hier: Beschlussfassung über die Erweiterung der Offenen Ganztagsgrundschule
St.-Georg-Schule Hüthum um eine Gruppe
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt, die Offene Ganztagsgrundschule nachfolgender
Grundschule um eine Gruppe auf nunmehr 2 Gruppen zu erhöhen
St.-Georg-Schule
Hüthum
Kath. Grundschule der Stadt Emmerich am Rhein
Georgstraße 2
46446 Emmerich am
Rhein
Sachdarstellung :
Bei den Anmeldungen für die offene Ganztagsschule an der
St.-Georg-Schule Hüthum für das Schuljahr 2012/2013 ergab sich ein gestiegener
Bedarf an Plätzen in der Offenen Ganztagsschule (OGS), die durch die bisherige
Gruppe nicht mehr aufgefangen werden kann. Bereits im nun lfd. Schuljahr wurden
neben der Regelgruppe mit 25 Kindern insgesamt 5 zusätzliche Plätze zur
Verfügung gestellt, um dem gestiegenen Bedarf gerecht zu werden.
Bereits Mitte März lagen der Schule OGS-Anträge für 31 Kinder vor. Für
weitere Kinder sind Anfragen gestellt worden, die Anträge liegen noch nicht
vor. Bereits in den Vorjahren hat sich gezeigt, dass bis zum Beginn des
Schuljahres noch weitere Anträge zu erwarten sind.
Die Gebietskörperschaften haben gem. § 24 Abs. 2 SGB VIII die Pflicht,
ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen zur Verfügung zu stellen. Für
Kinder im schulpflichtigen Alter kann nach Bedarf ein entsprechendes
Betreuungsangebot auch in Schulen vorgehalten werden (§ 5 KiBiz). In Emmerich
werden Betreuungsangebote an den Grundschulen im Rahmen der Offenen
Ganztagsschule (§ 9 Abs. 1 SchulG NRW) und als Schule von 8 bis 1 (§ 9 Abs. 2
SchulG NRW) angeboten.
Das von den Erziehungsberechtigten der o. g. Kinder angefragte
Betreuungsangebot kann nur durch Plätze im Offenen Ganztag sichergestellt
werden.
Für die zweite Betreungsgruppe kann ein Klassenraum, der direkt an den
jetzigen Betreuungsraum der OGS grenzt, von der Schulleitung zur Verfügung
gestellt werden.
Aufgrund des derzeitigen Anstiegs der Nachfrage nach Betreuungsplätzen
wurde für das Schuljahr 2012/2013 mit 1 ½
OGS-Gruppen geplant, ab dem Schuljahr 2013/2014 mit 2 Gruppen.
Die Kosten für die Betreuung und die entgegenstehenden Einnahmen, sowie
die vorläufigen Einrichtungskosten können der Anlage entnommen werden.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die erforderlichen Mittel wurden bei der Aufstellung des Haushaltes 2012
nicht berücksichtigt und sollen durch
Minderaufwendungen, bzw. Mehrerträge im Budget gedeckt werden.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 2.1.
Johannes Diks
Bürgermeister