Betreff
Offene Ganztagsschulen im Primarbereich,
hier: Beschlussfassung über die Erweiterung der Offenen Ganztagsgrundschule
Liebfrauenschule um eine Gruppe
Vorlage
04 - 15 0697/2012
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt, die Offene Ganztagsgrundschule nachfolgender Grundschule um eine Gruppe auf nunmehr 3 Gruppen zu erhöhen

 

Liebfrauenschule

Kath. Grundschule der Stadt Emmerich am Rhein

Speelberger Straße 215

46446 Emmerich am Rhein

 

Sachdarstellung :

 

Bei den Anmeldungen für die offene Ganztagsschule an der Liebfrauenschule für das Schuljahr 2012/2013 ergab sich ein starker Bedarf an Plätzen in der Offenen Ganztagsschule (OGS), die durch die bisherigen zwei Gruppen nicht mehr aufgefangen werden kann. Bereits im nun lfd. Schuljahr wurden neben den beiden Regelgruppen von je 25 Kindern insgesamt 10 zusätzliche Plätze zur Verfügung gestellt, um dem gestiegenen Bedarf gerecht zu werden.

 

Bereits Mitte März lagen der Schule OGS-Anträge für insgesamt 75 Kinder vor.

 

Die Gebietskörperschaften haben gem. § 24 Abs. 2 SGB VIII die Pflicht, ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen zur Verfügung zu stellen. Für Kinder im schulpflichtigen Alter kann nach Bedarf ein entsprechendes Betreuungsangebot auch in Schulen vorgehalten werden (§ 5 KiBiz). In Emmerich werden Betreuungsangebote an den Grundschulen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule (§ 9 Abs. 1 SchulG NRW) und als Schule von 8 bis 1 (§ 9 Abs. 2 SchulG NRW) angeboten.

 

Das von den Erziehungsberechtigten der o. g. Kinder angefragte Betreuungsangebot kann nur durch Plätze im Offenen Ganztag sichergestellt werden.

 

Da für einen Ausbau des Offenen Ganztags an der Liebfrauenschule keine schulischen Räume zur Verfügung gestellt werden können, hat sich die Verwaltung mit dem Träger des Offenen Ganztags, des Kath. Waisenhauses, zusammen gesetzt und eine Lösung erarbeitet.

 

Die Stiftung stellt ein Haus zur Verfügung (Frankenstraße), dass einen direkten Zugang zum Schulgrundstück gewährt. Das Haus wird für 5 Jahre durch die Stadt von der Stiftung gemietet. Die Stiftung stellt den Umbau sicher, so dass dort Schulbetreuung erfolgen kann. Für die Betreuung stehen dann zwei Etagen zur Verfügung, im Dachgeschoß können Kleingruppen zusätzlich gefördert werden.

 

Zusätzlich zur OGS-Betreuung kann in diesem Haus auch ein Teil der „8 bis 1“-Betreuung untergebracht werden. Eine Gruppe ist derzeit in der alten Hausmeisterwohnung im Dachgeschoß der Schule untergebracht, wobei diese Nutzung nur mit einer Sondererlaubnis erfolgen konnte, da der Zugang und die Fluchtwege nur bedingt geeignet sind.

 

Die Kosten für die Miete, die Betreuung und die entgegenstehenden Einnahmen, sowie die vorläufigen Einrichtungskosten können der Anlage entnommen werden.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die erforderlichen Mittel wurden bei der Aufstellung des Haushaltes 2012 nicht  berücksichtigt und sollen durch Minderaufwendungen, bzw. Mehrerträge im Budget gedeckt werden.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 2.1.

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister