Betreff
Behindertenparkplätze Parkring/Rheincenter,
hier: Eingabe Nr. 1/2012 vom FDP-Ortsverband Emmerich am Rhein vom 04.01.2012
Vorlage
05 - 15 0663/2012
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung lehnt die Eingabe Nr. 01/2012 vom FDP-Ortsverband Emmerich am Rhein vom 04.01.2012 ab.

 

Sachdarstellung :

 

Der FDP-Ortsverband Elten hat mit Datum vom 04.01.2012 eine Eingabe an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein gestellt, in Höhe des Eingangs zum Parkhaus des Rheincenters, gegenüber dem Rheinpark, Behindertenparkplätze einzurichten.

 

In der Ratssitzung am 14.02.2012 wurde diese Eingabe an den Ausschuss für Stadtentwicklung verwiesen.

 

Das Thema Behindertenparkplätze ist Bestandteil des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes Innenstadt Emmerich am Rhein (Grundsatzbeschluss des Rates vom 27.03.2007).

Im Zuge der Umsetzung des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes im Jahr 2007 wurde die Anzahl der Behindertenparkplätze um ca. 10 Stellplätze auf ca. 24 Stellplätze erhöht und damit eine gleichmäßige Verteilung in der Emmericher Innenstadt erzielt.

 

Nach Überprüfung der Situation durch eine aktuelle Ortsbegehung wird festgestellt, dass im südöstlichen Bereich der Emmericher Innenstadt zwischen Oelstraße, Wollenweberstraße, Im Euwer, Parkring und Rheinpromenade 16 Behindertenparkplätze gleichmäßig verteilt sowohl auf größeren Parkplätzen als auch in Straßenzügen ausgeschildert sind (s. Anl. 2):

-          Wollenweberstraße/Nonnenplatz (1 Stellplatz)

-          Oelstraße/Neuer Steinweg (1 Stellplatz)

-          Neuer Steinweg (1 Stellplatz)

-          Fischerort (2 Stellplätze)

-          Neumarkt (2 Stellplätze)

-          Parkplatz Europahauptschule (2 Stellplätze)

-          Mennonitenstraße (1 Stellplatz)

-          Parkring zwischen Im Euwer und Gaemsgasse (2 Stellplätze)

-          Franz-Wolters-Platz (1 Stellplatz)

-          Parkhaus Rheincenter (3 Stellplätze)

 

Im Rahmen der Ortsbegehung war weiterhin auffällig, dass der überwiegende Teil der für Behinderte zur Verfügung stehenden Parkplätze nicht belegt war. Dieser Umstand ist als Hinweis darauf zu werten, dass die Zahl der für Behinderte zur Verfügung stehenden Parkplätze ausreichend groß bemessen ist.

 

Zu dem Thema „Parkplätze Emmerich am Rhein – Behindertenparkplätze“ wurde von Seiten der Stadtverwaltung ein Flyer erstellt, welcher an der Info des Rathauses erhältlich ist. In diesem sind die in der Emmericher Innenstadt vorhandenen Parkplätze – insbesondere die Behindertenparkplätze – aufgelistet und in einer Karte dargestellt.

Aus dem Plan wird deutlich, dass in der gesamten Innenstadt genügend Parkmöglichkeiten für Behinderte bestehen.

 

Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass im Rahmen des § 46 der Straßenverkehrsordnung (StVO) Ausnahmegenehmigungen für Behinderte in Bezug auf das Parken erteilt werden können. Diese werden von der Stadt Emmerich am Rhein erteilt.

Mit der Ausnahmegenehmigung sind bestimmte Parkerleichterungen, wie z.B.

-          Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung,

-          an Stellen, an denen das eingeschränkte Halteverbot angeordnet ist, bis zu 3 Stunden zu parken,

-          in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit zu parken,

sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht.

Mit einer solchen Ausnahmegenehmigung besteht demnach die Möglichkeit, über die markierten und beschilderten Behindertenparkplätze hinaus auf öffentlichen Parkplätzen zu parken.

 

Zusammenfassend wird festgestellt, dass die Zahl der in der Emmericher Innenstadt vorhandenen Behindertenparkplätze ausreichend ist.

Da im unmittelbaren Nahbereich zum Rheincenter außer den drei im privat betriebenen Parkhaus Rheincenter bestehenden Stellplätzen eine Vielzahl weiterer Parkmöglichkeiten für Behinderte vorhanden ist, besteht kein Bedarf zur Markierung weiterer Behindertenparkplätze im Bereich Rheincenter/Parkring.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3.

 

 

 

 

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister