Betreff
Errichtung einer Markisenanlage "Rheinpromenade 8 - Hotel Rheinpromenade"
Vorlage
05 - 15 0688/2012
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt der in der Vorlage beschriebenen geplanten Errichtung einer Markisenanlage vor dem „Hotel Rheinpromenade“, Rheinpromenade 8, zu.

 

Sachdarstellung :

 

Betreffend der Errichtung von Markisenanlagen an der Rheinpromenade hat der Ausschuss für Stadtentwicklung in seiner Sitzung am 28.11.2006 die Art der Ausführung derartiger Anlagen festgelegt. Der Beschluss lautet wie folgt:

 

„Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt für die hausnahe Gastronomiezone eine frühjahrs- bzw. herbst-/wintertaugliche Nutzung in mobiler Form zu ermöglichen:

  • Markisen zur Fahrgasse,
  • Aufstockung des individuellen Windschutzes bis zur kompletten Schließung (Aufnahme des vorhandenen Materials (kein Plastik))

 

Auf Grundlage der vorgenannten Vorgaben sind die Einzellösungen mit der Verwaltung zu erarbeiten; die Lösungen sind dem Ausschuss vorzustellen.

Die vorgenannte Lösung ist zeitlich zu begrenzen.“

 

Der Eigentümer des „Hotel Rheinpromenade“ hat den Antrag gestellt, eine Markisenanlage vor dem Gebäude Rheinpromenade 8 zu errichten. Es handelt sich hierbei um eine aufgeständerte Markisenanlage. Die Aluminiumteile der Anlagen werden in Anlehnung an die am Haus installierte Balkonanlage in weiß ausgeführt, Tuchfarbe rot, wie die vorhandenen Sonnenschirme auf der Rheinpromenade.

 

In der Genehmigung ist darauf hinzuweisen, dass für den Fall einer beabsichtigten seitlichen Schließung der Markisenanlage für die Herbst- bzw. Wintermonate hierfür eine gesonderte Genehmigung erforderlich ist.

 

Eine Schließung oberhalb des Windschutzes für die Herbst-/Wintermonate ist nicht Gegenstand dieses Antrages, soll aber zu einem späteren Zeitpunkt beantragt werden und sich an den Vorgaben des ASE-Beschlusses vom 28.11.2006 orientieren.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter