Betreff
Genehmigung der Pauschalmeldung gem. § 19 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) für das Kindergartenjahr 2012/2013
Vorlage
04 - 15 0668/2012
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, entsprechend der Bedarfsermittlung im Rahmen der Jugendhilfeplanung gemäß § 80 SGB VIII i. V. m. § 19 Abs. 3 KiBiz  die in der Anlage 1 * aufgelisteten Plätze in Kindertageseinrichtungen, unterteilt nach Gruppenformen und Betreuungszeiten, als örtlicher Bedarf gem. § 21 Abs. 1 KiBiz für das Kindergartenjahr 2011/2012.  Entsprechendes gilt für die Kindertagespflege gem. § 22 Abs. 1 KiBiz.

 

*Die Anlage 1 wird in der Sitzung als Tischvorlage verteilt.

 

 

Sachdarstellung :

 

Am 21. und 22.11.2011 fanden in den Kindertageseinrichtungen die Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2012/2013 statt. Am 11.01.2012 wurde der Abgleich der Anmeldungen, in der Arbeitsgemeinschaft Leiterinnen Kindertageseinrichtungen und Jugendamt, vorgenommen.  In der Zeitspanne von November 2011 bis heute konnte festgestellt werden, dass noch täglich Veränderungen bei den Anmeldungen zu verzeichnen sind.  Ursprünglich war geplant in der Zeit vom 30.01.2012 bis 10.02.2012 Absprachen mit den Kindertageseinrichtungen und den Trägern zu führen. In 7 Kindertageseinrichtungen gab es noch freie Kindergartenplätze, dafür in anderen Kindertageseinrichtungen Wartelisten. Die Leiterinnen der Kindertageseinrichtungen wurden gebeten, die Eltern der Wartelisten über die freien Plätze zu informieren, damit diese noch kurzfristig andere Anmeldungen vornehmen können.  Aufgrund dessen hat  eine Fristverschiebung für die Einreichung der Anmeldelisten auf den 22.02.2012 stattgefunden.

 

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage kann somit kein Zahlenwerk vorgelegt werden.

 

Für unterschiedliche Angebote müssen mehrfach Rechenbeispiele bei der Förderung der Betriebskosten vorgenommen werden. Hier achtet das Jugendamt Emmerich insbesondere darauf, dass Betriebskosten und geforderter Personaleinsatz nach KiBiz im Einklang stehen, damit die Kindertageseinrichtung ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag gerecht werden kann.

 

 

Änderungen im Betreuungsangebot  sollen zum Kindergartenjahr 2012/2013 in folgenden Einrichtungen vorgenommen werden:

 

St. Johannes

 

Für das Kindergartenjahr 2012/2013 liegen nicht genügend Anmeldungen für den Fortbestand der U 3 Gruppe Typ I  vor. Mit  der Einrichtung und dem Träger wurde vereinbart, dass ab dem Kindergartenjahr 2012/2013 zunächst keine U 3 Betreuung mehr stattfindet.

 

St. Antonius

 

Ab dem Kindergartenjahr 2012/2013 wird eine zweite U 3 Gruppe Typ I (Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren) eingerichtet. Die Anzahl der U 3 Kinder erhöht sich somit auf insgesamt 8 Kinder in 2 Gruppen. 

 

Elterninitiative Löwenzahn

 

Ab dem Kindergartenjahr 2012/2013 wird eine Regelgruppe in eine Gruppe Typ I (Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren) umgewandelt.

 

St. Martinus

 

Bisher wurden in zwei Gruppen Typ I 12 Kinder im Alter von 2 Jahren betreut. Für das kommende Kindergartenjahr konnte festgestellt werden, dass die Anmeldezahlen für die U 3 Kinder in Elten rückläufig sind. Es lagen nur 6 Anmeldungen vor. Derzeit wird überlegt, die freien  Plätze im Rahmen einer Gruppenstärkenreduzierung für die Einrichtung von Plätzen für Kinder mit einem erhöhten Förderbedarf einzusetzen.  

 

Elterninitiative Rappelkiste

 

Derzeit bestehen Überlegungen, die Betreuung von Kindern unter 2 Jahren in der Einrichtung anzubieten, da die jetzigen Anmeldezahlen die Kapazität nicht erreichen. 

 

St. Georg Hüthum

 

Die Anmeldezahlen der 3 bis 6 jährigen Kinder waren in Hüthum rückläufig. Allerdings haben sich die Anmeldezahlen für die 2 jährigen Kinder auf 8 erhöht. Ab dem Kindergartenjahr 2012/2013 bietet die Einrichtung somit 2 Gruppen Typ I für Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren an.

 

Derzeit ist noch unklar, wie viele Eltern ihre Kinder nicht angemeldet haben und im laufenden Kindergartenjahr dann doch noch ihren Rechtsanspruch (für Kinder ab 3 Jahren) geltend machen werden. Lt. abgefragten Einwohnerzahlen  ist die Anzahl der 3 bis 6 jährigen Kinder  höher als die derzeitigen Anmeldezahlen in den Kindertageseinrichtungen. Gründe hierfür können Sprachschwierigkeiten, Verpassen des Anmeldetermins oder Zuzug aus anderen Gemeinden sein. Ein weiterer Grund ist auch die Nichtplanbarkeit der Inanspruchnahme von Kindergartenplätzen durch niederländische Eltern. Teilweise besuchen die Kinder die Kita von 2 bis 4 Jahren und werden dann in den Niederlanden eingeschult.  

 

Die Berechnung der Deckungsquote zwischen Einwohnerzahlen und zur Verfügung stehenden Plätzen in Kindertageseinrichtungen ist zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage ebenfalls nicht abgeschlossen, da sich die Platzzahlen aufgrund der Angebotsveränderungen in den Kindertageseinrichtungen noch laufend verändern.

Der fortgeschriebene Kindergartenbedarfsplan wird in der Sitzung als weitere Tischvorlage ausgegeben.

 

Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wurde entschieden, bei der Budgetplanung für die Einrichtungen, Kinder die im Laufe des Kindergartenjahres aufgenommen werden, mit einer vollen Kindpauschale zu belegen. Ebenfalls wurden derzeit freie Plätze und teilweise Überbelegungsplätze in die Finanzierung mit aufgenommen, da davon ausgegangen werden kann, dass noch Anmeldungen erfolgen. Hierbei ist der 10 % ige Korridor zwischen dem herausgegebenen Budget und der hinterher tatsächlichen Belegung zu beachten.

 

Wie in den vergangenen Jahren bittet die Verwaltung um Verständnis dafür, dass das Zahlenmaterial als Tischvorlage zur Verfügung gestellt wird.  Diese Flexibilität bietet dem Jugendamt und den Kindertageseinrichtungen die Möglichkeit positive Veränderungen bis zum Schluss umsetzten zu können.

 

Im Bereich der Kindertagespflege wird weiterhin am Ausbau gearbeitet. Eine weitere Qualifizierungsmaßnahme zur Tagesmutter/ zum Tagesvater hat im Februar 2012 begonnen. Der Kurs wird in Kooperation im Haus der Familie in Emmerich am Rhein angeboten.  Die Landeszuschüsse werden für die Kindertagespflege nach dem KiBiz beantragt. Es wird die Förderung für 110  Kinder unter drei Jahren und für zehn  Kinder über drei Jahren bis zum Schuleintritt gem. § 22,  Abs. 1 KiBiz beantragt.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2012  vorgesehen. Produkt: 1.100.06.01.01.

 

 

Leitbild :

 

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3.

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister