Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, entsprechend der Bedarfsermittlung
im Rahmen der Jugendhilfeplanung gemäß § 80 SGB VIII i. V. m. § 19 Abs. 3
KiBiz die in der Anlage 1 *
aufgelisteten Plätze in Kindertageseinrichtungen, unterteilt nach Gruppenformen
und Betreuungszeiten, als örtlicher Bedarf gem. § 21 Abs. 1 KiBiz für das
Kindergartenjahr 2011/2012. Entsprechendes gilt für die Kindertagespflege
gem. § 22 Abs. 1 KiBiz.
*Die
Anlage 1 wird in der Sitzung als Tischvorlage verteilt.
Sachdarstellung :
Am 21. und 22.11.2011 fanden in den
Kindertageseinrichtungen die Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2012/2013
statt. Am 11.01.2012 wurde der Abgleich der Anmeldungen, in der
Arbeitsgemeinschaft Leiterinnen Kindertageseinrichtungen und Jugendamt,
vorgenommen. In der Zeitspanne von
November 2011 bis heute konnte festgestellt werden, dass noch täglich
Veränderungen bei den Anmeldungen zu verzeichnen sind. Ursprünglich war geplant in der Zeit vom
30.01.2012 bis 10.02.2012 Absprachen mit den Kindertageseinrichtungen und den
Trägern zu führen. In 7 Kindertageseinrichtungen gab es noch freie
Kindergartenplätze, dafür in anderen Kindertageseinrichtungen Wartelisten. Die
Leiterinnen der Kindertageseinrichtungen wurden gebeten, die Eltern der
Wartelisten über die freien Plätze zu informieren, damit diese noch kurzfristig
andere Anmeldungen vornehmen können.
Aufgrund dessen hat eine
Fristverschiebung für die Einreichung der Anmeldelisten auf den 22.02.2012
stattgefunden.
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage kann
somit kein Zahlenwerk vorgelegt werden.
Für unterschiedliche Angebote müssen mehrfach
Rechenbeispiele bei der Förderung der Betriebskosten vorgenommen werden. Hier
achtet das Jugendamt Emmerich insbesondere darauf, dass Betriebskosten und
geforderter Personaleinsatz nach KiBiz im Einklang stehen, damit die
Kindertageseinrichtung ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag gerecht werden
kann.
Änderungen im Betreuungsangebot sollen zum Kindergartenjahr 2012/2013 in
folgenden Einrichtungen vorgenommen werden:
St. Johannes
Für das Kindergartenjahr 2012/2013 liegen
nicht genügend Anmeldungen für den Fortbestand der U 3 Gruppe Typ I vor. Mit
der Einrichtung und dem Träger wurde vereinbart, dass ab dem Kindergartenjahr
2012/2013 zunächst keine U 3 Betreuung mehr stattfindet.
St. Antonius
Ab dem Kindergartenjahr 2012/2013 wird eine
zweite U 3 Gruppe Typ I (Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren) eingerichtet. Die
Anzahl der U 3 Kinder erhöht sich somit auf insgesamt 8 Kinder in 2
Gruppen.
Elterninitiative Löwenzahn
Ab dem Kindergartenjahr 2012/2013 wird eine
Regelgruppe in eine Gruppe Typ I (Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren)
umgewandelt.
St. Martinus
Bisher wurden in zwei Gruppen Typ I 12 Kinder
im Alter von 2 Jahren betreut. Für das kommende Kindergartenjahr konnte
festgestellt werden, dass die Anmeldezahlen für die U 3 Kinder in Elten
rückläufig sind. Es lagen nur 6 Anmeldungen vor. Derzeit wird überlegt, die
freien Plätze im Rahmen einer
Gruppenstärkenreduzierung für die Einrichtung von Plätzen für Kinder mit einem
erhöhten Förderbedarf einzusetzen.
Elterninitiative Rappelkiste
Derzeit bestehen Überlegungen, die Betreuung
von Kindern unter 2 Jahren in der Einrichtung anzubieten, da die jetzigen
Anmeldezahlen die Kapazität nicht erreichen.
St. Georg Hüthum
Die Anmeldezahlen der 3 bis 6 jährigen Kinder
waren in Hüthum rückläufig. Allerdings haben sich die Anmeldezahlen für die 2
jährigen Kinder auf 8 erhöht. Ab dem Kindergartenjahr 2012/2013 bietet die
Einrichtung somit 2 Gruppen Typ I für Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren an.
Derzeit ist noch unklar, wie viele Eltern
ihre Kinder nicht angemeldet haben und im laufenden Kindergartenjahr dann doch
noch ihren Rechtsanspruch (für Kinder ab 3 Jahren) geltend machen werden. Lt.
abgefragten Einwohnerzahlen ist die
Anzahl der 3 bis 6 jährigen Kinder höher
als die derzeitigen Anmeldezahlen in den Kindertageseinrichtungen. Gründe
hierfür können Sprachschwierigkeiten, Verpassen des Anmeldetermins oder Zuzug
aus anderen Gemeinden sein. Ein weiterer Grund ist auch die Nichtplanbarkeit
der Inanspruchnahme von Kindergartenplätzen durch niederländische Eltern.
Teilweise besuchen die Kinder die Kita von 2 bis 4 Jahren und werden dann in
den Niederlanden eingeschult.
Die Berechnung der Deckungsquote zwischen
Einwohnerzahlen und zur Verfügung stehenden Plätzen in Kindertageseinrichtungen
ist zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage ebenfalls nicht abgeschlossen, da
sich die Platzzahlen aufgrund der Angebotsveränderungen in den
Kindertageseinrichtungen noch laufend verändern.
Der fortgeschriebene Kindergartenbedarfsplan
wird in der Sitzung als weitere Tischvorlage ausgegeben.
Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wurde
entschieden, bei der Budgetplanung für die Einrichtungen, Kinder die im Laufe
des Kindergartenjahres aufgenommen werden, mit einer vollen Kindpauschale zu
belegen. Ebenfalls wurden derzeit freie Plätze und teilweise
Überbelegungsplätze in die Finanzierung mit aufgenommen, da davon ausgegangen
werden kann, dass noch Anmeldungen erfolgen. Hierbei ist der 10 % ige Korridor
zwischen dem herausgegebenen Budget und der hinterher tatsächlichen Belegung zu
beachten.
Wie in den vergangenen Jahren bittet die
Verwaltung um Verständnis dafür, dass das Zahlenmaterial als Tischvorlage zur
Verfügung gestellt wird. Diese Flexibilität
bietet dem Jugendamt und den Kindertageseinrichtungen die Möglichkeit positive
Veränderungen bis zum Schluss umsetzten zu können.
Im Bereich der Kindertagespflege wird weiterhin am Ausbau
gearbeitet. Eine weitere Qualifizierungsmaßnahme zur Tagesmutter/ zum
Tagesvater hat im Februar 2012 begonnen. Der Kurs wird in Kooperation im Haus
der Familie in Emmerich am Rhein angeboten.
Die Landeszuschüsse werden für die Kindertagespflege nach dem KiBiz
beantragt. Es wird die Förderung für 110
Kinder unter drei Jahren und für zehn
Kinder über drei Jahren bis zum Schuleintritt gem. § 22, Abs. 1 KiBiz beantragt.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist im
Haushaltsjahr 2012 vorgesehen. Produkt: 1.100.06.01.01.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3.
Johannes Diks
Bürgermeister