Beschlussvorschlag
Der Sozialausschuss
empfiehlt der Ausschussvorsitzenden, die Anzahl der turnusmäßig terminierten
Sitzungen des Sozialausschusses in 2012 auf drei zu reduzieren und ab dem Jahr
2013 auf zwei.
Sachdarstellung :
Mit Schreiben an
die Vorsitzende des Sozialausschusses vom 23.01.2012 (siehe Anlage) regt die
Fraktion BGE an, die Anzahl der turnusmäßigen Sitzungen wieder auf zwei
Sitzungen pro Jahr herabzusetzen.
Entsprechend der
Bestimmungen des kommunalen Verfassungsrechtes lädt der/die
Ausschussvorsitzende zu den Sitzungen ein und setzt gemäß § 58 Abs. 2 GO NW im
Benehmen mit dem Bürgermeister die Tagesordnung fest.
Eine
Beschlussfassung, die dem/der Ausschussvorsitzenden vorgibt, sich auf eine
durch den Ausschuss bestimmte maximale Anzahl von Sitzungen zu beschränken,
würde ihn/sie insofern in seinen Rechten unzulässig einschränken und wäre nicht
normkonform.
Grundsätzlich
zulässig ist aber, insbesondere aufgrund der inzwischen vorliegenden
Erfahrungswerte vergangener Jahre, den Sitzungsturnus zu überprüfen und eine
entsprechende Anregung zu formulieren.
Vor diesem
Hintergrund empfiehlt auch die Verwaltung eine Reduzierung der bislang vier
turnusmäßig terminierten Sitzungen des Sozialausschusses ab dem Jahr 2013 auf
zwei. In 2012 ist jedoch zwingend eine dritte Sitzung erforderlich, da in
dieser die Höhe der Zuschüsse zu den Betriebskosten der sozialen Einrichtungen
und Wohlfahrtsverbände festgelegt werden muss. Hierfür schlägt die Verwaltung
als Sitzungstermin den 26. Juni 2012 vor.
Die
kommunalverfassungsrechtlich garantieren Rechte der/des Ausschussvorsitzenden
und insbesondere die Möglichkeit, das Gremium anlassbezogen zu weiteren
Sitzungen einzuladen, bleiben hierdurch unberührt.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4
Johannes Diks
Bürgermeister