hier: Eingabe Nr. 11/2012 von der St. Georg-Schützenbruderschaft, vom Heimatverein
Hüthum-Borghees und der DJK Hüthum-Borghees
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den Antrag der St. Georg
Brüderschaft, des Heimatvereins Hüthum Borghees und des DJK
Hüthum-Borghees mit Hinweis auf das vom
Rat der Stadt Emmerich am Rhein in seiner Sitzung am 31.05.2011 beschlossene abgeänderte
BÜ-Konzept abzulehnen.
Sachdarstellung :
Die St. Georg Brüderschaft, der Heimatverein
Hüthum Borghees und der DJK Hüthum-Borghees haben einen Antrag auf den Bau
einer fuß- und radläufigen Unterführung (EÜ-F) für die Kreuzung der
Felix-Lensing-Strasse mit der Bahn gestellt.
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat in
seiner Sitzung am 31.05.2011 eine Änderung
des bis dahin geltenden Bahnübergangbeseitigungskonzept beschlossen.
Anlass war ein vom Landesbetrieb Strassen NRW überarbeiteter Entwurf, der sich
nunmehr für eine Eisenbahnüberführung, d.h. ein Straßenunterführungsbauwerk in
der Trasse der bisherigen B 8 ausspricht.
Nördlich der Gleistrasse ist eine Anbindung der Felix-Lensing-Strasse
geplant, die ausgesprochen flächenschonend erfolgen soll. Um die
Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen so gering wie möglich zu
gestalten, sieht der Landesbetrieb eine Führung der Ersatzstrasse parallel zum
Gleiskörper vor, mit Wiederanschluss in Höhe des heutigen Iltisweges.(siehe
Abbildung 1).
Diese Parallelstraße beinhaltet auch einen einseitigen kombinierten Fuß-
und Radweg.
Abbildung 1 Anbindung der Felix-Lensing-Strasse an das
BÜ-Bauwerk Eltener Strasse in
Hüthum
Der Antrag wird wie folgt begründet:
1) bessere und kürzere Verbindung von Hüthum
nach Borghees
2) Erhalt traditioneller Wegeverbindungen
für die Schützen zum Hüthumer Ehrenmal
(2
x jährlich) sowie der Kirchengemeinde anlässlich der Fronleichnamsprozession
3) Entlastung der Ingenkampstraße
Stellungnahme
der Verwaltung
Zu 1)
Angesprochen wird hier die Wegeverbindung von
der Felix-Lensing-Straße über die Hüthumer Straße nach Borghees.
Im Vergleich der Wegestrecken (z. B.
Felix-Lensing-Straße/B 8 bis Alte Molkerei) verändert sich die Entfernung bei
Nutzung der Ersatzstrecke von der Einmündung Felix-Lensing-Straße über die B 8
in Richtung Borghees um ca. 850 m.
Die Wegestrecke vom gleichen Ausgangspunkt,
jedoch über die Ingenkampstraße/Hoher Weg/Hüthumer Straße wird sich um ca.
1.100 m verlängern.
Zu 2)
Die heutige Wegestrecke vom Kirchplatz über
die Hüthumer Straße zum Ehrenmal beträgt ca. 1.400 m, die Wegestrecke über die zukünftige
Ersatzstraße beträgt ca. 2.250 m. Die Wegestrecke über die Ingenkampstraße beträgt
jedoch nur ca. 1.600 m. Im Vergleich zu heute verlängert sich die Wegestrecke
danach um ca. 200 m.
Zu 3)
Durch die beantragte EÜ(F) an der
Felix-Lensing-Straße wird keine Entlastung der Ingenkampstraße von KFZ-Verkehr
sowie landwirtschaftlichem Verkehr erreicht, da sich für die Verkehrsarten
nichts ändert.
Insofern ist das Argument nicht
nachvollziehbar.
Wertung
Festzustellen ist, dass durch die geplante
Maßnahme Wegstreckenverlängerungen eintreten. Bezogen auf die angesprochenen
traditionellen Wegeverbindungen für die Schützen und Fronleichnamsprozession
ist anzumerken, dass es sich hierbei um Veranstaltungen handelt, die durch
diese Veränderung insgesamt 3 x jährlich betroffen sind.
Auch wenn die Wegeführung über die
Ersatzstraße als Umweg empfunden wird, ist jedoch nicht außer Acht zu lassen,
dass dieser Weg mit einem kombinierten Geh- und Radweg versehen wird und somit
qualitativ im Vergleich zu der heutigen Situation eine Verbesserung darstellt.
Für die EÜ(F) an der Felix-Lensing-Straße
sind Baukosten in Höhe von ca. 4,5 Mio. € bis 5 Mio. € zu veranschlagen.
Es ist davon auszugehen, dass diese Maßnahme
als nicht kreuzungsbedingt eingestuft wird und von daher in voller Höhe
von der Stadt Emmerich am Rhein zu tragen ist.
Bezogen auf die angesprochenen
Wegstreckenveränderungen ist nach Auffassung der Verwaltung festzustellen, dass
diese zumutbar und somit die zu veranschlagenden Mehrkosten in Höhe von 4,5
Mio. € bis 5 Mio. € keinesfalls zu rechtfertigen sind.
Von daher schlägt die Verwaltung vor, diesen
Antrag auf Errichtung einer EÜ(F) an der Felix-Lensing-Straße abzulehnen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme wird
von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter