Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt
der Waldumwandlung betreffend der Beseitigung von Pappeln entlang der Straße
Holländerdeich zu.
Sachdarstellung :
Das Naturschutzzentrum im Kreis Kleve (NZ) ist an die Städte Rees und
Emmerich herangetreten mit der Bitte, 100
hiebreife Hybridpappeln (zwischen 50 – 60 Jahre alt), die am
Holländerdeich entlang des Hetterradweges im Naturschutzgebiet jenseits der
Autobahn stehen, aus ökologischen Gründen fällen zu dürfen. Anlass ist der
Schutz der Wiesen-limikolen. Die hohen Bäume behindern die Ansiedlung von
Feuchtwiesenvögeln wie Uferschnepfe, Rotschenkel und Kiebitz im benachbarten,
teilweise extensiv bewirtschafteten Feuchtgrünland des NATURA-2000-Gebietes NSG
‚Hetter-Millinger Bruch’.
Wie dem Antrag in der Anlage zu entnehmen ist, ist es beabsichtigt, 34
der nicht standortgerechten Hybridpappeln auf Emmericher Stadtgebiet und 66
Bäume auf Reeser Stadtgebiet zu fällen. Da mit der Fällung ein Eingriff in
Natur und Landschaft vorbereitet wird, erfordert dies einen Ausgleich, der nach
den Vorstellungen des NZ gleich in doppelter Hinsicht erfolgen soll; zum einen
in der Form der Anpflanzung einer Hartholzaue aus 70 Eschen und Eichen in
Grietherort auf einer bislang als Grünland genutzten 9.889 qm großen Fläche.
Zum Anderen ist es vorgesehen, vor Ort am Holländerdeich eine Buschhecke mit
Saumstreifen entlang des Hetterradweges anzulegen. Die für die Auewaldpflanzung
notwendige schriftliche Einverständniserklärung der
Bundeswasserstraßenverwaltung ist durch das Regionalforstamt eingeholt worden.
Im Sinne des Gesetzes handelt es sich bei dieser landschaftsprägenden
Baumreihe um ‚Wald’, so dass das Naturschutzzentrum bereits einen
Waldumwandlungsantrag gestellt hat, der an den Landesbetrieb Wald und Holz NRW,
und hier an das zuständige Regionalforstamt Niederrhein adressiert ist (siehe
Anlage 1). Gestellt wird dieser Antrag von der Stadt Rees, auf deren Grund 66
der 100 Hybridpappeln stehen, während die Stadt Emmerich am Rhein zu dieser
Maßnahme nur ihre schriftliche Einverständniserklärung abgeben müsste.
Zwischen der Unteren Naturschutzbehörde beim Kreis Kleve und dem NZ wird
derzeit geklärt, ob eine artenschutzrechtliche Prüfung noch durchgeführt werden
muss, die dann erforderlichenfalls vom NZ selbst durchgeführt würde (auf deren
Kosten). Finanziert werden soll die Fällung der Hybridpappeln, die Anpflanzung
der Hecke mit Saumstreifen wie auch die Pflanzung der Eschen und Eichen in
Grietherort aus den Erlösen des Holzverkaufes. Nach Ansicht des NZ wird die
ganze Maßnahme keine Zusatzkosten für die beteiligten Kommunen nach sich
ziehen. Die Durchführung der gesamten Maßnahmen wird vom Naturschutzzentrum
begleitet.
Das städtische Pappelkonzept der Stadt Emmerich am Rhein beinhaltet
diese Fällmaßnahme, hatte sie aber erst für spätere Jahre vorgesehen. Eine
Absprache mit der Revierförsterin Frau Dohmen über H. Thomas vom
Regionalforstamt Niederrhein ist erfolgt.
Die Stadt Rees stimmt dieser Maßnahme zu, allerdings nur unter der
Bedingung, dass der sog. ‚Hetterradweg’ über den Holländerdeich ins benachbarte
Megchelen (NL), der bislang zu Brutzeiten jedes Jahr gesperrt wurde, zukünftig
ganzjährig offen und befahrbar sein soll. Das NZ hat die ganzjährige Öffnung
zugesagt.
Sollte die Fällung nicht mehr rechtzeitig in diesem Frühjahr erfolgen
können, ist es beabsichtigt, dies für den Winterzeitraum 2012 / 2013
vorzusehen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme wird
von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.
Johannes Diks
Bürgermeister