Betreff
Antrag auf Erstellung einer fußläufigen und mit dem Fahrrad zu befahrende Unterführung in der Felix-Lensing-Straße (Bahnunterführung),
hier: Eingabe Nr. 11/2012 von der St. Georg-Schützenbruderschaft, vom Heimatverein
Hüthum-Borghees und der DJK Hüthum-Borghees
Vorlage
05 - 15 0695/2012
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den Antrag der St. Georg Brüderschaft, des Heimatvereins Hüthum Borghees und des DJK Hüthum-Borghees  mit Hinweis auf das vom Rat der Stadt Emmerich am Rhein in seiner Sitzung am 31.05.2011 beschlossene abgeänderte BÜ-Konzept abzulehnen.

 

Sachdarstellung :

 

Die St. Georg Brüderschaft, der Heimatverein Hüthum Borghees und der DJK Hüthum-Borghees haben einen Antrag auf den Bau einer fuß- und radläufigen Unterführung (EÜ-F) für die Kreuzung der Felix-Lensing-Strasse mit der Bahn gestellt.

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat in seiner Sitzung am 31.05.2011 eine Änderung

des bis dahin geltenden Bahnübergangbeseitigungskonzept beschlossen. Anlass war ein vom Landesbetrieb Strassen NRW überarbeiteter Entwurf, der sich nunmehr für eine Eisenbahnüberführung, d.h. ein Straßenunterführungsbauwerk in der Trasse der bisherigen B 8 ausspricht.

Nördlich der Gleistrasse ist eine Anbindung der Felix-Lensing-Strasse geplant, die ausgesprochen flächenschonend erfolgen soll. Um die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen so gering wie möglich zu gestalten, sieht der Landesbetrieb eine Führung der Ersatzstrasse parallel zum Gleiskörper vor, mit Wiederanschluss in Höhe des heutigen Iltisweges.(siehe Abbildung 1).

Diese Parallelstraße beinhaltet auch einen einseitigen kombinierten Fuß- und Radweg.

 

Abbildung 1    Anbindung der Felix-Lensing-Strasse an das BÜ-Bauwerk Eltener Strasse in    

                       Hüthum

 

 

 

Der Antrag wird wie folgt begründet:

 

1) bessere und kürzere Verbindung von Hüthum nach Borghees

2) Erhalt traditioneller Wegeverbindungen für die Schützen zum Hüthumer Ehrenmal

    (2 x jährlich) sowie der Kirchengemeinde anlässlich der Fronleichnamsprozession

3) Entlastung der Ingenkampstraße

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Zu 1)

Angesprochen wird hier die Wegeverbindung von der Felix-Lensing-Straße über die Hüthumer Straße nach Borghees.

Im Vergleich der Wegestrecken (z. B. Felix-Lensing-Straße/B 8 bis Alte Molkerei) verändert sich die Entfernung bei Nutzung der Ersatzstrecke von der Einmündung Felix-Lensing-Straße über die B 8 in Richtung Borghees um ca. 850 m.

Die Wegestrecke vom gleichen Ausgangspunkt, jedoch über die Ingenkampstraße/Hoher Weg/Hüthumer Straße wird sich um ca. 1.100 m verlängern.

 

Zu 2)

Die heutige Wegestrecke vom Kirchplatz über die Hüthumer Straße zum Ehrenmal beträgt ca. 1.400 m, die Wegestrecke über die zukünftige Ersatzstraße beträgt ca. 2.250 m. Die Wegestrecke über die Ingenkampstraße beträgt jedoch nur ca. 1.600 m. Im Vergleich zu heute verlängert sich die Wegestrecke danach um ca. 200 m.

 

Zu 3)

Durch die beantragte EÜ(F) an der Felix-Lensing-Straße wird keine Entlastung der Ingenkampstraße von KFZ-Verkehr sowie landwirtschaftlichem Verkehr erreicht, da sich für die Verkehrsarten nichts ändert.

Insofern ist das Argument nicht nachvollziehbar.

 

 

Wertung

 

Festzustellen ist, dass durch die geplante Maßnahme Wegstreckenverlängerungen eintreten. Bezogen auf die angesprochenen traditionellen Wegeverbindungen für die Schützen und Fronleichnamsprozession ist anzumerken, dass es sich hierbei um Veranstaltungen handelt, die durch diese Veränderung insgesamt 3 x jährlich betroffen sind.

Auch wenn die Wegeführung über die Ersatzstraße als Umweg empfunden wird, ist jedoch nicht außer Acht zu lassen, dass dieser Weg mit einem kombinierten Geh- und Radweg versehen wird und somit qualitativ im Vergleich zu der heutigen Situation eine Verbesserung darstellt.

 

Für die EÜ(F) an der Felix-Lensing-Straße sind Baukosten in Höhe von ca. 4,5 Mio. € bis 5 Mio. € zu veranschlagen.

Es ist davon auszugehen, dass diese Maßnahme als nicht kreuzungsbedingt eingestuft wird und von daher in voller Höhe von der Stadt Emmerich am Rhein zu tragen ist.

Bezogen auf die angesprochenen Wegstreckenveränderungen ist nach Auffassung der Verwaltung festzustellen, dass diese zumutbar und somit die zu veranschlagenden Mehrkosten in Höhe von 4,5 Mio. € bis 5 Mio. € keinesfalls zu rechtfertigen sind.

 

Von daher schlägt die Verwaltung vor, diesen Antrag auf Errichtung einer EÜ(F) an der Felix-Lensing-Straße abzulehnen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter