Betreff
Reduzierung der jährlichen Sitzungstermine des Sozialausschusses, hier: Anregung der Bürgergemeinschaft Emmerich (BGE) auf Reduzierung der jährlichen Sitzungstermine des Sozialausschusses
Vorlage
07 - 15 0675/2012
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Sozialausschuss empfiehlt der Ausschussvorsitzenden, die Anzahl der turnusmäßig terminierten Sitzungen des Sozialausschusses in 2012 auf drei zu reduzieren und ab dem Jahr 2013 auf zwei.

 

Sachdarstellung :

 

Mit Schreiben an die Vorsitzende des Sozialausschusses vom 23.01.2012 (siehe Anlage) regt die Fraktion BGE an, die Anzahl der turnusmäßigen Sitzungen wieder auf zwei Sitzungen pro Jahr herabzusetzen.

 

Entsprechend der Bestimmungen des kommunalen Verfassungsrechtes lädt der/die Ausschussvorsitzende zu den Sitzungen ein und setzt gemäß § 58 Abs. 2 GO NW im Benehmen mit dem Bürgermeister die Tagesordnung fest.

Eine Beschlussfassung, die dem/der Ausschussvorsitzenden vorgibt, sich auf eine durch den Ausschuss bestimmte maximale Anzahl von Sitzungen zu beschränken, würde ihn/sie insofern in seinen Rechten unzulässig einschränken und wäre nicht normkonform.

Grundsätzlich zulässig ist aber, insbesondere aufgrund der inzwischen vorliegenden Erfahrungswerte vergangener Jahre, den Sitzungsturnus zu überprüfen und eine entsprechende Anregung zu formulieren.

 

Vor diesem Hintergrund empfiehlt auch die Verwaltung eine Reduzierung der bislang vier turnusmäßig terminierten Sitzungen des Sozialausschusses ab dem Jahr 2013 auf zwei. In 2012 ist jedoch zwingend eine dritte Sitzung erforderlich, da in dieser die Höhe der Zuschüsse zu den Betriebskosten der sozialen Einrichtungen und Wohlfahrtsverbände festgelegt werden muss. Hierfür schlägt die Verwaltung als Sitzungstermin den 26. Juni 2012 vor.

 

Die kommunalverfassungsrechtlich garantieren Rechte der/des Ausschussvorsitzenden und insbesondere die Möglichkeit, das Gremium anlassbezogen zu weiteren Sitzungen einzuladen, bleiben hierdurch unberührt.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister