Betreff
Wahl und Verpflichtung eines Ortsvorstehers
Vorlage
01 - 15 0672/2012
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat wählt ……

mit Wirkung vom 01.07.2012 zum Ortsvorsteher des Ortsteiles Hüthum

 

Sachdarstellung :

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat in seiner Sitzung am 27.10.2009 gemäß § 39 Abs. 2 und 6 der Gemeindeordnung NW in Verbindung mit §§ 1 und 12 Abs. 1 der Hauptsatzung für die Ortsteile unter Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates im jeweiligen Ortsteil erzielten Stimmverhältnisses Ortsvorsteher gewählt.

Ortsvorsteher müssen in dem Ortsteil, für den sie bestellt sind, wohnen und dem Rat angehören bzw. diesem angehören können.

Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Hüthum, Herr Heinz Derksen, In der Laar 67, 46446 Emmerich am Rhein, hat schriftlich den Verzicht auf sein Amt zum 30.06.2012 erklärt. Der CDU Ortsverband Hüthum-Borghees-Klein Netterden schlägt nunmehr Herrn Elmar Bolwerk, Georgstraße 6, 46446 Emmerich am Rhein als Nachfolger vor.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushalt 2012 vorgesehen; Produkt 1.100.01.01.01

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1.

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister