Betreff
Fällung einer Pappelreihe am Holländerdeich
Vorlage
05 - 15 0661/2012
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt der Waldumwandlung betreffend der Beseitigung von Pappeln entlang der Straße Holländerdeich zu.

 

Sachdarstellung :

 

Das Naturschutzzentrum im Kreis Kleve (NZ) ist an die Städte Rees und Emmerich herangetreten mit der Bitte, 100  hiebreife Hybridpappeln (zwischen 50 – 60 Jahre alt), die am Holländerdeich entlang des Hetterradweges im Naturschutzgebiet jenseits der Autobahn stehen, aus ökologischen Gründen fällen zu dürfen. Anlass ist der Schutz der Wiesen-limikolen. Die hohen Bäume behindern die Ansiedlung von Feuchtwiesenvögeln wie Uferschnepfe, Rotschenkel und Kiebitz im benachbarten, teilweise extensiv bewirtschafteten Feuchtgrünland des NATURA-2000-Gebietes NSG ‚Hetter-Millinger Bruch’.

 

Wie dem Antrag in der Anlage zu entnehmen ist, ist es beabsichtigt, 34 der nicht standortgerechten Hybridpappeln auf Emmericher Stadtgebiet und 66 Bäume auf Reeser Stadtgebiet zu fällen. Da mit der Fällung ein Eingriff in Natur und Landschaft vorbereitet wird, erfordert dies einen Ausgleich, der nach den Vorstellungen des NZ gleich in doppelter Hinsicht erfolgen soll; zum einen in der Form der Anpflanzung einer Hartholzaue aus 70 Eschen und Eichen in Grietherort auf einer bislang als Grünland genutzten 9.889 qm großen Fläche. Zum Anderen ist es vorgesehen, vor Ort am Holländerdeich eine Buschhecke mit Saumstreifen entlang des Hetterradweges anzulegen. Die für die Auewaldpflanzung notwendige schriftliche Einverständniserklärung der Bundeswasserstraßenverwaltung ist durch das Regionalforstamt eingeholt worden.

 

Im Sinne des Gesetzes handelt es sich bei dieser landschaftsprägenden Baumreihe um ‚Wald’, so dass das Naturschutzzentrum bereits einen Waldumwandlungsantrag gestellt hat, der an den Landesbetrieb Wald und Holz NRW, und hier an das zuständige Regionalforstamt Niederrhein adressiert ist (siehe Anlage 1). Gestellt wird dieser Antrag von der Stadt Rees, auf deren Grund 66 der 100 Hybridpappeln stehen, während die Stadt Emmerich am Rhein zu dieser Maßnahme nur ihre schriftliche Einverständniserklärung abgeben müsste.

 

Zwischen der Unteren Naturschutzbehörde beim Kreis Kleve und dem NZ wird derzeit geklärt, ob eine artenschutzrechtliche Prüfung noch durchgeführt werden muss, die dann erforderlichenfalls vom NZ selbst durchgeführt würde (auf deren Kosten). Finanziert werden soll die Fällung der Hybridpappeln, die Anpflanzung der Hecke mit Saumstreifen wie auch die Pflanzung der Eschen und Eichen in Grietherort aus den Erlösen des Holzverkaufes. Nach Ansicht des NZ wird die ganze Maßnahme keine Zusatzkosten für die beteiligten Kommunen nach sich ziehen. Die Durchführung der gesamten Maßnahmen wird vom Naturschutzzentrum begleitet.

 

Das städtische Pappelkonzept der Stadt Emmerich am Rhein beinhaltet diese Fällmaßnahme, hatte sie aber erst für spätere Jahre vorgesehen. Eine Absprache mit der Revierförsterin Frau Dohmen über H. Thomas vom Regionalforstamt Niederrhein ist erfolgt.

 

Die Stadt Rees stimmt dieser Maßnahme zu, allerdings nur unter der Bedingung, dass der sog. ‚Hetterradweg’ über den Holländerdeich ins benachbarte Megchelen (NL), der bislang zu Brutzeiten jedes Jahr gesperrt wurde, zukünftig ganzjährig offen und befahrbar sein soll. Das NZ hat die ganzjährige Öffnung zugesagt.

 

Sollte die Fällung nicht mehr rechtzeitig in diesem Frühjahr erfolgen können, ist es beabsichtigt, dies für den Winterzeitraum 2012 / 2013 vorzusehen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

 

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister