hier: Beschlussfassung über die Erweiterung der Offenen Ganztagsgrundschule
Liebfrauenschule um eine Gruppe
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt, die Offene Ganztagsgrundschule nachfolgender
Grundschule um eine Gruppe auf nunmehr 3 Gruppen zu erhöhen
Liebfrauenschule
Kath. Grundschule der Stadt Emmerich am Rhein
Speelberger Straße
215
46446 Emmerich am
Rhein
Sachdarstellung :
Bei den Anmeldungen für die offene Ganztagsschule an der
Liebfrauenschule für das Schuljahr 2012/2013 ergab sich ein starker Bedarf an
Plätzen in der Offenen Ganztagsschule (OGS), die durch die bisherigen zwei
Gruppen nicht mehr aufgefangen werden kann. Bereits im nun lfd. Schuljahr
wurden neben den beiden Regelgruppen von je 25 Kindern insgesamt 10 zusätzliche
Plätze zur Verfügung gestellt, um dem gestiegenen Bedarf gerecht zu werden.
Bereits Mitte März lagen der Schule OGS-Anträge für insgesamt 75 Kinder
vor.
Die Gebietskörperschaften haben gem. § 24 Abs. 2 SGB VIII die Pflicht,
ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen zur Verfügung zu stellen. Für
Kinder im schulpflichtigen Alter kann nach Bedarf ein entsprechendes
Betreuungsangebot auch in Schulen vorgehalten werden (§ 5 KiBiz). In Emmerich
werden Betreuungsangebote an den Grundschulen im Rahmen der Offenen
Ganztagsschule (§ 9 Abs. 1 SchulG NRW) und als Schule von 8 bis 1 (§ 9 Abs. 2
SchulG NRW) angeboten.
Das von den Erziehungsberechtigten der o. g. Kinder angefragte
Betreuungsangebot kann nur durch Plätze im Offenen Ganztag sichergestellt
werden.
Da für einen Ausbau des Offenen Ganztags an der Liebfrauenschule keine
schulischen Räume zur Verfügung gestellt werden können, hat sich die Verwaltung
mit dem Träger des Offenen Ganztags, des Kath. Waisenhauses, zusammen gesetzt
und eine Lösung erarbeitet.
Die Stiftung stellt ein Haus zur Verfügung (Frankenstraße), dass einen
direkten Zugang zum Schulgrundstück gewährt. Das Haus wird für 5 Jahre durch
die Stadt von der Stiftung gemietet. Die Stiftung stellt den Umbau sicher, so
dass dort Schulbetreuung erfolgen kann. Für die Betreuung stehen dann zwei
Etagen zur Verfügung, im Dachgeschoß können Kleingruppen zusätzlich gefördert
werden.
Zusätzlich zur OGS-Betreuung kann in diesem Haus auch ein Teil der „8
bis 1“-Betreuung untergebracht werden. Eine Gruppe ist derzeit in der alten
Hausmeisterwohnung im Dachgeschoß der Schule untergebracht, wobei diese Nutzung
nur mit einer Sondererlaubnis erfolgen konnte, da der Zugang und die Fluchtwege
nur bedingt geeignet sind.
Die Kosten für die Miete, die Betreuung und die entgegenstehenden
Einnahmen, sowie die vorläufigen Einrichtungskosten können der Anlage entnommen
werden.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die erforderlichen Mittel wurden bei der Aufstellung des Haushaltes 2012
nicht berücksichtigt und sollen durch
Minderaufwendungen, bzw. Mehrerträge im Budget gedeckt werden.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 2.1.
Johannes Diks
Bürgermeister