Betreff
Antrag zum Thema S O S/ hier der nicht ausgeführte Ratsbeschuss,
hier: Antrag der BGE-Ratsfraktion
Vorlage
06 - 15 0539/2011/2
Art
Antrag
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag

 

1.      Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein stellt fest, dass die seitens der BGE - Fraktion im Zusammenhang mit der Thematik „Sicherheit - Ordnung - Sauberkeit“ getroffenen Aussagen nicht dem tatsächlichen Geschehen nach dem 23. Februar 2010 entsprechen.

2.      Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein stellt fest, dass die seitens der BGE - Fraktion vorgetragenen Versäumnisse jedenfalls nicht auf Seiten der Verwaltung gegeben sind.

3.      Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein stellt fest, dass es einer Ergänzung des § 8 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Emmerich am Rhein um die seitens der BGE - Fraktion beantragte Übersicht der Ratsbeschlüsse, die vor mehr als drei Monaten gefasst und noch nicht ausgeführt wurden, nicht bedarf.

4.      Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beauftragt die Verwaltung, entsprechend der dargestellten neuausgerichteten Vorgehensweise unter „V.“ zu handeln.

Sachdarstellung:

Richtig ist, dass der Antrag der Fraktion der BGE in der Sitzung des Rates vom 23. Februar 2010 an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen wurde.

Demgegenüber entspricht weder die Aussage „Unterdessen sind 19 Monate vergangen, ohne das der Beschluss jemals behandelt oder umgesetzt wurde“ noch die daraus abgeleitete Feststellung „untolerierbarer verwaltungsseitiger Versäume“ dem tatsächlichen Geschehen nach dem 23.02.2010.

Im Einzelnen:

I.                    Beschlussfassung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.06.2010

Entsprechend des Ratsbeschlusses legte die Verwaltung dem HFA zu seiner Sitzung Ende Juni 2010 eine umfängliche Vorlage zu dem Thema Sicherheit – Ordnung - Sauberkeit vor (Vgl. 06-15015/2010). Neben der Darstellung der Zuständigkeiten (Kommune und Landrat als Kreispolizeibehörde), einer Skizzierung möglicher Handlungsfelder und des Dreischritts „Konzept – Maßnahmen-Verstetigung“, wurde ein ausführlicher Vorschlag hinsichtlich des „Wie“ der Umsetzung vorgestellt. Dieser sah vor:

1.      Analyse der kriminellen Realität, von Ordnungsstörungen, von Verwahrlosungstendenzen und möglichen Indikatoren für negative Entwicklungen sowie deren objektive Darstellung;

2.      Zielformulierung;

3.      Kritische Betrachtung der im Rahmen der Analyse ausgemachten Handlungsfelder. Hier wurden insbesondere benannt:

-          die öffentliche Präsenz von Ordnungskräften,

-          die Vernetzung lokaler Akteure unter Federführung der Kommune,

-          institutionalisierte Kooperationen zwischen Polizei und Kommune,

-          der Einsatz moderner Sicherheitstechnik sowie

-          die Frage nach der Mitwirkung der Zivilgesellschaft;

4.      Vernetzung von Prävention und Repression; Vernetzung aller sicherheitsbezogener Aktivitäten im „Konzern Stadt“.

5.      Umsetzung, Beobachtung und Konzeptanpassung

Die Verwirklichung der aufgezeigten fünf Schritte sollte (zunächst) einer einzusetzenden „Lenkungsgruppe kommunale Sicherheit“ obliegen. In Übereinstimmung mit dem Vorgetragenen beschloss der HFA die Erstellung eines „Konzepts kommunale Sicherheitsvorsorge“ und beauftragte die Verwaltung mit der Einrichtung eines entsprechenden Lenkungsgremiums.

II.                  Umsetzung des Beschlusses des Haupt- und Finanzausschusses

In den nachfolgenden Wochen wurden Konzept und Einrichtung der Lenkungsgruppe im Fachbereich 6 materiell vorbereitet. Spätestens dabei wurde unübersehbar deutlich, dass für den Bereich der „Sicherheit“ die Einbindung eines Vertreters der Kreispolizeibehörde unabdingbar geboten war. Insbesondere strafrechtsrelevante Sachverhalte ließen sich sonst nur unzureichend analysieren und einordnen.

Entsprechend wurde der Landrat des Kreises Kleve anlässlich seines Gemeindebesuches (04.11.2010) um das Einverständnis gebeten, einen Mitarbeiter der Kreispolizeibehörde in die Lenkungsgruppe zu berufen. Das Ersuchen wurde nach Prüfung, da keine Defizite in Sachen Sicherheit erkennbar seien, abschlägig beschieden.

III.                Berichterstattung in der Sitzung des Ältestenrates am 22.11.2010 / Vorschlag und Nichtreaktion der BGE - Fraktion

Vorgenannter Sachstand wurde in der Ältestenratsitzung Ende November 2010 verwaltungsseitig dargestellt. In der Bewertung wurde deutlich unterstrichen, dass jedenfalls das Thema „Sicherheit“ ohne aktive Unterstützung der Kreispolizeibehörde nicht sachgerecht zu bearbeiten sei. Fehle schon ein wesentlicher Teil des Inputs, ließen sich weder im Analyse-, Konzept- noch im Maßnahmeteil zutreffende Aussagen treffen. Die seitens des HFA beschlossene Vorgehensweise ließe sich so nicht realisieren.

Allenfalls denkbar sei eine partielle, aus lediglich ordnungsbehördlicher Sicht erfolgende Betrachtungsweise. Eine solche könne sich, unter weitgehender Ausklammerung polizeilich, polizeirechtlich bzw. strafrechtlich bestimmter Sachverhalte nur auf

-          die Abgrenzung zwischen polizeilichen und ordnungsbehördlichern Zuständigkeiten;

-          die Bestimmung des in Emmerich gegebenen ordnungsbehördlichen „Ist“;

-          das, auch unter Betrachtung des Handelns anderer Kommunen zu bestimmende ordnungsbehördliche (realistische) „Soll“;

-          sowie die daraus ggf. abzuleitenden Maßnahmen

beziehen.

Der Vorsitzende der BGE - Fraktion schlug dementsprechend vor, die nunmehr gegebene neue Sachlage innerhalb seiner Fraktion zu besprechen und der Verwaltungsleitung anschließend zu signalisieren, ob das gravierende „Weniger“ in der möglichen Betrachtung vor dem Hintergrund des gestellten Antrags noch Sinn mache. Ein solches sachorientiertes Signal erfolgte bis dato nicht; statt dessen sind nunmehr die eingangs zitierte Aussage und Feststellung getroffen worden.

IV.                Durchführung von Beschlüssen; hier : Ergänzung der Geschäftsordnung

Die Gemeindeordnung des Landes NW hat dem Bürgermeister die Durchführung der durch den Rat und seiner entscheidungsberechtigten Ausschüsse gefassten Beschlüsse übertragen. Sofern im Rahmen dieser Durchführung Hemmnisse erkennbar werden, die eine Umsetzung verzögern, gefährden oder eine Modifizierung des gefassten Beschlusses erfordern, informiert der Bürgermeister -wie auch vorliegend geschehen-  unverzüglich die politischen Entscheidungsträger über die veränderten Rahmendingungen und den aktuellen Sachstand.

Der Rat fasst eine Vielzahl von Beschlüssen, deren Verwirklichung sich aufgrund komplexer Sachzusammenhänge oder einzuhaltender Verfahrensschritte bei planmäßiger Umsetzung über einen Zeitraum von weit mehr als drei Monaten erstreckt.

Die seitens der BGE - Fraktion geforderte Verpflichtung der Verwaltung zur halbjährlichen Erstellung einer Übersicht von Ratsbeschlüssen, die vor mehr als drei Monaten gefasst und noch nicht umgesetzt wurden, würde einen nicht geringen Verwaltungsaufwand erzeugen. Ein diesen Aufwand rechtfertigender Nutzen erschließt sich allerdings nicht.

Einer der dem Antrag der BGE - Fraktion entsprechenden Ergänzung der Geschäftsordnung bedarf es aber bereits allein aus dem Grunde nicht, da die Unterrichtungspflicht des Bürgermeisters unmittelbar aus der Gemeindeordnung abzuleiten ist.

V.         Weiteres Vorgehen

Eine lediglich aus ordnungsbehördlicher Sicht erfolgende Betrachtungsweise macht aus verwaltungsseitiger Sicht durchaus noch Sinn; wird sie im Rahmen der Bestandsaufnahme jedenfalls deutlich machen, dass die vermeintlichen kommunalen Defizite im Wesentlichen auch nur solche sind. Zudem kann sie zu einer versachlichten Betrachtung jenseits nicht-repräsentativer Umfragen („Immerhin haben in einer stattgefundenen Umfrage 96 % der teilnehmenden Emmericher Bürger ….“) beitragen.

Eine solche Neuausrichtung würde es erforderlich machen, die aufgrund des o.g. HFA - Beschlusses erfolgte materielle und methodische Aufbereitung des Themas in wesentlichen Teilen erneut zu bearbeiten. Die Verwaltung könnte diese Inhalte voraussichtlich in der  Sitzung des HFA am 19.06.2012 vorstellen.

Sachverhalt :

 

Sh. Anlage

 

Auf Wunsch von Mitglied Bartels wurde der Tagesordnungspunkt in den Sitzungen des Rates am 18.10.1011 sowie am 13.12.2011 an den Rat vertagt.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister