hier: Eingabe Nr. 1/2012 vom FDP-Ortsverband Emmerich am Rhein vom 04.01.2012
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung lehnt die Eingabe Nr. 01/2012 vom FDP-Ortsverband Emmerich am
Rhein vom 04.01.2012 ab.
Sachdarstellung :
Der FDP-Ortsverband
Elten hat mit Datum vom 04.01.2012 eine Eingabe an den Rat der Stadt Emmerich
am Rhein gestellt, in Höhe des Eingangs zum Parkhaus des Rheincenters,
gegenüber dem Rheinpark, Behindertenparkplätze einzurichten.
In der Ratssitzung
am 14.02.2012 wurde diese Eingabe an den Ausschuss für Stadtentwicklung
verwiesen.
Das Thema
Behindertenparkplätze ist Bestandteil des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes
Innenstadt Emmerich am Rhein (Grundsatzbeschluss des Rates vom 27.03.2007).
Im Zuge der Umsetzung des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes im Jahr
2007 wurde die Anzahl der Behindertenparkplätze um ca. 10 Stellplätze auf ca.
24 Stellplätze erhöht und damit eine gleichmäßige Verteilung in der Emmericher
Innenstadt erzielt.
Nach Überprüfung der
Situation durch eine aktuelle Ortsbegehung wird festgestellt, dass im
südöstlichen Bereich der Emmericher Innenstadt zwischen Oelstraße,
Wollenweberstraße, Im Euwer, Parkring und Rheinpromenade 16 Behindertenparkplätze gleichmäßig verteilt sowohl auf größeren Parkplätzen
als auch in Straßenzügen ausgeschildert sind (s. Anl. 2):
-
Wollenweberstraße/Nonnenplatz
(1 Stellplatz)
-
Oelstraße/Neuer
Steinweg (1 Stellplatz)
-
Neuer
Steinweg (1 Stellplatz)
-
Fischerort
(2 Stellplätze)
-
Neumarkt
(2 Stellplätze)
-
Parkplatz
Europahauptschule (2 Stellplätze)
-
Mennonitenstraße
(1 Stellplatz)
-
Parkring
zwischen Im Euwer und Gaemsgasse (2 Stellplätze)
-
Franz-Wolters-Platz
(1 Stellplatz)
-
Parkhaus
Rheincenter (3 Stellplätze)
Im Rahmen der
Ortsbegehung war weiterhin auffällig, dass der überwiegende Teil der für
Behinderte zur Verfügung stehenden Parkplätze nicht belegt war. Dieser Umstand
ist als Hinweis darauf zu werten, dass die Zahl der für Behinderte zur
Verfügung stehenden Parkplätze ausreichend groß bemessen ist.
Zu dem Thema
„Parkplätze Emmerich am Rhein – Behindertenparkplätze“ wurde von Seiten der
Stadtverwaltung ein Flyer erstellt, welcher an der Info des Rathauses
erhältlich ist. In diesem sind die in der Emmericher Innenstadt vorhandenen
Parkplätze – insbesondere die Behindertenparkplätze – aufgelistet und in einer
Karte dargestellt.
Aus dem Plan wird deutlich, dass in der gesamten Innenstadt genügend
Parkmöglichkeiten für Behinderte bestehen.
Weiterhin ist darauf
hinzuweisen, dass im Rahmen des § 46 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
Ausnahmegenehmigungen für Behinderte in Bezug auf das Parken erteilt werden
können. Diese werden von der Stadt Emmerich am Rhein erteilt.
Mit der Ausnahmegenehmigung sind bestimmte Parkerleichterungen, wie
z.B.
-
Parken
an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung,
-
an
Stellen, an denen das eingeschränkte Halteverbot angeordnet ist, bis zu 3
Stunden zu parken,
-
in
Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben
ist, während der Ladezeit zu parken,
sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht.
Mit einer solchen Ausnahmegenehmigung besteht demnach die Möglichkeit,
über die markierten und beschilderten Behindertenparkplätze hinaus auf
öffentlichen Parkplätzen zu parken.
Zusammenfassend wird
festgestellt, dass die Zahl der in der Emmericher Innenstadt vorhandenen
Behindertenparkplätze ausreichend ist.
Da im unmittelbaren Nahbereich zum Rheincenter außer den drei im privat
betriebenen Parkhaus Rheincenter bestehenden Stellplätzen eine Vielzahl
weiterer Parkmöglichkeiten für Behinderte vorhanden ist, besteht kein Bedarf
zur Markierung weiterer Behindertenparkplätze im Bereich Rheincenter/Parkring.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3.
Johannes Diks
Bürgermeister