Betreff
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. EL/8 - Gewerbegebiet Beeker Straße/Kattegat -,
hier: 1) Bericht zu den Beteiligungen nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
2) Satzungsbeschluss
Vorlage
05 - 15 0660/2012
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

Der Rat nimmt den Bericht zum Ergebnis der Beteiligungen nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis.

 

Zu 2)

Der Rat beschließt den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. EL/8 -Gewerbegebiet Beeker Straße / Kattegat- mit der Entwurfsbegründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Hierdurch wird der Bebauungsplan dahin gehend geändert, dass von den nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO allgemein zulässigen Gewerbebetrieben aller Art Bordelle und bordellähnliche Betriebe ausgeschlossen werden.

 

Sachdarstellung :

 

Zu 1)

 

Die Offenlage des Änderungsentwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB in diesem Änderungsverfahren erfolgte nach Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 22.11.2011 in der Zeit vom 07.12.2011 bis 09.01.2012. Parallel hierzu wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

Im Rahmen der Offenlage wurden seitens der Eigentümer und Bürger wie in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB keine Anregungen und Bedenken zum beabsichtigten Bordellausschluss in allen Gewerbegebietsbereichen des Bebauungsplanes bei Ausnahmeregelung für den bestehenden Betrieb im Rahmen des Bestandes vorgetragen.

 

Bei der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde seitens des Unternehmerverbandes Erotik Gewerbe Deutschland e.V. (UEGD) beiliegende Stellungnahme abgegeben. Vom Grundsatz her hält der Verband die Änderung für anfechtbar, da ihr keine gesamtstädtische Konzeption zur räumlichen Steuerung prostitutiver Betriebe zugrunde liege. Nach Prüfung der Fakten und Gesprächen mit den Betreibern der bestehenden ortsansässigen Prostitutionsbetriebe erhebt der Verband jedoch keine Einwendungen gegen den geplanten Bordellausschluss im Gewerbegebiet Kattegat.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

In der Stellungnahme des UEGD wird im Prinzip auf einen innerstädtischen Bedarf hingewiesen, der durch die bestehenden einschlägigen Betriebe offensichtlich erfüllt erscheint, während die Ansiedlung weiterer Rotlichtbetriebe gerade an einem Standort innerhalb des Eltener Gewerbegebietes auf ein überörtliches Einzugsgebiet insbesondere in den Niederlanden abzielt. Dies ist ein Aspekt, der neben anderen den Anstoß gab, die städtebaulichen Auswirkungen einer ungesteuerten Entwicklung solcher Betriebe im betroffenen Bereich im Rahmen dieses Änderungsverfahrens zu beleuchten.

 

Die Zurückweisung der seinerzeitigen, das Planverfahren auslösenden Bauvoranfrage zur Einrichtung eines weiteren Bordellbetriebes in einem leer stehenden Gewerbegebäude am Kattegatweg wurde zwischenzeitlich gerichtlich angefochten. Die gerichtliche Entscheidung hierzu steht derzeit noch aus. Im Zeitraum der Offenlage fand ein vom Gericht anberaumter Ortstermin statt, der in den richterlichen Hinweis mündete, dass das beantragte Vorhaben auch unabhängig von der seitens der Stadt Emmerich am Rhein betriebenen Bauleitplanung an dem Antragsstandort unzulässig sei, da es infolge seines Umfanges und der damit einhergehenden Auswirkungen das Gebot der Rücksichtnahme in Bezug auf die benachbarten Wohnnutzungen an der Beeker Straße verletze.

 

 

Zu 2)

 

Der beiliegende Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. EL/8 -Gewerbegebiet Beeker Straße / Kattegat- kann somit unverändert und ohne Ergänzung der in der Begründung beinhalteten Abwägung als Satzung beschlossen werden.

 

Mit der Inkraftsetzung der Planänderung tritt die Satzung der Stadt Emmerich am Rhein über eine Veränderungssperre für den Verfahrensbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes

Nr. EL/8 -Gewerbegebiet Beeker Straße / Kattegat- vom 30.09.2010 außer Kraft.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 2.1.

 

 

 

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister