aus der Gemeindeordnung
abzuleiten ist.
V. Weiteres Vorgehen
Eine lediglich aus
ordnungsbehördlicher Sicht erfolgende Betrachtungsweise macht aus
verwaltungsseitiger Sicht durchaus noch Sinn; wird sie im Rahmen der
Bestandsaufnahme jedenfalls deutlich machen, dass die vermeintlichen kommunalen
Defizite im Wesentlichen auch nur solche sind. Zudem kann sie zu einer
versachlichten Betrachtung jenseits nicht-repräsentativer Umfragen („Immerhin haben in einer stattgefundenen
Umfrage 96 % der teilnehmenden Emmericher Bürger ….“) beitragen.
Eine solche
Neuausrichtung würde es erforderlich machen, die aufgrund des o.g. HFA -
Beschlusses erfolgte materielle und methodische Aufbereitung des Themas in
wesentlichen Teilen erneut zu bearbeiten. Die Verwaltung könnte diese Inhalte
voraussichtlich in der Sitzung des HFA am
19.06.2012 vorstellen.
Sachverhalt :
Sh. Anlage
Auf Wunsch von
Mitglied Bartels wurde der Tagesordnungspunkt in den Sitzungen des Rates am 18.10.1011
sowie am 13.12.2011 an den Rat vertagt.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Johannes Diks
Bürgermeister